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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Buddha II  02.06.2024 16:49 Uhr
Wie stark ist die berühmte Doppelmoral bei unseren Freunden von Rechtsaußen verankert?
„Sylt und die neuen deutschen Menschenjäger“ – so lautet die Schlagzeile der „Jungen Freiheit“. Der Versuch hier für große Empörung beim deutschen Otto-Normal-Michel zu sorgen ist aber geprägt von einer geradezu dreisten Doppelmoral: Die Veröffentlichung des Videos von der Nordseeinsel mit unverpixelten Gesichtern sei ein Pranger, die Reaktionen stünden „symptomatisch für eine politische Klasse, die jedes Maß verliert – von den wahren Problemen ablenken will“, heißt es bei der JF.

Aber Achtung - die „Junge Freiheit“ – also das Blatt, das sich nun so sehr über die Veröffentlichung des Sylt-Videos echauffiert – scheint Anfang Mai kein Problem damit zu haben, einem heimlich angefertigten Video von Schulkindern Reichweite zu verschaffen. Es handelt sich dabei um ein Video, das ein Unbekannter erstellt hatte – ohne Einwilligung der Kinder, geschweige denn der Eltern oder der Schule. Denn das Video wurde auch noch während der Schulzeit auf einem Schulhof aufgenommen – also einem ganz besonders geschützten Raum.

Für die JF offenbar alles keine Gründe, genau dieses Video selbst zu verbreiten.

Logischerweise gelangte dieses Video dann in den Besitz der AfD - diese schreibt:

„Der AfD-Bürgerschaftsfraktion wurde von Anwohnern rund um die Grundschule XXXX eine Videosequenz zugetragen, auf der rund 40 Schüler der Grundschule XXX zu sehen sind, wie sie mit dem Spruch „Ganz Hamburg hasst die AfD“ über den Schulhof ziehen. Die Schüler gehen in dem Video in Formation, einer Demonstration ähnlich. Einige von ihnen tragen Transparente. Der Vorfall soll sich nach Angaben der Hinweisgeber am Vormittag des 17. April 2024 zugetragen haben.“

Das wiederum veranlasste den zuständigen Elternrats zu dem Video Stellung zu beziehen, das auch von der AfD Hamburg via Social Media veröffentlicht wurde:

„Demonstrationen sind eine demokratische Selbstverständlichkeit und können auch im Leben von Kindern aktiv oder passiv miterlebt werden. Kinder verarbeiten dabei das, was sie wahrnehmen, oftmals im Spiel, und das „Nachspielen“ einer Demonstration ist in diesem Rahmen deshalb in keiner Weise fragwürdig. Im Rahmen der von der AfD skandalisierten »Schulhof-Demonstration« sind weder strafbare noch verfassungsfeindliche Aussagen getätigt worden."

Offenbar kam heraus, dass die Initiative zu dieser spielerischen Demo aus den Kindern selbst heraus entstanden war.
Nicht etwa, wie von AfD und "JF" suggeriert als gelenkter Prozess aus dem linksgrünen Establischment der Eltern und Lehrer heraus.

Die Eltern betonen zudem, die Verwendung von heimlich angefertigten Videoaufnahmen des geschützten Schulraums zum Zweck der politischen Agitation solle eine Drohkulisse schaffen, die Kinder an der freien Entfaltung hindere: „Das so gegenüber den Kleinsten der Gesellschaft vermittelte Signal ‚Wir beobachten Euch‘ ist einschüchternd und bedrohlich.“

Quelle:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/jung
e-freiheit-sylt-aufnahmen-grundschulkinder/

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Von:  EvaHulzinger  02.06.2024 16:02 Uhr
Mangelt es dem Westen an einer politischen langfristigen Idee?
Natürlich, immer muss im Einzelfall abgewogen werden. Bringt eine Maßnahme den Westen seinen Zielen näher? Ist sie das Risiko wert? Um die Frage zu beantworten, müsste der Westen freilich ein Ziel haben und eine Strategie, um es zu erreichen. Soll die Ukraine den Krieg gewinnen? Nur nicht verlieren? Und was heißt das? Reichen die Anstrengungen dafür? Oder sind sie „too little, too late“? Der Westen mag neue Ziele für seine Waffen genehmigt haben. Aber ein Ziel hat er nicht. Und das ist ein Problem.

Die Presse vom 02.07.2024
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Von:  EvaHulzinger  02.06.2024 16:00 Uhr
Bist Du der Meinung, dass man sich als Politiker generell einen großen Gestaltungsrahmen lassen sollte?
Die Ukraine darf jetzt auch mit westlichen Waffen auf Ziele in Russland feuern: In diesem Krieg haben sich die »roten Linien« schon öfter verschoben als die Fronten. Man sollte mit den öffentlichen Selbstbeschränkungen aufhören.

Die Presse vom 02.06.2024
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Von:  EvaHulzinger  02.06.2024 15:57 Uhr
[Europawahlprogramme] Wie findest Du den Punkt „Künstliche Intelligenz, die allen nützt“aus dem Europawahlprogramm der "Die Linke"?

Die EU soll Forschung zu gesellschaftlich nützlichen Anwendungen künstlicher Intelligenz fördern und kritische Forschung zu Risiken künstlicher Intelligenz öffentlich finanzieren.
In sensiblen Bereichen müssen Erklärbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Prozesse, Transparenz, wie Entscheidungen zustande kommen, sowie Transparenz, mit welchen Daten die KI trainiert wurde, gewährleistet sein.
Entscheidungen, die durch KI getroffen werden und Auswirkungen für Menschen haben, müssen immer nachvollziehbar sein und beanstandet werden können (und zwar nicht bei einer KI-Instanz oder Chat-Software).
KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, müssen verboten werden: Automatisierte Gesichtserkennung und Verhaltensklassifikation in öffentlich zugänglichen Räumen wollen wir verbieten.
In Schulen dürfen keine KI-Systeme eingesetzt werden, die Leistungen, Lernen oder Sozialverhalten bewerten.
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Von:  EvaHulzinger  02.06.2024 15:50 Uhr
[Europawahlprogramme] Wie findest Du den Punkt „Das Internet von den Konzernen befreien " aus dem Europawahlprogramm der "Die Linke"?

Um gegen die skrupellosen Geschäftsmodelle der Unternehmen vorzugehen, setzen wir uns für ein Verbot von Tracking und personalisierter Werbung ein.
Onlinedienste müssen über die verschiedenen Anbieter hinweg funktionieren, offene Schnittstellen haben und eigene Daten müssen zu anderen Anbietern mitgenommen werden können.
Wir wollen öffentliche und genossenschaftliche Plattformen für gemeinwohlorientierte Dienstleistungen fördern, beispielsweise eine App für europaweite Mobilitätsangebote, für faire Zimmervermietung („Fairbnb“) und eine Pflegeplattform mit genossenschaftlichen und gemeinnützigen Pflegeanbietern.
Freie Software muss dauerhaft gefördert werden, vor allem für universelle Basissoftware und offene Standards. Mit öffentlichem Geld finanzierte Software muss offene Software sein. Das gilt vor allem für die öffentliche Verwaltung und für öffentliche Unternehmen.
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