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Hältst du eine Bewährungsstrafe für einen Ex-Staatsanwalt für die Vergewaltigung des eigenen Sohnes für tatangemessen? |
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18.02.2024 21:29 Uhr |
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Bei Vergewaltigung halte ich in keinem Fall Bewährung für angemessen. |
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18.02.2024 21:31 Uhr |
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Je mehr ich über diesen Fall lese, desto mehr kann man über das Verhalten der Justiz in diesem Fall nur den Kopf schütteln:
"Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter in dem Fall überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben."
https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-missbrauch-ex-staatsanwalt-schlafwandler-1.6358926
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18.02.2024 21:37 Uhr |
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Es ist äußerst bedenklich, dass Vergewaltigung anscheinend als Kavaliersdelikt angesehen wird. Bei einem Staatsanwalt liegt meiner Meinung nach sogar eine besondere Schwere der Schuld vor. |
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18.02.2024 21:39 Uhr |
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Zitat:"Sexsomnia schließen wir aus", betonte die Vorsitzende Richterin."
Wenn das auszuschließen ist, sprechen wir von einer Vergewaltigung. Und die soll strafrechtlich nicht verfolgt werden, weil der Typ Ex-Staatsanwalt war?
Das hier muss man soich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Zitat:Der Staatsanwalt und die Verteidigung des Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch in dem Fall gefordert. Die Nebenklage hatte in ihrem Schlussantrag dagegen auf eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs plädiert, aber ohne konkretes Strafmaß. Richterin von Lukowicz betonte schließlich: "Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist." Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. "Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück." Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-missbrauch-ex-staatsanwalt-schlafwandler-1.6358926
So viel Verständnis für einen Berufskollegen ist eigentlich ein Skandal. |
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18.02.2024 22:20 Uhr |
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Ich kann mich nur wiederholen: Der Maßstab in unserer Justiz ist gewaltig verrutscht. Es kann nicht sein, dass ein Vergewaltiger mit Bewährung davonkommt. Und damit bisweilen glimpflicher davonkommt als ein Steuerhinterzieher.
Nein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit müssen massiv härter geahndet werden. Und das ist denke ich Mehrheitsmeinung. Warum die Politik nie etwas in diese Richtung unternommen hat, ist die eigentliche Frage. |
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18.02.2024 22:28 Uhr |
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Keine Ahnung, was lag denn konkret für eine Tat vor? Aus dem Artikel geht wenig hervor, nur dass eine Verurteilung die meiste Zeit als sehr unwahrscheinlich galt und dass das Verfahren selbst erst durch die Ex-Ehefrau eingeklagt wurde. Obwohl unstrittig "eine Handlung" stattgefunden hat, sah man offenbar auch jetzt keinen Grund für eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Nun könnte ich natürlich mit dem Pöbel mitschreien und der Justiz generelle Befangenheit oder gar eine Verschwörung zugunsten des Staatsanwalts unterstellen. Das hielte ich aber für albern, dann hätte man es ja eher schon an der Nichtzulassungsklage scheitern lassen können. Es spricht also einiges dafür, dass es hier sachlich nachvollziehbare Gründe für das Urteil gibt.
Generell kann man übrigens immer darüber nachdenken, wie hoch das Strafmaß für solche Straftaten sein sollte. Das sollten seriöse Menschen tun und nicht die, für die ohnehin nie eine Strafe hoch genug sein kann. Aber so zu tun, als sei der Ex-Staatsanwalt glimpflich davongekommen, nachdem er Familie, Beruf und Beamtenstatus verloren hat und in der Öffentlichkeit als Kinderschänder dasteht, ist halt auch irgendwie bescheuert. |
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18.02.2024 22:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:nachdem er Familie, Beruf und Beamtenstatus verloren hat und in der Öffentlichkeit als Kinderschänder dasteht, ist halt auch irgendwie bescheuert.
Dafür gibt es ja eine Ursache. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man dafür Verständnis haben kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein "Machtgefühl". Auch wenn jemand psychisch stark belastet ist, gibt es demjenigen nicht das Recht, einen anderen physisch zu versehren. Wo kämen wir denn da hin, wenn das Standard würde?
Wet spricht von Verständnis oder Rechtsanspruch auf Versehrung anderer? Das sind deine Gedanken, nicht meine. Ich setze mich lediglich für eine nüchtern agierende Justiz ein. |
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19.02.2024 06:45 Uhr |
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Ich muss grundsätzlich davon ausgehen, daß unsere Gerichte die Tat und ihre Umstände gründlich prüfen und dann Recht sprechen.
Folgerichtig gehe ich davon aus, daß die Strafe auch in diesem individuellen Fall angemessen ist.
Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an. |
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19.02.2024 08:51 Uhr |
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Die Frage kann man nur mit Akteneinsicht beantworten, alles andere ist Stammtisch. |
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19.02.2024 09:59 Uhr |
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Zitat:Zitat:Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an.
Gefühl und Rechtsprechung divergieren recht häufig. Liegt daran, dass die wenigsten Menschen wie Juristen denken und handeln.
Wenn die Rechtsprechung zu häufig divergiert, dann muss der Souverän einen Gesetzgeber wählen, der eine andere Situation schafft. Wenn bei Vergewaltigung eine Bewährung juristisch in Ordnung ist, dann sollte man in die Wahlprogramme schauen, wer das ändern möchte. Denn das halte auch ich für nicht hinnehmbar. |
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GRUENE |
IDL |
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UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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