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Die Stadt Köln hat der Vorsitzenden der Werteunion in NRW fristlos gekündigt - wegen der Teilnahme am legendenumrankten Treffen in Potsdam. Hältst Du das für gerechtfertigt? |
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04.02.2024 12:05 Uhr |
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Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 12:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.02.2024 12:06 Uhr |
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Wenn man das machen will, dann soll man es rechtssicher machen. Bisher gibt es noch gar keine Ermittlungen. Es ist juristisch also gar nichts passiert. |
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04.02.2024 13:55 Uhr |
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Absolut nachvollziehbar. Selbst wenn sie ahnungslos gewesen sein sollte, hätte sie spätestens zu dem Zeitpunkt, wo über Deportationen/Remigration philosphiert wurde, die Veranstaltung verlassen müssen. Dann hätte sie noch locker behaupten können, sie habe ich im Arbeitskreis oder der Tür geirrt. Wie glaubwürdig das als Mitglied der Werteunion wäre, kann mal dahingestellt bleiben. Wenn sie aber in dem Momemnt bleibt, hat sie im öffentlichen Dienst- völlig gleich, ob verbeamtet oder nicht- nichts verloren. |
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04.02.2024 14:01 Uhr |
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Nein diese Entlassung ist nicht gerechtfertigt, was genau wirft man ihr denn vor, dass sie an einem Treffen teilgenommen hat, über dessen Inhalt ein Reporterteam die wildesten Vermutungen angestellt hat?
Welcher konkrete und juristisch begründete Vorwurf ergibt sich denn aus der Teilnahme an diesem privaten Treffen? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 14:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.02.2024 14:23 Uhr |
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Ok, hier offenbaren einige Doler eine höchst fragwürdige Auffassung, offenbar geht es bei dieser Entlassung eher um die (vermutete) Gesinnung, als ein tatsächliches Fehlverhalten.
Warten wir einmal das anstehende Verfahren ab, vielleicht schafft es ja die Stadt Köln, ihre Entlassung ordentlich zu begründen |
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04.02.2024 14:36 Uhr |
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Zitat:Zitat:Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.
Typisch Systemling.
Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)
..... Satire-Account
..... Provo-Account
..... Blöder Account
..... Psychisch erkrankter Account
..... Sonstiger Account |
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04.02.2024 14:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.
Typisch Systemling.
Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)
..... Satire-Account
..... Provo-Account
..... Blöder Account
..... Psychisch erkrankter Account
..X.. Sonstiger Account wg. besoffen? |
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04.02.2024 15:11 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.
Typisch Systemling.
Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)
..... Satire-Account
..... Provo-Account
..... Blöder Account
..... Psychisch erkrankter Account
..X.. Sonstiger Account wg. besoffen?
Ach Anteros, du bist doch derjenige, der nach dem Seniorentreffen gestern Abend voll besoffen gedolt hat. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 15:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.02.2024 15:33 Uhr |
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Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Kündigung nur gerechtfertigt, wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird, also eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt oder zumindest mit einigermaßen nachvollziehbarer Wahrscheinlichkeit droht.
Eine Kündigung ist selbst dann unzulässig, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten "Gedenkfeiern" (hier das ominöse Potsdamer Treffen) beteiligt - solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung / seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hat.
Ob im vorliegenden Fall ein begründeter Anlass für eine "Präventivkündigung" vorliegt wird das Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zu prüfen haben - ein konkreter verhaltensbedingter Grund war zumindest nirgendwo nachzulesen, nachdem ggf. eine Kündigung sogar ohne Einhaltung der Fristen (siehe §626 BGB) zulässig wäre.
Ich bin gespannt, wie das Alles ausgeht - glaube aber eher an eine Aufhebung, die mittels einer geeigneten Abfindung dazu führt, dass das Verfahren nicht durch die Instanzen läuft. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 15:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.02.2024 15:43 Uhr |
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Ob die Dame gegen vertragliche Vereinbarungen, oder Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag verstoßen hat ist für uns hier nicht ersichtlich, denn dazu müssten wir Einblick in das Vertragswerk haben, was logischerweise nicht gestattet ist. Das wird erst nach einem entsprechenden Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen. Und dann wäre natürlich auch noch zu prüfen ob:
1) Die Klausel des Arbeitsvertrages einer juristischen Überprüfung standhält (ich sag nur Stichwort - "überraschende Klausel" / "AGB-Kontrolle"
2) Die zu kündigende Person damit rechnen musste aufgrund ihres Besuches wirklich deswegen ihre Anstellung zu verlieren (Plausibilitäts-Check - auch im Hinblick auf das im Arbeitsrecht übliche "ultima-ratio-Prinzip" und der damit einhergehenden Verpflichtung vor einer Kündigung im Verhaltensbereich abzumahnen |
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04.02.2024 18:25 Uhr |
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Unwahrscheinlich, dass die Stadt damit durchkommt. Vermutlich wissen die Verantwortlichen auch selbst nicht, warum sie das genau getan haben, sowas wird der Personalabteilung gern durch parteipolitisch interessierte Vorgesetzte befohlen. |
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04.02.2024 19:02 Uhr |
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Sind doch jetzt Jeckentage in Köln , was erwartest Du? |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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