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Fragenübersicht Besitzt Du eine Ausgabe von „Mein Kampf“?
Anfang-2028 - 47 / 47 Meinungen
27
23.01.2024 20:33 Uhr
Zitat:

Schweineteuer! Das wäre es mir tatsächlich nicht wert.


Kauf mal tiermedizinische Fachbücher - da ist das gradezu ein Schnäppchen ;-)
23.01.2024 21:02 Uhr
Zitat:
Kauf mal tiermedizinische Fachbücher - da ist das gradezu ein Schnäppchen ;-)


Ich weiß, Kommilitonen aus anderen Fachbereichen haben regelmäßig dreistellig teure Fachbücher kaufen müssen.
Aber die Fachbücher kannst du ja zumindest von der Steuer absetzen

Aber Mein Kampf für 79 Euro, da wird sich entweder das Verfasserteam für die Kommentare oder der Freistaat Bayern eine goldene Nase dran verdienen.
23.01.2024 21:12 Uhr
Derartige Schundliteratur habe ich nicht in meinem Bücherschrank.
23.01.2024 21:31 Uhr
Ja, habe ich. Es ist eine Ausgabe, die mein Vater besaß. Ich habe allerdings bisher nur wenig darin gelesen.
23.01.2024 21:50 Uhr
Zitat:
Aber die Fachbücher kannst du ja zumindest von der Steuer absetzen


Ja, das ist ein großer Vorteil!
24.01.2024 08:39 Uhr
Weil Anubis das oben so betont hat: Dass jeder österreichische Polizist beim Betreten der Wohnung einfach so das Buch aus dem Bücherschrank einkassieren kann, erscheint mir nicht wirklich glaubhaft. So ohne jede weiteren Verdachtsmomente auf Wiederbetätigung geht das doch gar nicht. Beschlagnahmungen sind doch nur mit richterlichem Beschluss oder bei Gefahr im Verzuge oder wenn zu befürchten ist, dass Beweismittel vernichtet werden und sowas alles möglich.

Angenommen, irgendein Polizist betritt die Wohnung eines auf das Dritte Reich spezialisierten Historikers und findet dort zwei Regalmeter voller NS-Schwarten, darunter "Mein Kampf", "Der Mythus des Zwanzigsten Jahrhunderts", "Der Giftpilz" und "Mutter, erzähl von Adolf Hitler" nebst diversen SS-Schulungsheften - dann kann der Polizist doch nicht einfach die Arbeitsgrundlage dieses Historikers abräumen...
24.01.2024 08:42 Uhr
Zitat:
Derartige Schundliteratur habe ich nicht in meinem Bücherschrank.


Und was ist mit der Mao-Bibel? Oder zählst das unter "Humor"?
24.01.2024 08:43 Uhr
Zitat:
Amtsverlust für Beamt:innen, Einziehung von NS-Devotionalien
Für Beamt:innen und Vertragsbedienstete wird eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz künftig automatisch den Verlust ihres Amtes bzw. ihrer Anstellung bedeuten. Außerdem werden NS-Devotionalien in Hinkunft auch ohne Zusammenhang mit einer konkreten Straftat eingezogen werden können.


https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk1316
24.01.2024 08:46 Uhr
§ 3n. (1) Gegenstände, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit dazu geeignet sind, zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nach diesem Bundesverfassungsgesetz verwendet zu werden, sind, sofern nicht bereits die Voraussetzungen der Einziehung nach § 26 StGB oder nach § 33 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, vorliegen, auch einzuziehen, wenn keine bestimmte Person wegen einer Straftat nach diesem Bundesverfassungsgesetz verfolgt oder verurteilt werden kann, es sei denn, der Verfügungsberechtigte bietet Gewähr dafür, dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden. (2) Für das Verfahren gelten die §§ 443 bis 446 der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, entsprechend. Für die Anwendung von § 445a StPO sind Gegenstände im Sinne des Abs. 1 als Gegenstände zu behandeln, deren Besitz allgemein verboten ist.“

Um diesen Passus geht es und somit stimmt das, was ich sagte.
24.01.2024 11:17 Uhr
Ich besitze es nicht. Ich hatte mal über mehrere Ecken, Kontakt zu jemand, der es wohl vererbt bekommen hat oder sonst etwas. Er hatte das Buch zumindest. So konnte ich es mir - vor mehr als 29 Jahren - mal ausleihen. Ich habe etwas drin herum gelesen. Es ist echt schwer zu lesen. Es wäre hart für, das Buch wirklich komplett zu lesen.
24.01.2024 11:20 Uhr
Nein, ich besitze auch die Machwerke anderer Massenmörder nicht und habe auch nicht vor, mit dieser irren Gedankenwelt meine Zeit zu verschwenden.
24.01.2024 11:21 Uhr
Zitat:
Ich fand die Gedankengänge so absurd, erst mit meiner Anmeldung bei Dol fand ich wieder Vergleichbares.


