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Fragenübersicht [Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden?
Anfang-2041 - 60 / 71 Meinungen+20Ende
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24.03.2013 17:46 Uhr
Zitat:
Von: *Mensch* 24.03.2013 17:11 Uhr

Zitat:
Zitat:
Meine Wahlkampfidee von 2009 wurde geklaut!

Geklaut? Von wem?
Sei doch froh, dass sie nun aufgegriffen wurde/wird Lehmann.


Bin ich auch.
24.03.2013 18:19 Uhr
Zitat:
Als ob es jemals eine "Regierung" gab, die das Thema nicht auf dem Schirm hatte...
Na, mindestens eine kenne ich: Die von Wasp. *g*
24.03.2013 18:41 Uhr
Zitat:
Du kennst das Abstimmungsergebnis schon? :)

Nein.Aber in der Diskussion hier gibt es für Pflicht bisher keine Mehrheit.

Zitat:
Na, mindestens eine kenne ich: Die von Wasp. *g*

Hat etwas von Nachtreten,oder?
25.03.2013 08:31 Uhr

Zitat:
DU aber mäßige Dich mal und warte einfach mal auf die Auswertung der Umfrage...


Ich sag's ja immer: Die Linke - oder auch die Pseudo-Mitte - hat für Meinungsfreiheit immer nur in den enggesteckten Grenzen der eigenen Weltanschauung etwas übrig. Nein, da "mäßige" ich mich gar nicht.


Zitat:
daß diese Mitgliederbefragung läuft, ist demokratisch, aber einander beschimpfen müssen wir deshalb nicht!


War jetzt zwar gar nicht mein Thema, ob das "demokratisch" ist oder nicht, aber ok, kann man so stehenlassen; Beleidigungen sehe ich aber trotz wiederholtem Lesen keine.
25.03.2013 09:17 Uhr
die möglichkeit zur urteilsbegründung sollte jedenfalls bestehen.
gerade weil ich dazu neige, die niedrigst-möglichen urteile abzugeben, möchte ich, wenn ich ausnahmsweise davon abweiche, das auch begründen können.
in den fällen, in denen noch auf eine "resozialisierung" zu hoffen bleibt, könnte sie auch dem be-/verurteilten als wegweiser nützlich sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.03.2013 11:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.03.2013 09:20 Uhr
@Chumbawamba

Der Weissrusse und auch Mensch sind keine Linken.die sind Mainstream.

+++Der Weissrusse und Mensch sind aufrechte Menschen, die hier bei dol differenzieren können... Und keine linken Mainstreamideologen....

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.03.2013 18:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.03.2013 09:27 Uhr
Ja zur Pflicht.
25.03.2013 11:04 Uhr
Ich persönlich glaube nicht, dass das Schiedsgericht in irgendeiner Weise besser wird, wenn die Jury-Mitglieder zusätzlich zur Abstimmung noch ihre Betroffenheit äußern dürfen.

Was soll der zusätzlich Nutzen sein, außer das die Jury nochmal die Gelegenheit haben, mit einem persönlichen Kommentar nachzutreten?
25.03.2013 11:36 Uhr
ja, eine verpflichtende Begründung sollte eingeführt werden. Wider dem dolschen Klicktivismus.
25.03.2013 12:19 Uhr
@chepri

Zitat:
Ich persönlich glaube nicht, dass das Schiedsgericht in irgendeiner Weise besser wird, wenn die Jury-Mitglieder zusätzlich zur Abstimmung noch ihre Betroffenheit äußern dürfen.


Die Entscheidungen werden nicht besser, sicher nicht. Es geht um die Herstellung von Transparenz.

Zitat:
Was soll der zusätzlich Nutzen sein, außer das die Jury nochmal die Gelegenheit haben, mit einem persönlichen Kommentar nachzutreten?


Ups, diese Möglichkeit hatte ich gar nicht bedacht. Ich glaube auch nicht, dass die Jury-Mitglieder aus persönlichen Gründen entscheiden.

/rMS
25.03.2013 13:43 Uhr
@rMS,

Ich glaube nicht, dass man die Verfahren transparenter oder gerechnter machen kann, wenn man zusätzliche Kommentare zuläßt.

Ganz im Gegenteil sollte man vielleicht noch viel weniger Kommentare zulassen, um die persönliche Note aus den Schiedsgerichtsverhandlungen zu entfernen.

Mein radikaler Gegenvorschlag ohne freie Texteingabemöglichkeiten:

Statt einer Anzeige gibt es bei jeder Meinung einen "Melden"-Button. Wenn der gedrückt wird, wird die Meinung automatisch in eine Anzeige umgewandelt. Der Anzeigegrund wird aus einem Katalog ausgewählt. Das Strafmaß ist im Katalog hinterlegt.

Die Jury darf nun abstimmen, ob das entsprechende Vergehen vorliegt und eventuell noch wie schwerwiegend das Vergehen ist.

Irgendwer (z.B. die Regierung mit der Redax) muss den Strafenkatalog pflegen bzw. erweitern und das Strafmaß für die verschiedenen Vergehen festlegen.

Vorteile zum jetzigen System:
- Jury kann jetzt objektiv entscheiden, ob ein Strafbestand vorliegt oder nicht und wird nicht durch den Anzeigentext manipuliert.
- Da das Strafmaß im Katalog hinterlegt ist, werden gleiche Vergehen immer gleich bestraft.
- Es könnte ein neues Spielelement geben: Gesetze erlassen.
- Alle angezeigten bzw. sanktionierten Meinungen sind in einer Datenbank erfasst.
25.03.2013 14:51 Uhr
Zitat:
Statt einer Anzeige gibt es bei jeder Meinung einen "Melden"-Button. Wenn der gedrückt wird, wird die Meinung automatisch in eine Anzeige umgewandelt.


