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Anfang-59146 - 9150 / 15107 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Vega  19.01.2021 12:41 Uhr
Rekordstrafe wegen Majestätsbeleidigung angemessen?
In Thailand ist eine frühere Beamtin wegen Majestätsbeleidigung zu 43 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Frau gab zu, Audioclips über die Monarchie und König Vajiralongkorn veröffentlicht zu haben.

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/thailand-majestaetsbeleidigung-103.html
 Ãœberhaupt nicht! Wenn sich in diesem Fall sogar der König von Thailand nach dem Militär/Monarchie-Putsch von 2016 lieber in Bayern aufhält, statt im eigenen Land, darf man sich auch über solche Personen aufregen und seine freie Meinung äußern!50,0%  (7)
 Geht nicht in Ordnung! Es sollte Meinungsfreiheit herrschen. Trotzdem sollten Bürger sich zuvor immer überlegen, bis wohin diese Freiheit gehen sollte und ab wann es zu übertriebenen Beleidigungen abdriftet.7,1%  (1)
 Strafe ja, aber nicht in der Höhe. Z.B. Bewährung sowie Sozialstunden in der Richtung wären völlig ausreichend.0,0%  (0)
 Geht völlig in Ordnung! Ranghohe Politiker sowie Monarchen sollte man mit Respekt begegnen!0,0%  (0)
 Mir egal was in Thailand und Umgebung passiert!21,4%  (3)
 Bimbes!21,4%  (3)
 
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Von:  ratio legis  19.01.2021 10:28 Uhr
Die NZZ will in Deutschland expandieren und setzt dabei auf eine bestimmte politische Ausrichtung. Wird die Zeitung Erfolg haben?
Die Neue Zürcher Zeitung aus der Schweiz hat seit einiger Zeit auch in Deutschland eine kleine Redaktion, die eine etwas abgewandelte Ausgabe der Hauptzeitung in der Schweiz betreut. Vor allem wird hier mehr über innerdeutsche Themen berichtet. Dies habe bisher großen Erfolg gehabt, der Marktanteil der Zeitung steige stetig, berichtet das Management. Man wolle daher zukünftig expandieren und einen noch breiteren Leserkreis ansprechen. Profitieren will man von einer Nische: Man wolle "freiheitliche" und "liberale" Leserinnen und Leser ansprechen, die sich in der bisherigen Medienlandschaft unterrepräsentiert fühlten. Dies sei ein erfolgsversprechendes Konzept.

Der Leipziger Medienwissenschaftler Uwe Krüger sieht als Erfolgsrezept der Zeitung, dass diese nicht aus Deutschland komme und sich deshalb als Medium mit unverstelltem Blick auf die Dinge vermarkten könne. Ein privilegiertes, sich eingeengt fühlendes Publikum freue sich über so ein Angebot. Zugleich weist Krüger darauf hin, dass die Zeitung offensichtlich auch gelegentlich am rechten Rand fische - "Redeverbote", "Tugendwächter", "Gesinnungspolizei" seien Begriffe, die vor allem dort triggerten.

Dass allerdings der rechte Rand um die AfD die Hauptzielgruppe der Zeitung sei, bestreitet Marc Felix Serrao, Chefredakteur der Zeitung in der Schweiz: Eine für den Verlag in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage des Allensbach-Instituts habe ergeben, dass die NZZ im Vergleich zu anderen bundesweiten Publikationen überdurchschnittlich häufig von Anhängern der Grünen gelesen werde. Die Zeitung sei politisch nicht am rechten Rand ausgerichtet, sondern setze sich vor allem für einen Staat ein, der sich möglichst wenig ins Leben der Menschen einmischt.

https://www.deutschlandfunk.de/neue-zuercher-zeitung-expansion-in-berlin.2907.de.html?dram:article_id=490670
 Ja29,4%  (5)
 eher ja41,2%  (7)
 eher nein0,0%  (0)
 Nein5,9%  (1)
 Diskussion5,9%  (1)
 Bimbes17,6%  (3)
 
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Von:  Amateur  19.01.2021 07:49 Uhr
Was erhoffst du dir von dem heutigen Treffen der Ministerpräsidenten
Es gibt mehrere Ideen, was möchtest/denkst du?
 FFP2 Maskenpflicht7,7%  (1)
 Umkreisradius von 15 km für alle0,0%  (0)
 Verlängerung des Lockdowns7,7%  (1)
 "Ein-Freund-Regel"0,0%  (0)
 Mehrere/Diskussion84,6%  (11)
 
