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Fragenübersicht Ist eine Verteidigungsrede vor dem Schiedsgericht anzeigbar?
1 - 20 / 89 Meinungen+20Ende
1
03.07.2025 00:57 Uhr
Natürlich. Wie bereits in der Doliquette ausgeführt, gilt unser Regelwerk überall bei dol2day. Folglich auch in den Verfahrens-Threads zum Schiedsgericht.

Wäre ja auch noch schöner, wenn man dann da noch mal so richtig unsanktioniert abledern dürfte.
03.07.2025 01:05 Uhr
Ich vermute das dies regelkonform wäre.

Ich würde aber auch davon ausgehen dass ein verantwortungsvolles Schiedsgericht so etwas in seine Urteilsfindung mit einbezieht. Bei einer erneuten Anklage könnte es dann zu einer Doppelbestrafung kommen wenn das Schiedsgericht es schon im ersten Verfahren berücksichtigt. Von daher ist die Frage des Umfragestellers durchaus gerechtfertigt. Ich würde in so einen Fall empfehlen auf eine erneute Klage zu verzichten um einer Doppelbestrafung vorzubeugen. Evtl. hat der Umfragesteller hier eine Schwachstelle im Regelwerk entdeckt, die dann weiterer Diskussionen bedurfte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2025 01:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.07.2025 01:09 Uhr
Zitat:
Ich vermute das dies regelkonform wäre.


Nein lieber Justice2 - das ist nicht korrekt:

Punkt 10 der Doliquette führt eindeutig aus:

Zitat:
Diese Doliquette gilt natürlich nicht nur für die Diskussionen in den Umfragen, sondern auch im Chat, in den Initiativen, bei den Dol-Mails und im internen Parteiforum, kurzum: für das gesamte Dol2day.

03.07.2025 01:13 Uhr
Im RL wirst Du auch verdonnert, wenn Du im Gerichtssaal beleidigende Äußerungen von Dir gibst. Also die Anklagebank und die Möglichkeit sich von ihr aus zu äußern ist kein Freiraum für doliquettefeindliche Beiträge.
03.07.2025 01:16 Uhr
Zitat:
Statement
Auf diese Beschwerde habe ich lange gewartet. Herzlichen Dank an den rassistischen Beschwerdeführer dafür. Seit Jahren überzieht er dol2day mit rassistischen und antisemitischen Posts, in letzter Zeit auch mit Hilfe unterirdischer AI-Kreationen.

Dass er mich dabei gerne als Stalinisten brandmarkt - geschenkt - ich bezeichne ihn aus voller Überzeugung immerhin als Rassisten; dass er aber mehr und mehr dazu übergeht, menschenverachtende Posts in provokativer Art zu verbreiten, ist das wesentlich größere Problem.

Mir ist es wurscht, welche Strafe die Hulzinger-Seilschaften für mich ausbrüten, sie wird schon entsprechend drakonisch sein, weil auch rKa nur darauf wartet, endlich seine Daumenschrauben anzusetzen, während das braune Volk hier regelmäßig Freisprüche für die übelsten Verleumdungen abfeiern darf.

Ich habe nichts zurückzunehmen: Klingeling ist und bleibt ein widerlicher Rassist und Antisemit!

Dazu hat der Dol-Opa eine Schraube locker, wenn er meint, sich mittels sexistischer Bildchen mit sehr jungen Mädchen neu profilieren zu müssen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Euer Kermit


Ich stelle das mal unkommentiert rein
03.07.2025 01:17 Uhr


Reaktion 1 wäre das.
03.07.2025 01:19 Uhr



Reaktion 2 bleibt nur das.
03.07.2025 01:19 Uhr
Ich mag die erschrocken dreinblickenden Augen des Hamsters. Aber ich glaube, der Verfasser der "Verteidigungsrede" zielte wohl genau auf diese Reaktion ab. Von daher gib ihm doch nicht den Genuss des Wirkungstreffers.
03.07.2025 01:21 Uhr
Zitat:
Ich mag die erschrocken dreinblickenden Augen des Hamsters. Aber ich glaube, der Verfasser der "Verteidigungsrede" zielte wohl genau auf diese Reaktion ab. Von daher gib ihm doch nicht den Genuss des Wirkungstreffers.


