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Das aktuelle SG-Verfahren gegen AstraZeneca endete nach all dem Wirbel und einer historisch hohen Jury-Beteiligung mit dem Urteil "Ermahnung". Bist du über das Urteil enttäuscht? |
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14.04.2021 09:08 Uhr |
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"...und einer historisch hohen Jury-Beteiligung."
Ja, du meine Güte! |
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14.04.2021 09:09 Uhr |
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Ich finde es nicht angemessen, SG-Verfahren als Gegenstand für die Hall of Fame nehmen zu wollen. |
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14.04.2021 09:14 Uhr |
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Wenn man konsequent jeden Verstoß gegen die Doliquette zur Anzeige bringen würde, würden wir täglich über etliche Verfahren abstimmen müssen.
Und manch einer, der jetzt empört über "nur eine Ermahnung" ist, wäre oft genug selber angezeigt.
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14.04.2021 09:16 Uhr |
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Tatsächlich bin ich etwas enttäuscht.
Da hätte man Jemandem endlich mal Zeit geben können, über seine Untaten innerhalb von dol außerhalb von dol nachzudenken, gibt ihm aber mit einer völlig verhunzten Anzeige die Gelegenheit, seine Opfer weiter zu verhöhnen.
Ob da eine Ermahnung etwas bewirken kann? |
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14.04.2021 10:15 Uhr |
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Da hätte...hätte...hätte...
Tja, Zantafio also deiner Meinung nach frei nach dem Motto "das Opfer ist selbst schuld!" ???
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14.04.2021 10:22 Uhr |
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Harzhexe als Opfer. Es ist zum Piepen. |
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14.04.2021 10:23 Uhr |
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Ich habe dieses Verfahren für seltsam befunden. Ich halte es für formal fraglich, wenn man eine Diskussion verlinkt und keine direkten Belege hinterlegt.
Ich halte es für notwendig, dass man Postings nennt und diese auch in Kontext mit der Doliquette stellt.
Ich mache mir mal ein Muster mit einem Extrembeispiel:
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Musteranzeige:
Der User xy schrieb am 12.03.2003 folgendes in der Diskussion: (Link)
Ich zitiere den Beitrag:
xy (Volk) 12.03.2003 16:03 Uhr
A ist eine bolschewistische Dirne und ein marxistisches Flintenweib. Ihre Mutter eine Ausgeburt der roten Hölle und eine Schlampe aus dem Leningrader Parteibordell und ihr Vater ein mosaischer Blutkommissar.
Diese Aussage stellt einen Verstoss gegen:
Absatz 2 der Doliquette dar. Ich beziehe mich hier auf die antisemitische Äußerung "mosaischer Blutkommissar".
Absatz 4 der Doliquette. Hier besonders Beleidigugen (Schlampe, Blutkommissar, Dirne, Flintenweib)
Ebenso werden hier Beleidigungen und üble Nachreden getätigt, was im Rahmen der Gesetze des Bundesrepublik zu ahnden wäre.
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Und alles mit weniger Begründung ist in meinen Augen zu schreddern. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.04.2021 10:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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14.04.2021 10:32 Uhr |
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Ich bin zudem der Meinung, dass "Corona" nur erfunden wurde, um von diesem weltbewegenden Schiedsgerichtsereignis abzulenken. |
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14.04.2021 10:34 Uhr |
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@D.Vader
Sehr wohl auch im Rahmen der Doliquette raussucht, welche Punkte passen.
Ich muss hier keine 12 Gesetzbücher studieren um die passenden Paragraphen zu finden oder das Strafgesetzbuch, noch irgendwelche sonstigen Gesetze.
Es sind 10 Punkte, wo ich schauen muss, ob hier ein Punkt oder mehrere Punkte passen.
Das kann man verlangen. |
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14.04.2021 13:04 Uhr |
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Nein, das Urteil hat alle Meinungen der "Richter" gezeigt und ist annehmbar.
Nur bei dem Angeklagten ist immer noch keine Erkenntnis auf Besserung zu erkennen.
Im Gegenteil, er wird noch von Dolern, ehemalige Kanzler und derzeitige Mod, in seiner Pöbelei unterstützt.
Was will man da noch in der Zukunft erwarten? |
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14.04.2021 15:36 Uhr |
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"Was will man da noch ìn der Zukunft erwarten?"
In Krisenzeiten trennen sich "Spreu und Weizen"!
Das ist eigentlich positiv zu sehen im Einzelfall und im Großen und Ganzen. |
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15.04.2021 09:08 Uhr |
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@Herbert
Life is hard, Beavis... |
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