Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Ist jemand, der bei Querdenker-Demos mutmarschiert und offen mit Reichsbürgern sympathisiert, als Staatsanwältin geeignet?
Anfang-2021 - 40 / 42 Meinungen+20Ende
20
13.11.2020 18:45 Uhr
Zitat:

Von: Seriös!

Dass ein Mensch, der bei Reichsbürgerdemos mitläuft und fleißig deren Inhalte teilt, sich mit ihnen also identifiziert, lässt aber zumindest vermuten, dass da vielleicht gar kein Irrtum vorliegt sondern schlicht die Ablehnung des Staates, dem man zu dienen hat. Was dann die Konsequenz ist, dürfte klar sein.


Welches Schema hast du grad vor Augen? Konterrevolutionär? Erschiessen oder was?
13.11.2020 18:47 Uhr
Zitat:
Von: Seriös!

Wer mehrfach und öffentlich die verfassungsrechtliche Grundlage des Staates leugnet, die sie bzw. er durch seine Tätigkeit schützen soll, ist in hohem Maße für das Amt des Staatsanwalts ungeeignet. Die Konsequenz kann nur sein: Entfernung aus dem aktiven Dienst.


Also hatte der alte Bismarck zu seiner Zeit alles richtig gemacht?
13.11.2020 18:51 Uhr
Zitat:
Von: maledetto

Welches Unrecht ist denn zu Recht geworden, "Tiron"?


Ja gut, die kleinen Selbständigen werden grad wirtschaftlich derbe gegen die Wand gefahren. Wenn dir der Staat deine wirtschaftliche Lebensgrundlage entzieht, wird das als Unrecht erlebt. Ist ja bei uns nicht wie in der DDR oder in Weimarer Beamten-Cliquen, wo man eh versorgt war.
13.11.2020 18:57 Uhr
am 18.11 will die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschieden. Kritiker nennen es ein Ermächtigungsgesetz".

-Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufgehoben
-gesetzliche Ausgangssperren
-Versammlungsrecht, Demos werden verboten
-Kontakt-Besuchsverbote
-
-

Das GG wird dem Infektionsschutzgesetz untergeordnet

13.11.2020 19:05 Uhr
Am 18.11 will die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschieden. Kritiker Idioten nennen es ein Ermächtigungsgesetz.
13.11.2020 19:11 Uhr
Zitat:
Zitat:

Von: Seriös!

Dass ein Mensch, der bei Reichsbürgerdemos mitläuft und fleißig deren Inhalte teilt, sich mit ihnen also identifiziert, lässt aber zumindest vermuten, dass da vielleicht gar kein Irrtum vorliegt sondern schlicht die Ablehnung des Staates, dem man zu dienen hat. Was dann die Konsequenz ist, dürfte klar sein.


Welches Schema hast du grad vor Augen? Konterrevolutionär? Erschiessen oder was?


Ich halte Disziplinarmaßnahmen für ausreichend; wenn du unbedingt Leute erschießen lassen willst...meins ist das nicht, ich bin da rechtsstaatlich unterwegs :)
13.11.2020 19:13 Uhr
PS zu 19:05 Uhr

Damit wollte ich selbstredend den armen Herbert nicht als Idioten bezeichnen. Ich bezeichne aber jene als Idioten, die mit diesem Vergleich entweder ihre Unwissenheit über oder ihre Ignoranz zu dem Ermächtigungsgesetz der Nazis dokumentieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 22:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2020 19:25 Uhr
Zitat:
am 18.11 will die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschieden. Kritiker nennen es ein Ermächtigungsgesetz".

-Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufgehoben
-gesetzliche Ausgangssperren
-Versammlungsrecht, Demos werden verboten
-Kontakt-Besuchsverbote
-
-

Das GG wird dem Infektionsschutzgesetz untergeordnet



Es ist natürlich kein Ermächtigungsgesetz, aber es gibt der Exekutive Rechte, die zu weit gehen und sollte daher alsbald vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Außerdem muss ich jetzt auch langsam mal demonstrieren gehen, wenn dieses Gesetz kommt weil ich die Angreifbarkeit von Corona-Verordnungen tatsächlich für die Grundlage unseres deutschen Erfolges beim Lockdown halte. Die Menschen machen durch Verhaltensänderungen mit, weil einzelne Maßnahmen durch Gerichte aufgehalten werden können.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 19:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2020 19:28 Uhr
An den blauen Ablehnungsbalken: Ich hatte versehentlich auf Meinung absenden geklickt bevor ich die Meinung darunter setzte.
13.11.2020 19:35 Uhr
@ rMS Neue Rechte erhält die Exekutive dadurch nicht, das waren alles Dinge die durch Generalklauseln schon gemacht werden durften. Der Gesetzesentwurf dient der Konkretisierung der Befugnisse und nicht der Legalisierung. Umgekehrt ist es aber so, dass Gerichte auf Grund der Normierung der entsprechenden Normen später stärker am Gesetzeszweck entlang prüfen können und das wohl tendenziell zu häufigeren Aufhebungsentscheidungen führt.

