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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Harzhexe  07.01.2021 15:35 Uhr
Welcher Ministerpräsident wird diese Pandemie unbeschadet überstehen?
Was denkst Du Dir in der Beobachtung des bisherigen Verlaufes und der Entscheidungen innerhalb der einzelnen Bundesländer...
 Ich nenne sie in der Diskussion.33,3%  (4)
 Ich habe Bedenken und nenne mal die, die kippen werden.0,0%  (0)
 Enthaltung.16,7%  (2)
 Bimbes50,0%  (6)
 
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Von:  Denunziata  07.01.2021 15:17 Uhr
Kann man eine Pandemie als Gesundheitsminister überhaupt politisch unbeschadet überleben?
Spahn in Deutschland steht unter Druck, Anschober wird kritisiert von der Opposition und in anderen Ländern traten die Gesundheitsminister oftmals schneller ab, als sie angelobt werden konnten. Tschechien sei hier beispielhaft genannt.
 Ja33,3%  (2)
 Nein33,3%  (2)
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 Bimbes33,3%  (2)
 
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Von:  Denunziata  07.01.2021 14:31 Uhr
Ãœberrascht es Dich, dass die sozialen Medien Trumps Konten sperrten?
Onlinenetzwerke sperren Trumps Konten
Angesichts der Randale am Sitz des US-Kongresses haben große Onlinedienste die Konten des abgewählten Präsidenten Donald Trump vorerst blockiert.

Twitter sperrte das Konto des scheidenden Amtsinhabers gestern für zwölf Stunden. Das Unternehmen drohte Trump überdies mit einem dauerhaften Ausschluss von seiner bevorzugten Kommunikationsplattform. Auch Facebook sperrte die Seite des Präsidenten für 24 Stunden.

Twitter begründete den drastischen Eingriff mit „wiederholten und schwerwiegenden“ Verstößen Trumps gegen die Richtlinien des Unternehmens im Kampf gegen Falschinformationen. Sollte Trump drei gestern gepostete Mitteilungen mit mutmaßlichen Falschinformationen zur Präsidentschaftswahl vom November nicht selbst löschen, werde sein Konto dauerhaft gesperrt. Kurz zuvor hatte Twitter die drei Botschaften zunächst entfernt.

https://orf.at/#/stories/3196322/
 Ja22,2%  (2)
 Nein44,4%  (4)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes22,2%  (2)
 
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Von:  Denunziata  07.01.2021 13:52 Uhr
Wird Trump der nun von ihm ausgegeben Linie in Hinblick auf eine ordentliche Ãœbergabe treu bleiben?
Nach der gewaltsamen Erstürmung des US-Parlamentssitzes hat der Kongress Donnerstagfrüh (Ortszeit) den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl im November offiziell bestätigt. Der amtierende US-Vizepräsident Mike Pence gab das amtliche Endresultat in einer Sitzung beider Kongresskammern bekannt. Präsident Donald Trump sicherte Biden indes eine ordentliche Amtsübergabe zu.

Damit ist der Weg zur Amtseinführung Bidens am 20. Jänner frei. Zuvor hatte der Kongress seine Beratungen für mehrere Stunden unterbrechen müssen, weil Anhänger des abgewählten Präsidenten in das Kapitol eingedrungen waren. „Selbst wenn ich mit dem Ergebnis der Wahl absolut nicht übereinstimme und die Fakten mich bestätigen, wird es trotzdem am 20. Jänner eine ordentliche Amtsübergabe geben“, erklärt Trump einer Twitter-Meldung eines Sprechers des US-Präsidialamtes zufolge.

https://orf.at/stories/3196353/
 Ja28,6%  (2)
 Nein28,6%  (2)
 Diskussion14,3%  (1)
 Bimbes28,6%  (2)
 
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Von:  ratio legis  07.01.2021 13:47 Uhr
Ein Kind mit Kartoffeln zu bewerfen ist kein hinreichender Grund für ein Kontaktverbot. Wie bewertest du diese Entscheidung?
Eine Frau war sehr genervt von den im Hof spielenden Nachbarskindern. Sie verlor die Fassung und bewarf eines der Kinder mit Kartoffeln. Ein Achtjähriger wurde von einer Kartoffel am Rücken getroffen. An einem anderen Tag zog die Nachbarin ein anderes Kind kräftig am Arm. Das Kind begann deshalb zu weinen und konnte nachts nicht schlafen.

Die Kindeseltern beantragten deshalb vor Gericht den Erlass eines Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbots für die Nachbarin. Dem Antrag gab das Amtsgericht Frankfurt am Main allerdings nicht recht. Denn sowohl das Bewerfen mit Kartoffeln als auch das Ziehen am Arm sei noch nicht als körperliche Misshandlung im Sinne d. § 223 StGB zu interpretieren. Hierfür mangele es an der hinreichenden Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.

Zwar könne man in den Schlafstörungen des Kindes durchaus eine Folge psychischer Gewalteinwirkung sehen - hier mangele es aber am erforderlichen Vorsatz der Nachbarin. Darüber hinaus liege durch das Ziehen am Arm keine Freiheitsberaubung oder Drohung vor. Eine ggf. anzunehmende Nötigung sei zudem von der Gewaltschutzanordnung nicht erfasst.

Link zu LTO:
https://t1p.de/o23m
 Positiv14,3%  (1)
 eher positiv0,0%  (0)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ0,0%  (0)
 Diskussion28,6%  (2)
 Bimbes57,1%  (4)
 
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