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Von:  ratio legis  19.01.2021 00:51 Uhr
Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Bundeswehrsoldaten sind zur Impfung gegen "klassische" Krankheiten verpflichtet. Wie bewertest du die Entscheidung?
Ein Feldwebel der Bundeswehr klagte gegen eine Disziplinarmaßnahme seines Dienstherrn. Der Soldat verweigerte mehrfach die Teilnahme an einer sogenannten Basisimpfung gegen Erkrankungen wie Tetanus, Diphterie oder Keuchhusten. Eine Impfung gegen COVID19 wurde ausdrücklich nicht angeordnet. Der Kläger begründete seine Ablehnung mit der Sorge vor erheblichen Gesundheitsrisiken, da eine frühere Impfung bei ihm - nach seinem Eindruck - Asthma und Neurodermitis verursacht habe. Dienstärzte der Bundeswehr untersuchten ihn daraufhin und teilten seine medizinischen Bedenken nicht. Weil der Soldat sich weiter der Impfung verweigerte, wurde er mit acht Tagen Disziplinararrest bestraft. Dies ist die strengste einfache Disziplinarmaßnahme. Sie wurde vom Truppendienstgericht bestätigt.

Dagegen wehrte sich der Feldwebel vor Gericht. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht als letztes Gericht im ordentlichen Instanzenzug, dass der Kläger die Impfung zu dulden habe und mithin die gesetzlich angeordnete Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten rechtlichen Bestand hat ((Beschl. v. 22.12.2020, Az. BVerwG 2 WNB 8.20)).

§ 17 des Soldatengesetz erlege den Soldaten eine weitgehende Impfpflicht auf, die ihren Grund in der Funktionsfähigkeit der Armee habe. Übertragbare Krankheiten seien in der Lage dazu, die Einsatzbereitschaft des Militärs erheblich zu verringern.

Ausnahmsweise gelte nur dann etwas anderes, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben des Soldaten bestehe. Die einfache Behauptung, eine entsprechende Gefährdung liege vor, genügt dafür aber nicht - viel eher muss eine solche auch medizinisch hinreichend festgestellt werden. Rein subjektive Bedenken des Soldaten als Grund zur Impfverweigerung heranzuziehen, ähnele letztlich einer Gewissensentscheidung und würde die vom Grundgesetz in Art. 87a verankerte Funktionsfähigkeit der Armee gefährden. Dem individuellen Gefahrempfinden des Soldaten müsse zwar grundsätzlich Rechnung getragen werden - dies dürfe aber nicht zu einer grundsätzlichen Impfverweigerung führen. Im vorliegenden Fall habe die Bundeswehr die Bedenken des Soldaten dadurch hinreichend gewürdigt, dass die Impfung mehrfach verschoben wurde, ohne dass dies dienstrechtliche Konsequenzen hatte. Auch die Untersuchung durch Ärzte trug seinen Bedenken Rechnung.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-bverwg2wnb820-impfpflicht-bundeswehr-soldat-impfen-klassische-krankheiten-befehl-befehlsverweigerung-disziplinarmanahmen/
 Positiv25,0%  (3)
 eher positiv33,3%  (4)
 eher negativ16,7%  (2)
 Negativ16,7%  (2)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes8,3%  (1)
 
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Von:  Ostpreußen  18.01.2021 21:23 Uhr
Hältst du eine Null-Inzidenz-Strategie für Deutschland für sinnvoll?
Eine Gruppe von Wissenschaftlern (u.a. Clemens Fuest und Melanie Brinkmann), fordert für Deutschland eine deutlich andere Corona-Strategie. Ziel dieser Strategie sollte ein Leben ohne Corona sein. In dem Papier wird auf die Beispiele Australien und Neuseeland verwiesen, die mit dieser Strategie erfolgreich seien.

Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Merkel-Berater-schlagen-No-Covid-Strategie-vor-article22300400.html
 Ja, weil...13,3%  (2)
 Nein, weil...46,7%  (7)
 Diskussion13,3%  (2)
 Bimbes26,7%  (4)
 
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