Problematisch ist aus meiner Sicht eher die Festschreibung des Inzidenzwerts. Da müsste sich dann aber zeigen ob Karlsruhe überhaupt bereit ist, über die normale Willkürkontrolle hinaus eine umfangreiche Richtigkeitskontrolle vorzunehmen. Das machte man bisher eher selten, weil man dann über außerjuristische Fragen entscheiden müsste.

Ich bin nicht ganz sicher wie es mit der Norm ausgeht, aber dass hier Spielräume erweitert würden, sehe ich nicht

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 19:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2020 19:38 Uhr
@ rMS

Ok. Ich wollte auch schon vom Glauben abfallen ... :-)

Es ist die Maßlosigkeit solcher Vergleiche, wie sie oben vom geschätzten Mitspieler vorgebracht wurden, die fassungslos macht. Und da hatte ich kopfschüttelnd befürchtet, dass Du Dir diese Ansicht zu eigen gemacht hättest.

Ich sehe bei aller Kritik nämlich alleine schon in der Motivation den Unterschied zum Ermächtigungsgesetz.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 19:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2020 19:43 Uhr
Zitat:
@ rMS Neue Rechte erhält die Exekutive dadurch nicht, das waren alles Dinge die durch Generalklauseln schon gemacht werden durften. Der Gesetzesentwurf dient der Konkretisierung der Befugnisse und nicht der Legalisierung. Umgekehrt ist es aber so, dass Gerichte auf Grund der Normierung der entsprechenden Normen später stärker am Gesetzeszweck entlang prüfen können und das wohl tendenziell zu häufigeren Aufhebungsentscheidungen führt.

Problematisch ist aus meiner Sicht eher die Festschreibung des Inzidenzwerts. Da müsste sich dann aber zeigen ob Karlsruhe überhaupt bereit ist, über die normale Willkürkontrolle hinaus eine umfangreiche Richtigkeitskontrolle vorzunehmen. Das machte man bisher eher selten, weil man dann über außerjuristische Fragen entscheiden müsste.

Ich bin nicht ganz sicher wie es mit der Norm ausgeht, aber dass hier Spielräume erweitert würden, sehe ich nicht


Ich bin kein Jurist. Aber durch die Festschreibung von Massnahmen und Inzidenzwerten habe ich zumindest den Eindruck, dass hier der Versuch unternommen wird, die einzelnen Maßnahmen rechtlich abzusichern um nicht vor Gericht zu scheitern. Das mag den Spielraum objektiv nicht erweitern, subjektiv aber schon. Deswegen wird es dadurch zu mehr Rechtssicherheit, mehr Querdenken, mehr Widerstand, mehr Subversivität, und damit zu unkontrollierbaren Ausbrüchen kommen.
13.11.2020 19:45 Uhr
Zitat:
Von: Seriös!

@ rMS Neue Rechte erhält die Exekutive dadurch nicht, das waren alles Dinge die durch Generalklauseln schon gemacht werden durften.


Paralleluniversum?

Zitat:
Der Gesetzesentwurf dient der Konkretisierung der Befugnisse und nicht der Legalisierung.


Nein, es werden Befugnisse proklamiert, die das Bundesverfassungsgericht definitiv wieder einsammeln wird.

Zitat:
Umgekehrt ist es aber so, dass Gerichte auf Grund der Normierung der entsprechenden Normen später stärker am Gesetzeszweck entlang prüfen können und das wohl tendenziell zu häufigeren Aufhebungsentscheidungen führt.


Allemal besser als Merkels Küchenkabinett mit Repressionen gegen Freiberufler und kleine Selbständige auf dem Verordnungsweg wie bisher, das ist richtig.

Zitat:
Problematisch ist aus meiner Sicht eher die Festschreibung des Inzidenzwerts.


Das ganze Ding ist problematisch.

