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Fragenübersicht Hältst du eine Bewährungsstrafe für einen Ex-Staatsanwalt für die Vergewaltigung des eigenen Sohnes für tatangemessen?
1 - 20 / 80 Meinungen+20Ende
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18.02.2024 21:29 Uhr
Bei Vergewaltigung halte ich in keinem Fall Bewährung für angemessen.
18.02.2024 21:31 Uhr
Je mehr ich über diesen Fall lese, desto mehr kann man über das Verhalten der Justiz in diesem Fall nur den Kopf schütteln:

"Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter in dem Fall überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben."

https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-missbrauch-ex-staatsanwalt-schlafwandler-1.6358926

18.02.2024 21:37 Uhr
Es ist äußerst bedenklich, dass Vergewaltigung anscheinend als Kavaliersdelikt angesehen wird. Bei einem Staatsanwalt liegt meiner Meinung nach sogar eine besondere Schwere der Schuld vor.
18.02.2024 21:39 Uhr
Zitat:
"Sexsomnia schließen wir aus", betonte die Vorsitzende Richterin."


Wenn das auszuschließen ist, sprechen wir von einer Vergewaltigung. Und die soll strafrechtlich nicht verfolgt werden, weil der Typ Ex-Staatsanwalt war?

Das hier muss man soich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Zitat:
Der Staatsanwalt und die Verteidigung des Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch in dem Fall gefordert. Die Nebenklage hatte in ihrem Schlussantrag dagegen auf eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs plädiert, aber ohne konkretes Strafmaß. Richterin von Lukowicz betonte schließlich: "Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist." Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. "Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück." Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt.


https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-missbrauch-ex-staatsanwalt-schlafwandler-1.6358926

So viel Verständnis für einen Berufskollegen ist eigentlich ein Skandal.
18.02.2024 22:14 Uhr
Zitat:
So viel Verständnis für einen Berufskollegen ist eigentlich ein Skandal.


Ausnahmsweise muss ich dem Quantensittich recht geben.
18.02.2024 22:20 Uhr
Ich kann mich nur wiederholen: Der Maßstab in unserer Justiz ist gewaltig verrutscht. Es kann nicht sein, dass ein Vergewaltiger mit Bewährung davonkommt. Und damit bisweilen glimpflicher davonkommt als ein Steuerhinterzieher.

Nein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit müssen massiv härter geahndet werden. Und das ist denke ich Mehrheitsmeinung. Warum die Politik nie etwas in diese Richtung unternommen hat, ist die eigentliche Frage.
18.02.2024 22:28 Uhr
Keine Ahnung, was lag denn konkret für eine Tat vor? Aus dem Artikel geht wenig hervor, nur dass eine Verurteilung die meiste Zeit als sehr unwahrscheinlich galt und dass das Verfahren selbst erst durch die Ex-Ehefrau eingeklagt wurde. Obwohl unstrittig "eine Handlung" stattgefunden hat, sah man offenbar auch jetzt keinen Grund für eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Nun könnte ich natürlich mit dem Pöbel mitschreien und der Justiz generelle Befangenheit oder gar eine Verschwörung zugunsten des Staatsanwalts unterstellen. Das hielte ich aber für albern, dann hätte man es ja eher schon an der Nichtzulassungsklage scheitern lassen können. Es spricht also einiges dafür, dass es hier sachlich nachvollziehbare Gründe für das Urteil gibt.

Generell kann man übrigens immer darüber nachdenken, wie hoch das Strafmaß für solche Straftaten sein sollte. Das sollten seriöse Menschen tun und nicht die, für die ohnehin nie eine Strafe hoch genug sein kann. Aber so zu tun, als sei der Ex-Staatsanwalt glimpflich davongekommen, nachdem er Familie, Beruf und Beamtenstatus verloren hat und in der Öffentlichkeit als Kinderschänder dasteht, ist halt auch irgendwie bescheuert.
18.02.2024 22:32 Uhr
Zitat:
nachdem er Familie, Beruf und Beamtenstatus verloren hat und in der Öffentlichkeit als Kinderschänder dasteht, ist halt auch irgendwie bescheuert.


Dafür gibt es ja eine Ursache. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man dafür Verständnis haben kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein "Machtgefühl". Auch wenn jemand psychisch stark belastet ist, gibt es demjenigen nicht das Recht, einen anderen physisch zu versehren. Wo kämen wir denn da hin, wenn das Standard würde?
18.02.2024 22:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
nachdem er Familie, Beruf und Beamtenstatus verloren hat und in der Öffentlichkeit als Kinderschänder dasteht, ist halt auch irgendwie bescheuert.


Dafür gibt es ja eine Ursache. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man dafür Verständnis haben kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein "Machtgefühl". Auch wenn jemand psychisch stark belastet ist, gibt es demjenigen nicht das Recht, einen anderen physisch zu versehren. Wo kämen wir denn da hin, wenn das Standard würde?

