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Anfang-511271 - 11275 / 17087 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  ratio legis  07.01.2021 13:47 Uhr
Ein Kind mit Kartoffeln zu bewerfen ist kein hinreichender Grund für ein Kontaktverbot. Wie bewertest du diese Entscheidung?
Eine Frau war sehr genervt von den im Hof spielenden Nachbarskindern. Sie verlor die Fassung und bewarf eines der Kinder mit Kartoffeln. Ein Achtjähriger wurde von einer Kartoffel am Rücken getroffen. An einem anderen Tag zog die Nachbarin ein anderes Kind kräftig am Arm. Das Kind begann deshalb zu weinen und konnte nachts nicht schlafen.

Die Kindeseltern beantragten deshalb vor Gericht den Erlass eines Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbots für die Nachbarin. Dem Antrag gab das Amtsgericht Frankfurt am Main allerdings nicht recht. Denn sowohl das Bewerfen mit Kartoffeln als auch das Ziehen am Arm sei noch nicht als körperliche Misshandlung im Sinne d. § 223 StGB zu interpretieren. Hierfür mangele es an der hinreichenden Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.

Zwar könne man in den Schlafstörungen des Kindes durchaus eine Folge psychischer Gewalteinwirkung sehen - hier mangele es aber am erforderlichen Vorsatz der Nachbarin. Darüber hinaus liege durch das Ziehen am Arm keine Freiheitsberaubung oder Drohung vor. Eine ggf. anzunehmende Nötigung sei zudem von der Gewaltschutzanordnung nicht erfasst.

Link zu LTO:
https://t1p.de/o23m
 Positiv14,3%  (1)
 eher positiv0,0%  (0)
 eher negativ0,0%  (0)
 Negativ0,0%  (0)
 Diskussion28,6%  (2)
 Bimbes57,1%  (4)
 
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Von:  ratio legis  07.01.2021 13:20 Uhr
Welche der unten aufgezählten und ab 2021 geltenden Änderungen im Steuerrecht findest du besonders interessant?
Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, dass stark zu stetiger Veränderung neigt - fast immer mit direkten Auswirkungen auf Steuerpflichtige. Legal Tribune Online stellte 8 Änderungen vor, die 2021 relevant werden.

Link hierzu:
https://t1p.de/4esn
 Mehr Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge: Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind um 15 Euro pro Monat auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils auf 250 Euro. Der für jeden Elternteil vorgesehene Kinderfreibetrag steigt um 144 EUR auf 2.730 EUR, der Freibetrag je Elternteil für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes erhöht sich ebenfalls um 144 EUR auf 1.464 EUR.0,0%  (0)
 Die Wohnungsbauprämie wird zukünftig auf zu versteuernde Jahreseinkommen bis 35.000 EUR (Alleinstehende) angehoben (bisher 25.600 EUR). Der maximal geförderte Sparbetrag liegt nunmehr bei 700 statt 521 EUR. Beide Beträge verdoppeln sich bei zusammen veranlagten Ehepaaren. 0,0%  (0)
 Vermietung an nahe Angehörige wird attraktiver: Die steuerlich privilegierte verbilligte Wohnraumvermietung liegt schon dann vor, wenn sie 50% der ortsüblichen Miete beträgt und nicht wie bisher 66%.0,0%  (0)
 CO2-Steuer: Seit 1. Januar werden pro emittierter Tonne CO2 25 EUR fällig. Der Liter Benzin wurde deshalb circa 7, der Liter Diesel circa 8 Cent teurer.0,0%  (0)
 Umsatzsteuersenkung planmäßig ausgelaufen: Die Steuersätze liegen nun wieder bei 19% (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz). Eine Ausnahme besteht: Für ausschließlich vor Ort verzehrte Speisen in der Gastronomie gilt noch bis zum 30. Juni 2021, dass hierfür nur 7% fällig werden. Danach gilt auch hier wieder der Regelsatz.0,0%  (0)
 Erhöhung des Grundfreibetrags: Zum Abbau der kalten Progression wurde der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind, zum 1. Januar um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht.0,0%  (0)
 Soli-Abbau für fast alle: Für zu versteuernde Einkommen bis ca. 73.000 EUR p.a. fällt der Solidaritätszuschlag vollständig weg, bei einem zvE zwischen 73.000 und 109.000 EUR steigt der Soli in einer Milderungszone von 3,5 auf 5,5% kontinuerlich an. 0,0%  (0)
 Die Ãœbungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird auf 3.000 bzw. 840 EUR erhöht. 14,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes85,7%  (6)
 