Zitat:
Da müsste sich dann aber zeigen ob Karlsruhe überhaupt bereit ist, über die normale Willkürkontrolle hinaus eine umfangreiche Richtigkeitskontrolle vorzunehmen. Das machte man bisher eher selten, weil man dann über außerjuristische Fragen entscheiden müsste.


Ja, das ist sicher nicht falsch, aber geht am Kern des Problems vorbei.

Zitat:
Ich bin nicht ganz sicher wie es mit der Norm ausgeht, aber dass hier Spielräume erweitert würden, sehe ich nicht.


Andere Leute sehen das. Ich sehe es auch, denn es werden in der Anwendung ggf. Grundrechte gebeugt.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 19:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2020 19:53 Uhr
Zitat:
Von: Seriös!
Zitat:

Zitat:
Von: Seriös!

Dass ein Mensch, der bei Reichsbürgerdemos mitläuft und fleißig deren Inhalte teilt, sich mit ihnen also identifiziert, lässt aber zumindest vermuten, dass da vielleicht gar kein Irrtum vorliegt sondern schlicht die Ablehnung des Staates, dem man zu dienen hat. Was dann die Konsequenz ist, dürfte klar sein.



Welches Schema hast du grad vor Augen? Konterrevolutionär? Erschiessen oder was?


Ich halte Disziplinarmaßnahmen für ausreichend; wenn du unbedingt Leute erschießen lassen willst...meins ist das nicht, ich bin da rechtsstaatlich unterwegs :)


Das ist fein.
14.11.2020 11:16 Uhr
Kann man pauschal nicht beantworten ich kenne auch 2 Familien die mal auf einer Massnahmen-Kritischen Demo waren die sind politisch beide nicht rechts eingestellt einmal mitte-links einmal fast radikal-links.

Staatsanwälte sind ja auch Privatbuerger mit durchaus eigenen Meinungen.
Problematisch wäre es wenn die auf einer Motor Rallye der Hells Angels anwesend sind denn würden die ihre Berufsverpflichtung Beispielsweise ad absurdum führen
Eine Mitgliedschaft oder Sympathie für Leute wie den Reichsbuergern ist auch eine klare Unvereinbarkeit, die wollen ja unseren Staat abschaffen und halten ihn für ne GmbH.
Ich stell mir aber auch die Frage ob solche Leute überhaupt für den Staat tätig sein wollen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.11.2020 11:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.11.2020 11:19 Uhr
Zitat:
Ich stell mir aber auch die Frage ob solche Leute überhaupt für den Staat tätig sein wollen.


Ähm, wenn nicht, hätte die Dame ja wohl längst ihren Dienst quittiert.
14.11.2020 11:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich stell mir aber auch die Frage ob solche Leute überhaupt für den Staat tätig sein wollen.


Ähm, wenn nicht, hätte die Dame ja wohl längst ihren Dienst quittiert.


Ich habe nirgendwo gelesen, dass sie eine Reichsbürgerin wäre. Habe ich da was verpasst?
14.11.2020 11:22 Uhr
@maledetto

Es gibt aber auch genügend Leute aus dem rechtsradikalen Bereich die jegliche Tätigigkeit für den Staat ablehnen.
Umgekehrt muss man natürlich auch sagen gibt es natürlich auch bei Polizei und Bundeswehr eine Unterwanderung aus dem Bereich.
14.11.2020 11:24 Uhr
Zitat:
@maledetto

Es gibt aber auch genügend Leute aus dem rechtsradikalen Bereich die jegliche Tätigigkeit für den Staat ablehnen.
Umgekehrt muss man natürlich auch sagen gibt es natürlich auch bei Polizei und Bundeswehr eine Unterwanderung aus dem Bereich.


Hier ging's aber konkret um diese Person. Und dazu passte Dein Satz eben nicht.
14.11.2020 12:00 Uhr
Zitat:
@maledetto

Es gibt aber auch genügend Leute aus dem rechtsradikalen Bereich die jegliche Tätigigkeit für den Staat ablehnen.
Umgekehrt muss man natürlich auch sagen gibt es natürlich auch bei Polizei und Bundeswehr eine Unterwanderung aus dem Bereich.


Was ist denn das für ein Relativierungsversuch? Die eigene Radikalisierung muss ja schon weit fortgeschritten sein wenn man das Zusammenwirken mit Rechtsradikalen so rechtfertigt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
Fragenübersicht
Anfang-2021 - 40 / 42 Meinungen+20Ende