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Fragenübersicht Die Stadt Köln hat der Vorsitzenden der Werteunion in NRW fristlos gekündigt - wegen der Teilnahme am legendenumrankten Treffen in Potsdam. Hältst Du das für gerechtfertigt?
1 - 20 / 20 Meinungen
04.02.2024 12:05 Uhr
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 12:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2024 12:06 Uhr
Wenn man das machen will, dann soll man es rechtssicher machen. Bisher gibt es noch gar keine Ermittlungen. Es ist juristisch also gar nichts passiert.
04.02.2024 12:09 Uhr
Zitat:
Insofern ist die Entlassung nachvollziehbar.


Nein, überhaupt nicht. Denn nur die Anwesenheit bei einem Treffen ohne persönlichen Schuldnachweis reicht meines Erachtens dafür nicht. Sofern man ihr nicht nachweisen kann, von "Deportationen" gesprochen zu haben - und das dürfte schwierig werden, denn das war Berichten zufolge auch von anderen bei diesem Treffen nicht gesagt worden - ist gar nichts passiert.

Zumal sie eventuell nur angestellt ist und nicht verbeamtet.
04.02.2024 13:55 Uhr
Absolut nachvollziehbar. Selbst wenn sie ahnungslos gewesen sein sollte, hätte sie spätestens zu dem Zeitpunkt, wo über Deportationen/Remigration philosphiert wurde, die Veranstaltung verlassen müssen. Dann hätte sie noch locker behaupten können, sie habe ich im Arbeitskreis oder der Tür geirrt. Wie glaubwürdig das als Mitglied der Werteunion wäre, kann mal dahingestellt bleiben. Wenn sie aber in dem Momemnt bleibt, hat sie im öffentlichen Dienst- völlig gleich, ob verbeamtet oder nicht- nichts verloren.
04.02.2024 14:01 Uhr
Nein diese Entlassung ist nicht gerechtfertigt, was genau wirft man ihr denn vor, dass sie an einem Treffen teilgenommen hat, über dessen Inhalt ein Reporterteam die wildesten Vermutungen angestellt hat?


Welcher konkrete und juristisch begründete Vorwurf ergibt sich denn aus der Teilnahme an diesem privaten Treffen?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 14:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2024 14:07 Uhr
Zitat:
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.


Ok und wie lautet der konkrete Kündigungsgrund im vorliegenden Fall?
04.02.2024 14:23 Uhr
Ok, hier offenbaren einige Doler eine höchst fragwürdige Auffassung, offenbar geht es bei dieser Entlassung eher um die (vermutete) Gesinnung, als ein tatsächliches Fehlverhalten.

Warten wir einmal das anstehende Verfahren ab, vielleicht schafft es ja die Stadt Köln, ihre Entlassung ordentlich zu begründen
04.02.2024 14:34 Uhr
Zitat:
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.


Typisch Systemling.
04.02.2024 14:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.


Typisch Systemling.


Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)

..... Satire-Account

..... Provo-Account

..... Blöder Account

..... Psychisch erkrankter Account

..... Sonstiger Account
04.02.2024 14:37 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.


Typisch Systemling.


Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)

..... Satire-Account

..... Provo-Account

..... Blöder Account

..... Psychisch erkrankter Account

..X.. Sonstiger Account wg. besoffen?
04.02.2024 15:11 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beamtinnen und Beamte werden bei ihrer Ernennung auf das Grundgesetz und somit auch auf die FDGO vereidigt.
Insofern ist die Entlassung zunächst nachvollziehbar.
Das nun lt. Hintergrund anstehende Verfahren dürfte Präzedenzfallcharakter haben.


Typisch Systemling.


Typisch (bitte das Richtige ankreuzen)

..... Satire-Account

..... Provo-Account

..... Blöder Account

..... Psychisch erkrankter Account

..X.. Sonstiger Account wg. besoffen?


Ach Anteros, du bist doch derjenige, der nach dem Seniorentreffen gestern Abend voll besoffen gedolt hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 15:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2024 15:20 Uhr
Zitat:
Ach Anteros, du bist doch derjenige, der nach dem Seniorentreffen gestern Abend voll besoffen gedolt hat.


Ich war nicht voll besoffen - nur leicht angeheitert. (Ich bin im Jahr, wenn es hoch kommt höchstens zwei bis dreimal wirklich "besoffen" - können meine Freunde und Bekannten bestätigen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 15:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2024 15:33 Uhr
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Kündigung nur gerechtfertigt, wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird, also eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt oder zumindest mit einigermaßen nachvollziehbarer Wahrscheinlichkeit droht.

