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Fragenübersicht Belohnung für den Namen einer linken Aktivistin - findest Du so ein Vorgehen ok?
Anfang-2016 - 35 / 35 Meinungen
15
24.08.2023 09:15 Uhr
Sich weniger tollpatschig anzustellen wäre zumindest von Vorteil.
24.08.2023 09:17 Uhr
Nein, das Vorgehen ist nicht ok, das hätte man geschickter lösen müssen.
24.08.2023 09:18 Uhr
Wenn jeder Infostand von einem Cordon an Protestierenden umgeben wird, so, dass Interessenten nicht mehr durchkommen bzw sogar abfotografiert werden, und das jedes Mal passiert, ist davon auszugehen, dass das keine Spontankundgebungen sind, sondern organisiert. Das wiederum müsste angemeldet werden und ob das der Fall ist, ist vermutlich fraglich.
24.08.2023 09:22 Uhr
Zitat:
Wenn jeder Infostand von einem Cordon an Protestierenden umgeben wird, so, dass Interessenten nicht mehr durchkommen bzw sogar abfotografiert werden, und das jedes Mal passiert, ist davon auszugehen, dass das keine Spontankundgebungen sind, sondern organisiert. Das wiederum müsste angemeldet werden und ob das der Fall ist, ist vermutlich fraglich.


Unbestritten, aber wenn die Polizei schon vor Ort ist, hätte der AfDler direkt eine Anzeige machen können und er hätte den Namen der Person.

Ein Internetaufruf,in dieser Form, mutet schon etwas fragwürdig an.
24.08.2023 09:28 Uhr
Zitat:
hätte der AfDler direkt eine Anzeige machen können und er hätte den Namen der Person.


Wobei man dann fragen könnte, wozu er den Namen der Person braucht, wenn er sie angezeigt hat.
24.08.2023 09:30 Uhr
Zitat:
Wobei man dann fragen könnte, wozu er den Namen der Person braucht, wenn er sie angezeigt hat.


Dieser sollte sich dann später aus den Akten bzw. Schriftverkehr ergeben, ohne dass man dümmlich nachfragen muss.
24.08.2023 09:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
hätte der AfDler direkt eine Anzeige machen können und er hätte den Namen der Person.


Wobei man dann fragen könnte, wozu er den Namen der Person braucht, wenn er sie angezeigt hat.


Kann man fragen, braucht man aber nicht. Sein Anwalt wird Akteneinsicht bekommen. Dann weiß er ihn.
24.08.2023 09:37 Uhr
Zitat:
Sein Anwalt wird Akteneinsicht bekommen.


Na ja, so einfach ist das auch nicht, wenn es nicht der Anwalt des Tatverdächtigen ist. Letztendlich ist der AfDler hier nur Zeuge. Glaube kaum, dass die Staatsanwaltschaft hier ein "berechtigtes Interesse" zur Akteneinsicht sieht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2023 09:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.08.2023 09:56 Uhr
Zitat:
Letztendlich ist der AfDler hier nur Zeuge.


Aber er könnte auch Nebenkläger sein.
24.08.2023 09:56 Uhr
Zitat:
Glaube kaum, dass die Staatsanwaltschaft hier ein "berechtigtes Interesse" zur Akteneinsicht sieht.


Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Das hat sie, zumindest bei persönlicher Betroffenheit und in Bayern ;-)
24.08.2023 10:02 Uhr
Zitat:
Aber er könnte auch Nebenkläger sein.


Wegen was denn? Wegen der Beleidigung? Da ist eine Nebenklage nur zulässig, wenn sie "schwere Folgen" hatte.

Aber da können wir jetzt nur spekulieren, ob der Staatsanwaltschaft das so sehen würde. Grundsätzlich würde ich darauf wetten, dass hier keine Akteneinsicht gewährt wird.
24.08.2023 10:03 Uhr
Zitat:
Das hat sie, zumindest bei persönlicher Betroffenheit und in Bayern ;-)


Du warst Zeugin und dein Anwalt hat die Akte bekommen? Das geht vermutlich wirklich nur in Bayern...
24.08.2023 10:10 Uhr
Zitat:
Du warst Zeugin und dein Anwalt hat die Akte bekommen?


Ganz genau so war das.
24.08.2023 10:13 Uhr
Zitat:
Ganz genau so war das.


Cool. Wenn du nicht zugleich auch Geschädigte warst, war das gem. BGH-Rechtsprechung klar rechtswidrig.

Läuft das Verfahren noch und kannst du mir das Aktenzeichen geben?
24.08.2023 10:49 Uhr
Ich war zugleich Geschädigte und das Verfahren ist längst abgeschlossen ;-)
24.08.2023 13:52 Uhr
Ich würde jedenfalls für 150 Euro niemanden verraten. Ohnehin habe ich auch sonst noch nie jemanden verraten.
24.08.2023 14:18 Uhr
Zitat:
Ich würde jedenfalls für 150 Euro niemanden verraten. Ohnehin habe ich auch sonst noch nie jemanden verraten.


Klingt als müsste der Preis nur hoch genug sein.
24.08.2023 17:59 Uhr
Zitat:
Ich bewerte das mal als Anstachelung zu einer Straftat. Passt aber auch gut zum Klientel.


Was soll daran Anstachelung einer Straftat sein?

Hat er irgendjemanden aufgerufen ihr Körperliche Gewalt anzutun.
24.08.2023 18:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn jeder Infostand von einem Cordon an Protestierenden umgeben wird, so, dass Interessenten nicht mehr durchkommen bzw sogar abfotografiert werden, und das jedes Mal passiert, ist davon auszugehen, dass das keine Spontankundgebungen sind, sondern organisiert. Das wiederum müsste angemeldet werden und ob das der Fall ist, ist vermutlich fraglich.


Unbestritten, aber wenn die Polizei schon vor Ort ist, hätte der AfDler direkt eine Anzeige machen können und er hätte den Namen der Person.

Ein Internetaufruf,in dieser Form, mutet schon etwas fragwürdig an.


Vielleicht wollte er sie nur kennenlernen, sich entschuldigen und zum Essen einladen.
Wenn er schon ein Bild hat, dann macht er eine Anzeige gegen unbekannt und die Polizei ermittelt den Namen.
25.08.2023 11:42 Uhr
Zitat:
Klingt als müsste der Preis nur hoch genug sein.


Deswegen die Ergänzung des zweiten Satzes.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
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