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Ist jemand, der bei Querdenker-Demos mutmarschiert und offen mit Reichsbürgern sympathisiert, als Staatsanwältin geeignet? |
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13.11.2020 11:23 Uhr |
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Sie hat ja offenbar nicht für das Kaiserreich demonstriert, was ich bedaure. Also kein Problem. |
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13.11.2020 11:25 Uhr |
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Wer mehrfach und öffentlich die verfassungsrechtliche Grundlage des Staates leugnet, die sie bzw. er durch seine Tätigkeit schützen soll, ist in hohem Maße für das Amt des Staatsanwalts ungeeignet. Die Konsequenz kann nur sein: Entfernung aus dem aktiven Dienst. |
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13.11.2020 11:27 Uhr |
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Heute wird ja richtig mit eisernem Besen ausgemistet. Vorhin schon ein Lehrer, jetzt eine Staatsanwältin. Es gibt wohl einen Stau bei Anwärtern auf Stellen? |
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13.11.2020 11:28 Uhr |
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Im Grunde bin ich für die Entfernung aus dem Staatsdienst. Eine Säuberung von Staatsbediensteten hat allerdings in Bezug auf die deutsche Geschichte einen negativen Background. |
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13.11.2020 13:11 Uhr |
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Das Mitmarschieren ist eine Ausübung eines Grundrechts. Hingegen lässt das offene Sympathisieren mit zweifelhaften Anliegen und Organisationen bei mir aber Skepsis aufkommen, ob die Staatsanwältin für ihren Beruf geeignet ist. Es gibt ja noch so etwas wie ein Mäßigungsgebot für Beamte.
Schließlich wird sie sich entscheiden müssen, was für sie wichtiger ist: Die Arbeit im Dienste des freiheitlichen Rechtsstaates oder die Loyalität gegenüber Vereinigungen, die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben. Kann sie diese Entscheidung nicht treffen, muss ihr disziplinarrechtlich nachgeholfen werden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 13:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.11.2020 13:21 Uhr |
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Der Spruch "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht" stammt von Bertold Brecht. Ist der jetzt auch Nazi oder Reichsbrüger oder Covidiot? |
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13.11.2020 14:02 Uhr |
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Welches Unrecht ist denn zu Recht geworden, "Tiron"? |
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13.11.2020 14:27 Uhr |
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@ maledetto
Immer wieder kippen deutsche Gerichte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
https://www.tagesschau.de/inland/gerichte-101.html
"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitness-Studios im Corona-Lockdown gekippt. Inhaber würden durch diese Regelung benachteiligt, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. "
https://www.welt.de/sport/fitness/article219960084/Urteil-gefaellt-Bayerisches-Gericht-kippt-Schliessung-von-Fitness-Studios.html
Karlsruher Gericht kippt besonders strenge Maskenpflicht in Heidelberg
Es lägen aber keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Allgemeinverfügung der Stadt zusätzlich zur Verordnung des Landes erforderlich sei, teilte das Gericht mit.
https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/gericht-kippt-besonders-strenge-maskenpflicht;art6066,2588116
"Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Sperrstunde in der Gastronomie um 23 Uhr in einem Fall für unrechtmäßig erklärt...Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt."
https://www.mopo.de/hamburg/doch-das-ovg-funkt-dazwischen-sperrstunde-in-hamburg-unrechtmaessig---fuer-drei-betriebe-37553814
"Berliner Gericht kippt Corona-Sperrstunde für 14 weitere Lokale"
https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-gericht-kippt-corona-sperrstunde-fuer-14-weitere-lokale
Betroffene müssen sich gegen rechtswidrig erlassene Regeln gerichtlich wehren, aber nicht jeder Unternehmer hat die Mittel und die Zeit den Rechtsweg zu beschreiten, in diesem Fall wird dann Unrecht zum Recht.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 14:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.11.2020 14:33 Uhr |
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Dann leiste halt Widerstand, SBF_, mir doch egal. Aluhut nicht vergessen!
