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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  A. R. Schleck  04.10.2017 16:41 Uhr
Wird jemals noch eine Dol-Partei aufgrund zu geringer Mitgliederzahl gelöscht werden?
Die Mindestmitgliederzahl einer Partei leigt derzeit bei genau einem Mitglied.

http://dol2day.com/index.php3?position=6300
 Ja, weil aus einer Partei auch das letzte Mitglied austreten wird.21,1%  (4)
 Ja, weil die Mindestmitgliederzahl aufgrund eines gewaltigen Zustroms von Neudolern ansteigen wird.5,3%  (1)
 Vielleicht.26,3%  (5)
 Nein, das werden wir nicht mehr erleben.5,3%  (1)
 Das interessiert mich nicht.21,1%  (4)
 Bimbes.21,1%  (4)
 
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Von:  AstraZeneca  04.10.2017 16:04 Uhr
Die Mitgliederzahlen bei dol2day steigen wieder. Ein Grund, optimistisch zu sein?
Am 30. August 2017 wurde ein Tiefstand von 83 Mitgliedern registriert. Am 2. Oktober 2017 waren jedoch 89 Mitglieder registriert. Ist die Talsohle nun durchschritten?
 Dol2day steht vor einem neuen Aufschwung. Ich blicke optimistisch in die Zukunft.11,1%  (2)
 Ich würde eher von einer Konsolidierung auf niedrigem Niveau sprechen.22,2%  (4)
 Die 6 zusätzlichen Mitglieder sidn sicherlich allesamt Redaktions-DAs...16,7%  (3)
 Ich möchte hierzu kein Urteil abgeben.22,2%  (4)
 Diskussion, Bimbes.27,8%  (5)
 
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Von:  A. R. Schleck  04.10.2017 13:24 Uhr
Inwiefern ist Dol2day Deiner Meinung nach vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz betroffen?
Die Redaktion weist mit Ihrem News-Beitrag vom 30.09.2017 darauf hin, dass seit dem 01.10.2017 das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" gilt und teilt mit, dass "im Zweifelsfall" nun gelöscht werde und dies "sowohl den Beitragsverfassern als auch den Betreibern zum Schutz" diene.
Evtuelle künftige Beschwerden seien "dann direkt an den zuständigen Minister Maas zu richten."
Das Gesetz kann unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_NetzDG.pdf eingesehen werden. Inwieweit gilt dieses Gesetz aber für dol, wenn es laut § 1 Abs. 1 Satz 1 für Telemediendiensteanbieter gelten soll, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben und diese nach § 1 Abs. 2 von den aus dem Gesetz folgenden Pflichten befreit sind, wenn sie weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer im Inland haben?
 Es gilt, weil dol in kommerzieller Absicht betrieben wird und mehr als zwwei Millionen Mitglieder hat.15,4%  (2)
 Es gilt, weil die Redax das so sieht.15,4%  (2)
 Ich erkläre Dir das mal:0,0%  (0)
 Diskussion aus anderen Gründen.7,7%  (1)
 Ich verstehe das auch nicht.15,4%  (2)
 Bimbes usw.46,2%  (6)
 
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Von:  Anteros  27.09.2017 09:04 Uhr
Gestern erlebten wir einen Ausbruch eines Mitglieds der CKP, der der FPi, sowie den RL-Parteien CDU, SPD, Grünen u.a. "Hassgetriebenheit" vorwarf - konstruiert - oder wahr?
Der Account PogoHeil teilte gestern im Chat und in diversen Umfragebeiträgen kräftig vor allem gegen die FPi und einzelne eher dem linken und gemäßigt konservativen Spektrum angehörige Accounts aus. Er warf ihnen Frauenhass, ständige Lügen und Verleugnung von Realitäten - insbesondere im Bezug auf Flüchtlinge und ihre Straftaten vor. Er bediente sich eines Vergewaltigungsfalles und setzte diesen als exemplarisch für das Hauptproblem der Bewältigung des Migranten-/Flüchtlings-/Asylantenthemas.
 Völlig konstruiert23,1%  (3)
 In großen Teilen konstruiert15,4%  (2)
 Ich bin da gespalten0,0%  (0)
 Da ist schon was dran15,4%  (2)
 Ich stimme mit PogoHeil völlig überein15,4%  (2)
 Differenzierte Diskussion7,7%  (1)
 Bimbes23,1%  (3)
 
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Von:  Anteros  25.09.2017 16:35 Uhr
Beschäftigen wir uns eigentlich hier bei dol2day zu viel - oder doch noch zu wenig mit der AfD und ihren Begleiterscheinungen?
Gerade jetzt im Rahmen der Wahl ist auffällig wie viele Umfragen zum Thema AfD gestellt werden...
 Eher noch zu wenig9,1%  (1)
 Ein bisschen zu wenig0,0%  (0)
 Gerade richtig18,2%  (2)
 Etwas zu viel9,1%  (1)
 Viel zu viel36,4%  (4)
 Differenzierte Diskussion9,1%  (1)
 Bimbes / Egal18,2%  (2)
 
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