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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Anteros_II  31.07.2024 11:11 Uhr
Nimmt die sogenannte "Hasskriminalität" gegen queere Menschen wieder zu?
Die extremste Ausdrucksform von Queerfeindlichkeit ist Hasskriminalität. Hassmotivierte Straftaten zielen nicht nur das Individuum, sondern zusätzlich auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern. Selbst im Jahr 2024 kann es sehr gefährlich sein, im öffentlichen Raum als LSBTIQ* erkannt oder dafür gehalten zu werden. Schon der Anblick einer Drag Queen, einer trans Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Die Täter sehen sich als Vollstrecker eines von ihnen fantasierten Mehrheitswillens. LSBTIQ* gelten ihnen als minderwertig und vogelfrei.

Laut den Zahlen von Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium wurden 1.499 Fälle im Bereich „sexuelle Orientierung“ und 854 Fälle im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von Vorfällen gegen lesbische, schwule, bisexuelle und queere Menschen um etwa 49% und gegen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen um etwa 105%, wobei beide Phänomenbereiche auch Überschneidungen aufweisen können.

Quelle:
https://www.lsvd.de/de/ct/2445-
Queerfeindliche-Gewalt#wie-viel-
hasskriminalitaet-gegen-lsbti
 Eindeutig ja - und das ist zu verurteilen54,5%  (6)
 Eindeutig ja - aber das ist mir egal0,0%  (0)
 Eher schon0,0%  (0)
 In Teilen9,1%  (1)
 Nein, das ist ein Trugschluss9,1%  (1)
 Ich möchte mich äußern9,1%  (1)
 Müssen diese Homos wieder ihre abartige Neigung, wie eine Monstranz vor sich hertragen?0,0%  (0)
 Bimbes18,2%  (2)
 
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Von:  EvaHulzinger  31.07.2024 10:52 Uhr
Wurdest Du die Erweiterung der Ausschlussgründe bei der Genfer Flüchtlingskommission unterstützen, wie sie die österreichische Bundesministerin Edtstadler fordert?
Konkret geht es um zwei Punkte. Grosso modo zielen sie auf Abschiebungen ab. Schon derzeit sieht die GFK Asylausschlussgründe vor. Dazu zählen schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Geht es nach der türkisen Verfassungsministerin, sollen diese Ausschlussgründe erweitert werden und etwa Messerstechereien oder Einbruchsdiebstahl einschließen.

Die Presse vom 31.07.2024
 Ja62,5%  (5)
 Nein12,5%  (1)
 In Teilen0,0%  (0)
 Diskussion12,5%  (1)
 Bimbes12,5%  (1)
 
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Von:  Anteros_II  31.07.2024 10:41 Uhr
Falls Trump die Wahl verliert: Wie hoch schätzt Du die Gefahr von Unruhen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in den USA ein?
Bei der letzten Wahlniederlage gab es den berühmten Sturm aufs Kapitol. Die aggressive Rhetorik Trumps dürfte auch diesmal beim Wahlausgang eine Rolle spielen, wenn es darum geht, dass seine Anhänger eine Niederlage verdauen müssten.

Wie siehst Du die Risiken für die USA?
 Sehr hoch0,0%  (0)
 Unruhen ja - bürgerkriegsähnliche Zustände nein16,7%  (1)
 Die Möglichkeit besteht16,7%  (1)
 In Teilen (geographisch - Bevölkerungsgruppen)0,0%  (0)
 Eher unwahrscheinlich50,0%  (3)
 Ich schließe das aus16,7%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes0,0%  (0)
 
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Von:  EvaHulzinger  31.07.2024 10:33 Uhr
Wird es in Venezuela zu einem Bürgerkrieg kommen?
Während Machado (56) sprach, waren vielerorts Proteste ausgebrochen, in drei Bundesstaaten wurden Denkmäler von Maduros 2013 verstorbenem Vorgänger, Hugo Chávez, umgestoßen, im Hafen La Guaira stahlen Jugendliche ein übergroßes Chávez-Portrait und fackelten es ab. Nahe dem Präsidentenpalast schossen Männer in Zivil auf einen Demonstrationszug. Hier kam offenbar niemand zu Schaden, aber aus anderen Städten wurden Verletzte und zumindest zwei Tote gemeldet, die Rede war von Dutzenden Verhafteten. Im TV sah man, wie Polizisten Tränengas einsetzen und vereinzelt auf Menschen einschlagen.

Die Demonstranten waren zum Präsidentenpalast in Caracas gezogen. Bei den Schützen könnte es sich um „Colectivos“ handeln, regierungsnahe Paramilitärs. Das Video zeigt, wie Polizisten beim Angriff auf die Demonstranten nicht eingreifen.

Die Presse vom 31.07.2024
 Ja0,0%  (0)
 Nein12,5%  (1)
 In Teilen12,5%  (1)
 Man muss noch abwarten62,5%  (5)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes12,5%  (1)
 
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Von:  EvaHulzinger  31.07.2024 10:13 Uhr
[Zusatzfrage zur Themenwoche] Wird die Bedeutung einer zweiten Kammer (Länderkammer) durch das Recht eines Beharrungsschlusses der ersten Kammer (Parlament) entwertet?
So sieht die österreichische Verfassung das Recht eines Beharrungsbeschlusses vor.

Artikel 42.
(1)Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist unverzüglich von dessen Präsidenten dem Bundesrat zu übermitteln.
(2)Ein Gesetzesbeschluss kann, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt ist, nur dann beurkundet und kundgemacht werden, wenn der Bundesrat gegen diesen Beschluss keinen mit Gründen versehenen Einspruch erhoben hat.
(3)Dieser Einspruch muss dem Nationalrat binnen acht Wochen nach Einlangen des Gesetzesbeschlusses beim Bundesrat von dessen Vorsitzenden schriftlich übermittelt werden; er ist dem Bundeskanzler zur Kenntnis zu bringen.
(4)Wiederholt der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, so ist dieser zu beurkunden und kundzumachen. Beschließt der Bundesrat, keinen Einspruch zu erheben, oder wird innerhalb der im Abs. 3 festgesetzten Frist kein mit Begründung versehener Einspruch erhoben, so ist der Gesetzesbeschluss zu beurkunden und kundzumachen.
 Ja, kann man wohl gleich abschaffen0,0%  (0)
 Ja, aber es ist in Ordnung0,0%  (0)
 Nein0,0%  (0)
 Ich sehe das anders0,0%  (0)
 Diskussion22,2%  (2)
 Bimbes77,8%  (7)
 
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