Eine Kündigung ist selbst dann unzulässig, wenn sich der Arbeitnehmer z.B. in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten "Gedenkfeiern" (hier das ominöse Potsdamer Treffen) beteiligt - solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung / seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hat.

Ob im vorliegenden Fall ein begründeter Anlass für eine "Präventivkündigung" vorliegt wird das Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zu prüfen haben - ein konkreter verhaltensbedingter Grund war zumindest nirgendwo nachzulesen, nachdem ggf. eine Kündigung sogar ohne Einhaltung der Fristen (siehe §626 BGB) zulässig wäre.

Ich bin gespannt, wie das Alles ausgeht - glaube aber eher an eine Aufhebung, die mittels einer geeigneten Abfindung dazu führt, dass das Verfahren nicht durch die Instanzen läuft.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 15:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.02.2024 15:43 Uhr
Ob die Dame gegen vertragliche Vereinbarungen, oder Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag verstoßen hat ist für uns hier nicht ersichtlich, denn dazu müssten wir Einblick in das Vertragswerk haben, was logischerweise nicht gestattet ist. Das wird erst nach einem entsprechenden Verfahren an die Öffentlichkeit gelangen. Und dann wäre natürlich auch noch zu prüfen ob:

1) Die Klausel des Arbeitsvertrages einer juristischen Überprüfung standhält (ich sag nur Stichwort - "überraschende Klausel" / "AGB-Kontrolle"

2) Die zu kündigende Person damit rechnen musste aufgrund ihres Besuches wirklich deswegen ihre Anstellung zu verlieren (Plausibilitäts-Check - auch im Hinblick auf das im Arbeitsrecht übliche "ultima-ratio-Prinzip" und der damit einhergehenden Verpflichtung vor einer Kündigung im Verhaltensbereich abzumahnen
04.02.2024 16:06 Uhr
Zitat:
Ich bin gespannt, wie das Alles ausgeht - glaube aber eher an eine Aufhebung, die mittels einer geeigneten Abfindung dazu führt, dass das Verfahren nicht durch die Instanzen läuft.


Korrekt, aber einige Doler scheinen schon mehr zu wissen und haben ihr Urteil bereits gefällt.

04.02.2024 16:22 Uhr
Zitat:
Korrekt, aber einige Doler scheinen schon mehr zu wissen und haben ihr Urteil bereits gefällt.


Das ist kein Einzelphänomen bei dol2day. Und das ist auch kein Richtungsphänomen, das betrifft Doler nämlich völlig unabhängig von der politischen Verortung. Wir kennen das auch aus dem Fußball: Da ist jeder ein kleiner Trainer, wenn es um die Kritik an der Mannschaftsaufstellung, der Spielstrategie, dem Ausgang und natürlich der Art und Weise der Zusammenstellung des Kaders geht.

Also Urteile ohne entsprechende Expertise fällen ist offensichtlich eine Art von "deutscher Marotte"...
04.02.2024 18:25 Uhr
Unwahrscheinlich, dass die Stadt damit durchkommt. Vermutlich wissen die Verantwortlichen auch selbst nicht, warum sie das genau getan haben, sowas wird der Personalabteilung gern durch parteipolitisch interessierte Vorgesetzte befohlen.
04.02.2024 18:46 Uhr
Zitat:
wegen der Teilnahme am legendenumrankten Treffen in Potsdam


Was soll denn an dem Neonazi-Treffen "legendenumrankt" sein? Ist der/die/das Umfragesteller*in wieder in den Schwurbeltrank gefallen?
04.02.2024 19:02 Uhr
Sind doch jetzt Jeckentage in Köln , was erwartest Du?
04.02.2024 21:02 Uhr
Zitat:
2) Die zu kündigende Person damit rechnen musste aufgrund ihres Besuches wirklich deswegen ihre Anstellung zu verlieren (Plausibilitäts-Check - auch im Hinblick auf das im Arbeitsrecht übliche "ultima-ratio-Prinzip" und der damit einhergehenden Verpflichtung vor einer Kündigung im Verhaltensbereich abzumahnen


Ist halt das alte Dilemma zwischen Verhaltens-und Vertrauensbereich. Im Vertrauensbereich brauchts keine Abmahung. Und den würde ich im ö.D. bei dem Thema eher tangiert sehen als den Verhaltensbereich.

In aller Regel- mir ist auch exakt 1 anderer Fall bekannt- geht eine Präventivkündigung allerdings so aus, dass die Person nicht mehr ins Unternehmen (hier: die Verwaltung) zurückkehrt. Damit was Anderes rauskommt, müsste die Beweislage extrem dürftig und die Kolleg:innen extrem solidarisch sien.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.02.2024 21:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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