Des steht für "Das ist nicht sein Ernst oder doch" gefolgt von einem Lachflash.
03.07.2025 01:21 Uhr
Zu Reaktion 2: Das würde mir allerdings im Halse stecken bleiben, bei der Wucht an Vorwürfen. Er macht Dich von der Anklagebank quasi zum Dol-Schwerverbrecher.
03.07.2025 01:22 Uhr
Zitat:
Zu Reaktion 2: Das würde mir allerdings im Halse stecken bleiben, bei der Wucht an Vorwürfen. Er macht Dich von der Anklagebank quasi zum Dol-Schwerverbrecher.


Das ist doch lächerlich. Das wissen wir doch.
03.07.2025 01:23 Uhr


Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.
03.07.2025 01:23 Uhr
Zitat:
Im RL wirst Du auch verdonnert, wenn Du im Gerichtssaal beleidigende Äußerungen von Dir gibst. Also die Anklagebank und die Möglichkeit sich von ihr aus zu äußern ist kein Freiraum für doliquettefeindliche Beiträge.


@Anteros
Das habe ich ja auch nicht gesagt. Ich gehe ja auch davon aus dass Beleidigungen in der Klageerwiederung zu berücksichtigen sind.

Der Punkt auf den ich hinaus wollte ist das wenn man es richtigerweise im Verfahren bei der Urteilsfindung berücksichtigt, und dann noch einmal in einem neuen Verfahren Anklage es zu einer Doppelbestrafung kommen würde. Deswegen meine Empfehlung an den Klageführer darauf zu vertrauen dass das Schiedsgericht die Beleidigungen in der Klageerwiederung angemessen bei der Urteilsfindung berücksichtigt, und dann keine weitere Klage aufgrund der Beleidigungen in der Klageerwiederung zu starten. Denn dann könnte es in der Tat zu einer teilweisen Doppelbestrafung kommen.

Ich sehe das als einen Akt der Fairniss in einem zweiten Verfahren nicht noch einmal belangt zu werden für etwas was schon im ersten Verfahren berücksichtigt wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2025 01:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.07.2025 01:24 Uhr
Zitat:
Das ist doch lächerlich. Das wissen wir doch.


Du hast doch Tilia im Chat gelesen. Sie wird nicht die Einzige sein, die sich den Ausführungen von Kermit anschließt. Ob das also je nach Zusammensetzung der Jury so eine Selbstverständlichkeit ist, sei mal dahingestellt...
03.07.2025 01:24 Uhr
@Justice2

In einem RL-Gerichtsverfahren würde man das im Urteil erfahren, ob das Eingang findet, hier begründet kaum jemand seine Empfindensurteile.

Daher kann ich das nicht nachvollziehen.
03.07.2025 01:25 Uhr
Das dürfte kein Problem darstellen.
03.07.2025 01:26 Uhr
Zitat:
Der Punkt auf den ich hinaus wollte ist das wenn man es richtigerweise im Verfahren bei der Urteilsfindung berücksichtigt


Ob alle in der Jury diese Auffassung haben, glaube ich nicht. Es wird je nach Zusammensetzung schon genug Accounts geben, die vielleicht Kermit nicht unbedingt mögen, aber dennoch Klingeling eins auswischen wollen. Da spielt dann auch keine Rolle mehr, ob strafverschärfend oder urteilserhärtend in der Verteidigungsrede was Doliquettefeindliches abgelassen wurde.
03.07.2025 01:28 Uhr
Zitat:
Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.


Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
03.07.2025 01:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.


Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.


Du hast schon in den letzten Tagen erlebt, wie er sich hier benimmt oder?

Er hat hier niemanden in seinen Beleidigungen ausgelassen, auch Dich nicht.

03.07.2025 01:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Und Reaktion 3 wird die nächste Anzeige nach Abschluss des Verfahrens sein. Darauf darf er sich gefasst machen.


Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.


Was Du Dir natürlich als Mantra auch auf die Fahne schreibst, Tilia, nicht wahr?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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