Thema: SATZUNGNeuer Beitrag
Von: tafka T.H. 10.07.2012 13:35 Uhr
1. Präambel

Die @UNION orientiert sich inhaltlich an den in der EVP gruppierten Parteien, insbesondere an der CDU, CSU, ÖVP, CDA, CSP, CdH und CD&V. Dies bedeutet nicht, dass die @UNION wie ein Ortsverband einer dieser Parteien aufgebaut sein muss, schon oder gar nicht die Strukturen einer nationalen Partei haben sollte.

Die Struktur der @UNION orientiert sich an der Grösse der Partei und der Komplexität der selbstgestellten Aufgaben.

2. Organe

Die @UNION besteht aus der Mitgliederversammlung und der Administration.

2.1 Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung tagt permanent im Diskussionsforum der @UNION.

2.1.1 Mitgliedschaft.

Die Administratoren bestimmen über die Zuerkennung von Mitgliedschaften. Es braucht zwei gültige Ja-Stimmen der Administratoren um aufgenommen zu werden.

a) normale Mitgliedschaft

Jeder Doler der sich politisch mit grossen Teilen der Programmatik einer in der EVP verfassten Partei identifizieren kann, das Parteiprogramm und das Selbstverständnis der @UNION akzeptiert und die Doliquette respektiert und dies in seinem Profil, seinen Meinungen oder seiner Dolvergangenheit zum Ausdruck gebracht hat, kann Mitglied in der @UNION werden.

b) Gäste

Die @UNION ist eine gastfreundliche Partei. Auch Doler, die explizit einen anderen politischen Hintergrund haben, oder sich erst so kurz bei Dol aufhalten, sodass sie sich noch keinen Namen machen konnten, können Mitglieder werden.

Allerdings achtet die Administration darauf, dass durch diese Gäste die politische Ausrichtung als EVP-Pendant nicht in Gefahr gerät.

Der Vorstand entscheidet von Fall zu Fall über die Zuerkennung des Stimmrechts an Gäste.

2.1.2 Ausschluss

Bei Verstössen gegen die Doliquette, bei begründetem DA-Verdacht oder einer Inaktivität von mindestens 6 Wochen, kann die Administration über den Ausschluss von Mitgliedern bei einer Mehrheit von 2 von 3 Stimmen beschliessen.

Ein Ausschluss ist die ultima ratio, die erst gebraucht wird, wenn Warnungen nicht fruchten.

2.2 Die Administration

Die Administration besteht aus drei dazu gewählten Mitgliedern. Die Aufgabe der Administratoren ist die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, Die Herstellung und Pflege der Kontakte zur Redaktion und zum Kanzleramt, sowie das Dienen als Ansprechpartner für Parteimitglieder, externe Doler und andere Parteien.

Zu diesem Zweck wird ein geschlossenes Administratorenforum eingerichtet in dem sich die Administratoren diskret beraten können.

2.2.1 Wahl (geheime Wahl)

a) weniger oder gleich viele Kandidaten wie Posten: Abstimmung per Person und Fragestellung ob der Kandidat Administrator werden soll.

Gewählt sind die Kandidaten, die 50%+1 Stimme erhalten haben.

b) mehr Kandidaten als Posten: Jedes Parteimitglied bekommt so viele Stimmen wie freie Plätze vorhanden sind und darf diese in aller Freiheit auf die Kandidaten verteilen.

Gewählt sind die drei Bestplatzierten. Bei Stimmengleichheit auf dem letzten verbliebenen Platz kommt es zu einer Stichwahl.

Ergibt die Stichwahl einen Gleichstand, entscheidet das Los.

2.2.2 Wahlprozedur.

- Die Bewerbungsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Kanzlerwahl. Am 15. desselben Monats endet die Bewerbungsfrist.
Die Wahl findet vom 16. bis zum 23. statt. Die eventuelle Stichwahl findet vom 24. bis zum 30. statt.

Gewählte Neumitglieder der Administration bekommen ab dem Tag ihrer Wahl Lese und Schreibrechte - aber keine Stimmrechte im Administratorenforum. Am 1. des neuen Monats sind sie dann vollwertige Administratoren.

Ausscheidende Administratoren behalten bis zum 15. des folgenden Monats ihre Lese und Schreibrechte, verlieren aber ihre Stimmrechte und stehen den Neu-Administratoren so lange mit Rat und Tat zur Seite.

2.2.3 Abwahl, Rücktritt, Nachwahl

Meldet sich ein Administrator drei Wochen lang nicht im Diskussions- oder Administrationsforum ohne sich abgemeldet zu haben, verliert er sein Amt.

Ein Administrator kann zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wäre besser er unterliesse das.

Ein Administrator kann abgewählt werden, wenn binnen sieben Tagen 20% (min. 5) der Mitglieder dies fordern und sich mindestens ein Gegenkandidat präsentiert.

Hat der Antrag Erfolg startet eine siebentägige Wahl zwischen dem/den Gegenkandidaten und dem Amtsinhaber. Der Amtsinhaber kann auf seine Kandidatur verzichten - der/die Gegenkandidat(en) nicht. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt.

Liegen zwischen Rücktritt bzw. Abwahl und dem Termin der nächsten Planmässigen Neuwahl weniger als 4 Wochen kann auf eine Neuausschreibung, liegen zwischen Rücktritt bzw. Abwahl und dem Termin der nächsten Planmässigen Neuwahl weniger als 2 Wochen WIRD auf eine Neuausschreibung der Stelle verzichtet.

3. Transparenz

Das Administratorenforum ist kein mystisches Heiligtum. Langzeitmitglieder der @UNION können bei den Administratoren beantragen zeitweise oder bis auf weiteres mitlesen zu dürfen.

Die Inhalte im Administratorenforum können delikat sein. Deswegen ist über die dortigen Inhalte absolutes Stillschweigen zu halten. Der Vorstand kann die Einsicht verweigern.

Diese Satzung gilt bis auf weiteres und wird zukünftigen Mitgliederentwicklungen mittels einer 2/3-Mehrheit angepasst werden.