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Besitzt Du eine Ausgabe von „Mein Kampf“? |
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23.01.2024 19:24 Uhr |
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Nein. Aber keine Sorge, sollte ich drin lesen wollen, wäre das kein Problem. Findet man ja schnell im Netz. |
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23.01.2024 19:32 Uhr |
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Nein. Ob das Exemplar von meinen Großeltern überlebt hat, weiß ich nicht. Vielleicht hat es mein Onkel. Oder sie haben es direkt nach dem Krieg entsorgt.
In meiner Jugend hatte ich es mir mal digital beschafft und einen Teil gelesen. |
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23.01.2024 19:44 Uhr |
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Nein, aber eine Sache würde mich interessieren.
Gibt es Passagen über Japaner bzw. asiatische Menschen im "Mein Kampf"? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.01.2024 19:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.01.2024 19:46 Uhr |
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Was soll ich damit? Ich denke nicht das mir das was bringt. Und auch wenn Hitler bei der kriegsmüden Bevölkerung sich viel Zeit gelassen hat, die Grenzen von "Mein Frieden" über "Mein Kampf" hin zu "Mein Krieg" zu dehnen und so dem Inhalt seiner Ideen widersprach, die er in der Haftzeit schrieb, hat er 1932 alle seine außenpolitischen Pläne detailliert im Brief an von Papen dargelegt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.01.2024 19:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.01.2024 21:12 Uhr |
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Derartige Schundliteratur habe ich nicht in meinem Bücherschrank. |
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23.01.2024 21:31 Uhr |
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Ja, habe ich. Es ist eine Ausgabe, die mein Vater besaß. Ich habe allerdings bisher nur wenig darin gelesen. |
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24.01.2024 08:39 Uhr |
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Weil Anubis das oben so betont hat: Dass jeder österreichische Polizist beim Betreten der Wohnung einfach so das Buch aus dem Bücherschrank einkassieren kann, erscheint mir nicht wirklich glaubhaft. So ohne jede weiteren Verdachtsmomente auf Wiederbetätigung geht das doch gar nicht. Beschlagnahmungen sind doch nur mit richterlichem Beschluss oder bei Gefahr im Verzuge oder wenn zu befürchten ist, dass Beweismittel vernichtet werden und sowas alles möglich.
Angenommen, irgendein Polizist betritt die Wohnung eines auf das Dritte Reich spezialisierten Historikers und findet dort zwei Regalmeter voller NS-Schwarten, darunter "Mein Kampf", "Der Mythus des Zwanzigsten Jahrhunderts", "Der Giftpilz" und "Mutter, erzähl von Adolf Hitler" nebst diversen SS-Schulungsheften - dann kann der Polizist doch nicht einfach die Arbeitsgrundlage dieses Historikers abräumen... |
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24.01.2024 08:46 Uhr |
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§ 3n. (1) Gegenstände, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit dazu geeignet sind, zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nach diesem Bundesverfassungsgesetz verwendet zu werden, sind, sofern nicht bereits die Voraussetzungen der Einziehung nach § 26 StGB oder nach § 33 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, vorliegen, auch einzuziehen, wenn keine bestimmte Person wegen einer Straftat nach diesem Bundesverfassungsgesetz verfolgt oder verurteilt werden kann, es sei denn, der Verfügungsberechtigte bietet Gewähr dafür, dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden. (2) Für das Verfahren gelten die §§ 443 bis 446 der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, entsprechend. Für die Anwendung von § 445a StPO sind Gegenstände im Sinne des Abs. 1 als Gegenstände zu behandeln, deren Besitz allgemein verboten ist.“
Um diesen Passus geht es und somit stimmt das, was ich sagte. |
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24.01.2024 11:17 Uhr |
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Ich besitze es nicht. Ich hatte mal über mehrere Ecken, Kontakt zu jemand, der es wohl vererbt bekommen hat oder sonst etwas. Er hatte das Buch zumindest. So konnte ich es mir - vor mehr als 29 Jahren - mal ausleihen. Ich habe etwas drin herum gelesen. Es ist echt schwer zu lesen. Es wäre hart für, das Buch wirklich komplett zu lesen. |
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24.01.2024 11:20 Uhr |
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Nein, ich besitze auch die Machwerke anderer Massenmörder nicht und habe auch nicht vor, mit dieser irren Gedankenwelt meine Zeit zu verschwenden. |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
LPP |
Volk, Sonstige |
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