Wenn ein Gericht im Ãœbrigen eine Verordnung "kippt" wird diese nicht per se zu Unrecht.
Allerdings steht des Dir selbstverständlich frei, die Bundesrepublik für einen Unrechtsstaat zu halten. Brüllen ja gerade so viele, muss ja dann wahr sein, ne?
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2020 14:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.11.2020 14:36 Uhr |
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Den neuesten Beschluss des BVerfG ignoriert er beim Zusammenkopieren von Zeitungsartikeln genau so wie eine Leitentscheidung des BayVGH, dass die vom BVerwG offen gelassene Figur des Normnotstands aufgreift und eine Rechtsnorm
weitergelten lässt, obwohl es sie für rechtswidrig hält.
Na ja, man sucht sich immer das aus was einem gerade passt.
Sehr wissenschaftlich ist das allerdings nicht. |
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13.11.2020 14:39 Uhr |
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@ Seriös!
Psst! Verrat ihm doch nicht, dass er unter den Demagogen noch ein Lehrling ist. Er hält sich auf diesem Gebiet für gut. Wir wollen ihn doch nicht desillusionieren. ;-) |
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13.11.2020 14:47 Uhr |
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Zitat:Dann leiste halt Widerstand, SBF_, mir doch egal. Aluhut nicht vergessen!
Ich habe dir nur aufgezeigt, dass behördliche Anordnungen durchaus rechtswidrig sein können und deshalb gerichtlich wieder zurückgenommen werden müssen.
Ohne jetzt ins Detail zu gehen und den Alu-Hut zu bemühen, wenn sich kein Unternehmer findet, der gegen eine rechtswidrige Anordung gerichtlich vorgeht, wäre in diesem Fall die Überspitzung gerechtfertigt, dass Unrecht zu Recht wird?
Oder noch konkreter, was empfindet eine Staatsanwältin, wenn sie solche Anordnungen liest und genau weiß, dass diese Regeln keine Rechtsgrundlage haben? |
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13.11.2020 14:58 Uhr |
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Rechtswidrig ungleich unrecht. Vielleicht einfach mal in den einschlägigen rechtsphilosophischen Werken nachlesen, ist nicht so schwer. |
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13.11.2020 15:46 Uhr |
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Nun ja, als Staatsanwältin kann Sie der Meinung sein, dass bestimmte Anordnungen der Exekutive rechtswidrig sind, kein Problem. Auch das Mitmarschieren bei rechten Demos ist erstmal unproblematisch. Wichtig ist allerdings, wie sie darüber spricht. Sagt sie z.B. tatsächlich, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, dann ist sie nicht mehr geeignet, eben diesen Rechtsstaat zu verteidigen und sollte daher aus dem Dienst entlassen werden. |
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13.11.2020 15:57 Uhr |
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Zitat:Zitat:Rechtswidrig ungleich unrecht. Vielleicht einfach mal in den einschlägigen rechtsphilosophischen Werken nachlesen, ist nicht so schwer.
Gerne, die Staatswanwältin kommt hier offensichtlich zu einem anderen Schluß.
Womit sie als Staatsanwältin nicht mehr geeignet ist, weder was die Haltung angeht noch das erforderliche juristische Grundwissen. |
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13.11.2020 16:25 Uhr |
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Zitat:Rechtswidrig ungleich unrecht. Vielleicht einfach mal in den einschlägigen rechtsphilosophischen Werken nachlesen, ist nicht so schwer.
Eben war ich unterwegs, jetzt ein paar Sätze mehr zur Ausführung meines Beitrages.