Das ist sowieso zusätzlich geplant, also der Meldebutton, der statt "Unterirdisch" erscheint, und einen Beitrag in einen Beleg (für eine Anzeige) umwandelt.

Zitat:
Der Anzeigegrund wird aus einem Katalog ausgewählt. Das Strafmaß ist im Katalog hinterlegt.


Hm. Hier sehe ich das Problem, dass es diesen Katalog eben noch nicht gibt. Man könnte diesen Katalog aber Stück für Stück erstellen anhand von Beispielen aus der Vergangenheit, egal ob da jetzt aus neuerer Sicht das richtige Strafmass angewendet wurde oder nicht. Ich würde das aber als gemeinsame Aktivität der Doler sehen, nicht als Redax-Aufgabe.

/rMS
25.03.2013 15:44 Uhr
Es sollte eine Vorstufe vor der Begründung geben. Nämlich die Frage an den entsprechenden DOLer, ob er bereit ist, den vorliegenden Fall zu prüfen.
Ist er dazu nicht bereit, kann er den Fall ablehnen.
Erklärt er sich dazu bereit, hat er sein Urteil zu begründen und erhält eine Art Aufwandsentschädigung; von mir aus auch die ulkigen "Bmbes", für die es immer noch keinen zukunftsweisenden Verwendungszweck gibt.

Kurz: wenn einer DOLer sein Urteil abgeben will, dann hat er es auch zu begründen.
25.03.2013 17:04 Uhr
Zitat:
Hm. Hier sehe ich das Problem, dass es diesen Katalog eben noch nicht gibt. Man könnte diesen Katalog aber Stück für Stück erstellen anhand von Beispielen aus der Vergangenheit, egal ob da jetzt aus neuerer Sicht das richtige Strafmass angewendet wurde oder nicht. Ich würde das aber als gemeinsame Aktivität der Doler sehen, nicht als Redax-Aufgabe.


Es gäbe da zum einen die Beispiele aus der Vergangenheit (etwa 30) und die Regeln aus der Doliquette. Daraus sollte sich etwas machen lassen.

Dieser Katalog könnte zum Beispiel von der Soko oder von der Regierung erstellt (und von der Redax abgesegnet werden). Wenn der Katalog von der Redax gemacht werden würde, gäbe es noch ein weiteres Spielelement: Das Gesetze verabschieden.

Ein Katalog mit klar definierten Strafen ist jedenfalls allemal fairer und transparenter als wenn jeder Jury-Kandidat noch irgendwas ablassen darf: "Das ist aber ganz böse. Sowas will ich hier nicht. Permanente Sperre." und dann frei über das Strafmaß abstimmen darf.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.03.2013 18:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.03.2013 17:21 Uhr
Wie sollte solch ein "Katalog" aussehen, chepri?
Man kann doch NIE jeden Mist, den man hier bisweilen zu lesen bekommt aufführen und dafür irgendeine Strafe/Sanktion festlegen. Solch ein "Katalog" wäre doch schier endlos..
25.03.2013 18:34 Uhr
"...Kurz:Wenn ein DOLer ein Urteil abgeben will, dann hat er es auch zu begründen."


Dieser Meinung ist nichts mehr hinzuzufügen, sie ist machbar und reell und sollte so baldmöglichst umgesetzt werden.


@Mickos et al
26.03.2013 10:27 Uhr
Zitat:
Wie sollte solch ein "Katalog" aussehen, chepri?


Grundsätzliche Idee. Vergehen sind in Kategorien einsortiert. Die Strafen sind für die Kategorien definiert.

Die Kategorie wird vom Anzeiger gewählt. Die Soko kann das eventuell noch prüfen.
Die Jury stimmt dann ab, ob ein Vergehen dieser Kategorie vorliegt oder nicht (dann Freispruch) und wenn ja, wie stark sie das wichten würden (Auswahl der Bestrafung).

Aufbau:
Kategorie (Strafe leicht, Strafe mittel, Strafe schwer)

Katalog (Erster Vorschlag):
1) Spam (Ermahnung, doppelte Ermahnung, Verwarnung)

2) Beleidigung (z.B. auch Verunstaltung von Namen) (Ermahnung, doppelte Ermahnung, Verwarnung)

3) Diskriminierung von Gruppen (Verwarnung, eine Woche Sperre, zwei Wochen Sperre)

4) Verstoß gegen deutsche Gesetzgebung (z.B. Holocaustleugnung, Aufruf zu Straftaten (z.B. Gewalt))
(zwei Wochen Sperre, vier Wochen Sperre, permanente Sperre)

Es gilt:
3 Ermahnungen sind 1 Verwarnung
3 Verwarnungen sind x Wochen Sperre.
26.03.2013 12:18 Uhr
Interessanter Ansatz, chepri. So würde man sich tatsächlich einen ellenlangen und doch nie vollständigen "Strafenkatalog" ersparen.
26.03.2013 13:37 Uhr
Gremium wieder einführen. Fertig.
26.03.2013 19:01 Uhr
Zitat:
Der Weissrusse und Mensch sind aufrechte Menschen, die hier bei dol differenzieren können... Und keine linken Mainstreamideologen....

Kennst du sie persönlich?:)
Du warst x Rechtsaussen,x fundamentalistischer Christ und und ....Dein Urteil ist leider kein Kriterium.
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