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Von:  Roter Stern  07.01.2021 11:20 Uhr
Wird Donald Trump noch vor der regulären Amtsübergabe am 20. Januar 2021 des Amtes enthoben?
Nach dem Putschversuch setzen sich auch immer mehr Weggefährten Trumps ab und loten die Möglichkeiten einer vorzeitigen Amtsenthebung aus.
 Ja, auch wenn es nur noch eine symbolische Bedeutung hätte.27,3%  (3)
 Nein, das Verfahren wäre zu zeitaufwändig. 27,3%  (3)
 Fake News9,1%  (1)
 Interessiert mich nicht, ich bin Querdenker.9,1%  (1)
 Diskussion27,3%  (3)
 
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Von:  Denunziata  07.01.2021 11:14 Uhr
Denkst Du, dass sich China gerade auf den Weg macht seine Wirtschaftsmagnaten zu recht zu biegen?
Viele Medien spekulieren seither mehr oder weniger offen über den Verbleib Jack Mas. Das spektakulärste Narrativ lautet, er sei von der kommunistischen Staatsführung „aus dem Verkehr“ gezogen worden.

Fakt ist: Jack Ma, der mit seinem E-Commerce-Konglomerat Alibaba und dem Mikrobezahldienst Alipay die chinesische Gesellschaft nachhaltig verändert hat, befindet sich derzeit unter strenger Beobachtung der Regierung. Dabei stand er noch vor wenigen Monaten vor dem Coup seiner Karriere: Der in Hongkong und Shanghai geplante Aktiengang seines Fintech-Unternehmens Ant Group sollte mit 34 Mrd. USDollar der größte in der Geschichte werden. Im letzten Moment jedoch haben die Behörden die Börsennotierung auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Auslöser liegt höchstwahrscheinlich in einer überaus beachtenswerten Brandrede Jack Mas begründet, die dieser Ende Oktober während einer Wirtschaftsmesse in Shanghai hielt: Dabei sprach der Chinese von der „Pfandleihmen-talität“ der traditionellen Großbanken des Landes und griff die Finanzaufsichtsbehörden ganz direkt an. „Wir können die Zukunft nicht mit den Mitteln von gestern regulieren“, sagte Ma – während die Vorstände ebenjener Finanzaufsichtsbehörden in der ersten Reihe des Publikums saßen.

Seither ermittelt die chinesische Regierung gegen Alibaba, es geht unter anderem um die Monopolstellung, die das Unternehmen aufgrund seiner riesigen Sammlung an Konsumentendaten hat.

(Die Presse vom 07.01.2021)
 Ja50,0%  (4)
 Nein0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes50,0%  (4)
 
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Von:  Denunziata  07.01.2021 10:59 Uhr
Wird man sich mit einer radikalisierten Corona-Demonstrationsszene beschäftigen müssen?
Wien. Sie nennen sich Fairdenker, Querdenker oder „Anonyme Aktivisten für Demokratie“, sie sehen sich, das geht aus ihrer Kommunikation hervor, als eine Art Freiheitskämpfer, gegen eine Covid-Diktatur, einen Impfzwang, und so weiter. Die Bewegung der sogenannten Corona-Gegner, bzw. der Gegner der Anti-Corona-Maßnahmen, erlebt einen Aufschwung. An mehreren Orten Österreichs kam es zuletzt zu Demonstrationen, in Wien sind Tausende marschiert. Auch am Dreikönigstag waren wieder „Spaziergänger“ unterwegs. Der 16., 17. und 18. Jänner sollen „Aktionstage“ werden, inklusive Großdemonstration in Wien.

Wenn es dazu noch kommt – denn die Polizei will ihre Taktik ändern und schärfer dagegen vorgehen. Während es bisher kaum Handhabe gab, bietet die Radikalisierung hier einen neuen Hebel: Die Bewegung wird zunehmend von Extremisten unterwandert, in Österreich wie Deutschland haben Rechtsextreme das Rekrutierungspotenzial unter den Gegnern der Covid-Maßnahmen erkannt.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) warnt, es seien klare Verbindungen zur Rechtsextremen-Szene festzustellen, hieß es in einer Stellungnahme des Innenministeriums. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte eine genaue Prüfung aller angemeldeten Versammlungen an, alle Möglichkeiten für ein Untersagen sollen ausgeschöpft werden.

(Die Presse vom 07.01.2021)
 Ja36,4%  (4)
 Nein0,0%  (0)
 Diskussion27,3%  (3)
 Bimbes36,4%  (4)
 
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