1.) Unrecht und Recht sind zwei sehr interessante Kategorien, Unrecht bei der Qualifizierung von Normen fast sogar noch interessanter als Recht. Die Frage, was Unrecht ist und wann Recht nich mehr Recht ist sondern Unrecht, ist gar nicht einfach zu beantworten, ein sehr schönes Buch zum Einstieg, welches ich gerade nach einigen Jahren mal wieder gelesen habe, ist dazu "Recht im Unrecht" von Michael Stolleis. In unseren Breitengraden wird die Diskussion fast immer vor der Hintergrundfolie des Nationalsozialismus geführt. Weitgehend Einigkeit dürfte aber darin bestehen, dass ein auf Basis einer geschlossenen Rechtsordnung ergangener Rechtsakt - sei es ein Gesetz, eine Rechtsnorm im Rang unterhalb eines Gesetzes, ein exekutiver Einzelakt - nicht zu Unrecht wird, weil er nicht Einklang mit der Rechtsordnung steht. Viel eher ist "Unrecht" rechtsphilosophisch eine Kategorie, um die Negation der Idee des Rechts als solche zum Ausdruck zu bringen. So meinte es auch Bertolt Brecht, der damit sicher nicht zum Ausdruck bringen wollte, dass eine von einem Verwaltungsgericht kassierte Einzelentscheidung ein Rechtssystem zum Zusammenbruch bringt, sondern der sah oder voraussah (ich weiß nicht genau von wann das Zitat ist), dass sich da etwas entwickelt, was einer Negation des Rechts gleichkommt.
2.) Unsere Rechtsordnung selbst macht an vielen Stellen deutlich, dass rechtswidrige Rechtsakte nicht Unrecht sind, sondern stuft ab. Das Bundesverfassungsgericht ist etwa nach den Vorschriften des BVerfGG dazu berechtigt, eine gesetzliche Regelung, die verfassungswidrig ist, fortgelten zu lassen, bis eine neue Regelung getroffen wurde. Ist das betroffene Recht dann Unrecht? Wohl nicht, denn dann enthielte unser Rechtssystem in sich selbst Unrecht. Das ist schon begrifflich nicht möglich. Im Strafrecht und auch im Zivilrecht kennen wir die Idee übergesetzlicher Notstände, die ein Handeln erlauben, dass im Widerspruch zum geltenden Recht steht. Formuliert das geltende Recht damit Unrecht? Auch das wäre ein nicht auflösbarer Widerspruch. Im Verwaltungsprozessrecht ist nicht angeordnet, dass jeder rechtswidrige Verwaltungsakt unmittelbar rückgängig zu machen ist, eher im Gegenteil - die Gerichte sind zu dieser Anordnung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Und schlußendlich: Rechtswidrige Rechtsakte werden erst rechtswidrig nach der expliziten Feststellung, gegebenenfalls rückwirkend, aber: Bis zu ihrer Aufhebung gelten rechtswidrige Rechtsakte. Das alles zeigt: Die hier vorgenommene Gleichsetzung von Rechtswidrigkeit mit Unrecht ist völlig unhaltbar. Einem doler, der politisch mit gewissen Maßnahmen nicht einverstanden ist und jetzt versucht, diese Maßnahmen mit juristischen Argumenten zu delegitimieren, handelt aus meiner Sicht nicht sehr redlich, man kann es ihm aber durchgehen lassen. Ein Staatsanwalt, der diese Unterscheidung nicht versteht, hat im Studium und in der weiteren Ausbildung sehr schlecht aufgepasst und sollte angesichts seiner großen Verantwortung, die er für den und im Staat trägt, zumindest nachgeschult werden, sofern sich zeigt, dass die Person sich hier nur geirrt hat und das nicht aus Absicht gemacht hat.
Dass ein Mensch, der bei Reichsbürgerdemos mitläuft und fleißig deren Inhalte teilt, sich mit ihnen also identifiziert, lässt aber zumindest vermuten, dass da vielleicht gar kein Irrtum vorliegt sondern schlicht die Ablehnung des Staates, dem man zu dienen hat. Was dann die Konsequenz ist, dürfte klar sein.
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