Das ist allerdings witzig.
24.01.2024 11:24 Uhr
Zitat:
es sei denn, der Verfügungsberechtigte bietet Gewähr dafür, dass die Gegenstände nicht zur Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden.


Fragt sich, wie das auszulegen ist. "Gewähr bieten" kann eigentlich nicht so auszulegen sein, dass der Betreffende hier etwas beweisen muss. Es geht hier um die Umstände des Einzelfalls, um deren Gesamtwürdigung und Glaubhaftmachung.

In deinem Falle würde ich meinen: Von dir ist eigentlich nicht bekannt, dass du dich in eindeutig sich wiederbetätigenden Kreisen herumtreibst und nicht regelmäßig durch "Heil Hitler" auffällig wirst. Da kannst du das Buch behalten.
24.01.2024 11:29 Uhr
Zitat:
Ja, habe ich. Es ist eine Ausgabe, die mein Vater besaß. Ich habe allerdings bisher nur wenig darin gelesen.


Ganz ehrlich Wandelbar, warum hältst du das Teil in Ehren? Wenn ich so etwas im Nachlass meiner Eltern gefunden hätte, wäre das umgehend im Papierrecycling gelandet. Wir hatten noch so einen seltsamen Ahnenpass mit geschmacklosem Emblem, der allerdings interessant war, um die Vorfahren eines Teils meiner Familie nachzuvollziehen.

Dann wären da noch die Hitler-Briefmarken im Briefmarkenalbum, das ich allerdings schon vor Jahren ob der Wertlosigkeit fachgerecht entsorgt habe.
24.01.2024 11:33 Uhr
Ich habe gerade festgestellt, dass ich "Mein Kampf" als PDF auf meinem Handy habe. Ich hatte das ganz vergessen...
24.01.2024 11:33 Uhr
Zitat:
Ich habe gerade festgestellt, dass ich "Mein Kampf" als PDF auf meinem Handy habe. Ich hatte das ganz vergessen...


Oida Nazibua
24.01.2024 11:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja, habe ich. Es ist eine Ausgabe, die mein Vater besaß. Ich habe allerdings bisher nur wenig darin gelesen.


Ganz ehrlich Wandelbar, warum hältst du das Teil in Ehren? Wenn ich so etwas im Nachlass meiner Eltern gefunden hätte, wäre das umgehend im Papierrecycling gelandet. Wir hatten noch so einen seltsamen Ahnenpass mit geschmacklosem Emblem, der allerdings interessant war, um die Vorfahren eines Teils meiner Familie nachzuvollziehen.

Dann wären da noch die Hitler-Briefmarken im Briefmarkenalbum, das ich allerdings schon vor Jahren ob der Wertlosigkeit fachgerecht entsorgt habe.


Historische Quelle. Sollte man bei der Hand haben, wenn man historisch dazu arbeiten möchte. So wie alle Primärquellen immer deutlich hilfreicher als irgendwelche Nacherzählungen irgendwelcher Halbbelichteter.
24.01.2024 11:38 Uhr
Zitat:
Um diesen Passus geht es und somit stimmt das, was ich sagte.

Ähhh ... nö.

Dazu müssten all die Paragraphen usw., die in diesem Passus angeführt werden, ebenfalls zitiert und möglichst noch die juristischen Kommentare dazu mitgeliefert werden.

Welche Straftat soll beispielsweise mit einem Exemplar von "Mein Kampf" begangen werden? Körperverletzung?

Was ist mit den von Demokraten kommentierten Ausgaben dieses Buches? Oder mit dem Buch, in welches Du Deine kritischen Anmerkungen geschrieben hast?

Nicht, daß ich Dir nicht glauben würde, aber eine Beweisführung sieht anders aus.
24.01.2024 19:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ja, habe ich. Es ist eine Ausgabe, die mein Vater besaß. Ich habe allerdings bisher nur wenig darin gelesen.


Ganz ehrlich Wandelbar, warum hältst du das Teil in Ehren? Wenn ich so etwas im Nachlass meiner Eltern gefunden hätte, wäre das umgehend im Papierrecycling gelandet. Wir hatten noch so einen seltsamen Ahnenpass mit geschmacklosem Emblem, der allerdings interessant war, um die Vorfahren eines Teils meiner Familie nachzuvollziehen.

Dann wären da noch die Hitler-Briefmarken im Briefmarkenalbum, das ich allerdings schon vor Jahren ob der Wertlosigkeit fachgerecht entsorgt habe.


In Ehren halte ich es nicht. Aber es ist eine historische Quelle. Ich habe auch vor, irgendwann noch mal genauer reinzuschauen.
24.01.2024 20:36 Uhr
Zitat:
Ich habe gerade festgestellt, dass ich "Mein Kampf" als PDF auf meinem Handy habe. Ich hatte das ganz vergessen...


Jetzt kannst du das ganze Handy wegschmeissen. Der Moder-Geruch geht da nie wieder raus.
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