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Ist eine Verteidigungsrede vor dem Schiedsgericht anzeigbar? |
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03.07.2025 00:57 Uhr |
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Natürlich. Wie bereits in der Doliquette ausgeführt, gilt unser Regelwerk überall bei dol2day. Folglich auch in den Verfahrens-Threads zum Schiedsgericht.
Wäre ja auch noch schöner, wenn man dann da noch mal so richtig unsanktioniert abledern dürfte. |
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03.07.2025 01:05 Uhr |
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Ich vermute das dies regelkonform wäre.
Ich würde aber auch davon ausgehen dass ein verantwortungsvolles Schiedsgericht so etwas in seine Urteilsfindung mit einbezieht. Bei einer erneuten Anklage könnte es dann zu einer Doppelbestrafung kommen wenn das Schiedsgericht es schon im ersten Verfahren berücksichtigt. Von daher ist die Frage des Umfragestellers durchaus gerechtfertigt. Ich würde in so einen Fall empfehlen auf eine erneute Klage zu verzichten um einer Doppelbestrafung vorzubeugen. Evtl. hat der Umfragesteller hier eine Schwachstelle im Regelwerk entdeckt, die dann weiterer Diskussionen bedurfte. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2025 01:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.07.2025 01:09 Uhr |
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Zitat:Ich vermute das dies regelkonform wäre.
Nein lieber Justice2 - das ist nicht korrekt:
Punkt 10 der Doliquette führt eindeutig aus:
Zitat:Diese Doliquette gilt natürlich nicht nur für die Diskussionen in den Umfragen, sondern auch im Chat, in den Initiativen, bei den Dol-Mails und im internen Parteiforum, kurzum: für das gesamte Dol2day.
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03.07.2025 01:13 Uhr |
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Im RL wirst Du auch verdonnert, wenn Du im Gerichtssaal beleidigende Äußerungen von Dir gibst. Also die Anklagebank und die Möglichkeit sich von ihr aus zu äußern ist kein Freiraum für doliquettefeindliche Beiträge. |
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03.07.2025 01:16 Uhr |
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Zitat:Statement
Auf diese Beschwerde habe ich lange gewartet. Herzlichen Dank an den rassistischen Beschwerdeführer dafür. Seit Jahren überzieht er dol2day mit rassistischen und antisemitischen Posts, in letzter Zeit auch mit Hilfe unterirdischer AI-Kreationen.
Dass er mich dabei gerne als Stalinisten brandmarkt - geschenkt - ich bezeichne ihn aus voller Überzeugung immerhin als Rassisten; dass er aber mehr und mehr dazu übergeht, menschenverachtende Posts in provokativer Art zu verbreiten, ist das wesentlich größere Problem.
Mir ist es wurscht, welche Strafe die Hulzinger-Seilschaften für mich ausbrüten, sie wird schon entsprechend drakonisch sein, weil auch rKa nur darauf wartet, endlich seine Daumenschrauben anzusetzen, während das braune Volk hier regelmäßig Freisprüche für die übelsten Verleumdungen abfeiern darf.
Ich habe nichts zurückzunehmen: Klingeling ist und bleibt ein widerlicher Rassist und Antisemit!
Dazu hat der Dol-Opa eine Schraube locker, wenn er meint, sich mittels sexistischer Bildchen mit sehr jungen Mädchen neu profilieren zu müssen.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.
Euer Kermit
Ich stelle das mal unkommentiert rein |
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03.07.2025 01:17 Uhr |
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Reaktion 1 wäre das. |
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03.07.2025 01:19 Uhr |
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Reaktion 2 bleibt nur das. |
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03.07.2025 01:19 Uhr |
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Ich mag die erschrocken dreinblickenden Augen des Hamsters. Aber ich glaube, der Verfasser der "Verteidigungsrede" zielte wohl genau auf diese Reaktion ab. Von daher gib ihm doch nicht den Genuss des Wirkungstreffers. |
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03.07.2025 01:21 Uhr |
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Zu Reaktion 2: Das würde mir allerdings im Halse stecken bleiben, bei der Wucht an Vorwürfen. Er macht Dich von der Anklagebank quasi zum Dol-Schwerverbrecher. |
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03.07.2025 01:23 Uhr |
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Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen. |
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03.07.2025 01:24 Uhr |
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@Justice2
In einem RL-Gerichtsverfahren würde man das im Urteil erfahren, ob das Eingang findet, hier begründet kaum jemand seine Empfindensurteile.
Daher kann ich das nicht nachvollziehen. |
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03.07.2025 01:25 Uhr |
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Das dürfte kein Problem darstellen. |
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03.07.2025 01:30 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Du hast schon in den letzten Tagen erlebt, wie er sich hier benimmt oder?
Er hat hier niemanden in seinen Beleidigungen ausgelassen, auch Dich nicht.
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03.07.2025 01:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Was Du Dir natürlich als Mantra auch auf die Fahne schreibst, Tilia, nicht wahr? |
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