Wet spricht von Verständnis oder Rechtsanspruch auf Versehrung anderer? Das sind deine Gedanken, nicht meine. Ich setze mich lediglich für eine nüchtern agierende Justiz ein.
19.02.2024 06:45 Uhr
Ich muss grundsätzlich davon ausgehen, daß unsere Gerichte die Tat und ihre Umstände gründlich prüfen und dann Recht sprechen.

Folgerichtig gehe ich davon aus, daß die Strafe auch in diesem individuellen Fall angemessen ist.

Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an.
19.02.2024 06:52 Uhr
Zitat:
Bei einem Staatsanwalt liegt meiner Meinung nach sogar eine besondere Schwere der Schuld vor.


Das ist juristisch gesehen Unfug. Die Schwere der Schuld bemisst sich nicht am Beruf des Täters, sondern an den Tatumständen. Sollte in Ausnahmefällen durch den Beruf ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestehen kann das strafverschärfend ausgelegt werden.
19.02.2024 06:57 Uhr
Zitat:
...Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit müssen massiv härter geahndet werden.


Nein, die bestehenden Gesetze müssen einfach fach- und sachgerecht angewendet werden. Leider wird in manchen Verfahren der Eindruck erweckt, dass die Waage der Justitia in Missbrauchsfällen etwas zu stark zu Gunsten des Delinquenten ausschlägt. Das kann aber auch an der besonderen moralisch-ethischen Ächtung solcher Taten durch den Otto-Normalbürger so als Eindruck bestehen.

Es gilt nämlich auch hier: Die ganze Juristerei dient nicht der Befriedigung eines Rachebedürfnisses durch Opfer und Bevölkerung, sondern der tatangemessenen Sanktion.
19.02.2024 06:58 Uhr
Zitat:
Dafür gibt es ja eine Ursache. Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie man dafür Verständnis haben kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein "Machtgefühl". Auch wenn jemand psychisch stark belastet ist, gibt es demjenigen nicht das Recht, einen anderen physisch zu versehren. Wo kämen wir denn da hin, wenn das Standard würde?


Das ist richtig. Nur nutzen diese Lynchmob-Phantasien auch nicht weiter.
19.02.2024 07:25 Uhr
Zitat:
Das ist richtig. Nur nutzen diese Lynchmob-Phantasien auch nicht weiter.


Sorry, aber von "Lynchmob"-Phantasien habe ich speziell hier noch nichts gelesen. Es geht eine die Schwere der Tat angemessene Bewertung des Strafmaßes. Und da habe ich meine Zweifel, ob Ottilie/Otto-Normalbürger*in bei einem ähnlichen Vergehen jemals wieder aus dem Gefängnis freikommen würde.

Wir können uns wohl alle nicht vorstellen, was ein Kind durchmachen muss, das gegen seinen eigenen Vater aussagen muss, von der Tat zuvor ganz zu schweigen.

Wenn eine Richterin dann wortreich ihr auffallend mildes Urteil aus Sicht des Täters begründet, während sie zum Opfer kein Wort verliert, wirft das schon Fragen auf.
19.02.2024 07:28 Uhr
Zitat:
Ich setze mich lediglich für eine nüchtern agierende Justiz ein.


Mir würde es schon reichen, wenn man nach dem Gesetz ohne Ansehen der Person behandelt werden würde.
19.02.2024 08:51 Uhr
Die Frage kann man nur mit Akteneinsicht beantworten, alles andere ist Stammtisch.
19.02.2024 09:40 Uhr
Zitat:
Die Frage kann man nur mit Akteneinsicht beantworten, alles andere ist Stammtisch.


Danke für diese klärende Stellungnahme.
19.02.2024 09:46 Uhr
Zitat:
Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an.


Gefühl und Rechtsprechung divergieren recht häufig. Liegt daran, dass die wenigsten Menschen wie Juristen denken und handeln.
19.02.2024 09:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an.


Gefühl und Rechtsprechung divergieren recht häufig. Liegt daran, dass die wenigsten Menschen wie Juristen denken und handeln.


Wenn die Rechtsprechung zu häufig divergiert, dann muss der Souverän einen Gesetzgeber wählen, der eine andere Situation schafft. Wenn bei Vergewaltigung eine Bewährung juristisch in Ordnung ist, dann sollte man in die Wahlprogramme schauen, wer das ändern möchte. Denn das halte auch ich für nicht hinnehmbar.
19.02.2024 10:21 Uhr
Zitat:
Zitat:
Fühlt sich halt überhaupt nicht richtig an.


Gefühl und Rechtsprechung divergieren recht häufig. Liegt daran, dass die wenigsten Menschen wie Juristen denken und handeln.


Das ist eine ziemlich pauschalistische Aussage. Entweder pauschal "die Menschen" sind nach deiner Logik zu "unqualifiziert", um "wie Juristen zu denken und zu handeln", oder pauschal "die Juristen" haben ein Defizit.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.02.2024 10:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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