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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Quantensittich  22.12.2023 08:52 Uhr
Leidest du an einer psychischen Störung und wenn ja, lässt du dir bereits professionell helfen?
Weihnachtszeit: Krisenzeit. Ob Messie-Syndrom, Zwangsstörung, AD(H)S oder Internetsucht etc. pp. - psychische Störungen merkt man Menschen erst auf den zweiten Blick an.
 Ja15,0%  (3)
 Nein40,0%  (8)
 Diskussion45,0%  (9)
 
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Von:  Quantensittich  21.12.2023 22:11 Uhr
Jens Spahn fordert die Rückkehr zur Atomkraft. Freust du dich über Spahns Expertisen?
Mit der Forderung zur Rückkehr zur Atomkraft ist Spahn nicht alleine: Zuletzt hat sich die Nord-CDU für eine Rückkehr zum AKW-Bau ausgeprochen und der energiepolitische Sprecher der AfD - Steffen Kotré - arbeitet praktischerweise direkt für die Atomlobby.
 Ja21,4%  (3)
 Nein57,1%  (8)
 Diskussion21,4%  (3)
 
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Von:  Adieu  21.12.2023 10:35 Uhr
Findest Du es gut, dass der Wolfschutzstatus gesenkt werden soll?
Die EU-Kommission schlägt vor, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Die Behörde hatte in den vergangenen Monaten Daten aus den Mitgliedstaaten gesammelt, um den Schutzstatus neu zu bewerten. Die Rückkehr des Wolfs in Regionen, in denen er seit Langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründet die Kommission ihre Entscheidung.

Die Kommission präsentierte am Mittwoch einen Vorschlag, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des internationalen Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume angepasst werden soll. Da die Vertragsparteien die EU und ihre Mitgliedstaaten sind, kann ohne eine Änderung des Schutzstatus im Rahmen des Berner Übereinkommens der Status auf EU-Ebene nicht geändert werden. Die Zustimmung aller EU-Staaten und weiterer Vertragsparteien ist dafür erforderlich.


Die Presse vom 21.12.2023
 Ja47,6%  (10)
 Nein28,6%  (6)
 In Teilen14,3%  (3)
 Diskussion4,8%  (1)
 Bimbes4,8%  (1)
 
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Von:  Adieu  21.12.2023 10:32 Uhr
Wie bewertest Du das aktuelle Asylpaket der EU?
Der Schutz der Außengrenzen hat oberste Priorität. Einreisende werden einem verpflichtenden biometrischen Screening unterzogen. Personen aus jenen Ländern, die in der EU eine Anerkennungsquote von unter 20 Prozent haben, werden in eigenen Lagern an der Grenze angehalten und ihre Anträge einem Schnellverfahren unterzogen, das höchstens zwölf Wochen dauern soll. Bei einem negativen Bescheid sollen sie nach weiteren zwölf Wochen abgeschoben werden. Allerdings erhalten sie während der Dauer des Verfahrens rechtlichen Beistand – und unbegleitete Minderjährige sind von dem Grenzverfahren ausgenommen. In den Lagern, die sukzessive ausgebaut werden, sollen zunächst 30.000 Migranten Platz finden.

Wenn sich ein Mitgliedstaat mit einer hohen Zahl an Anträgen konfrontiert sieht, kann die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten einen Krisenmechanismus ausrufen, der die verpflichtende Solidarität aller EU-Länder in Gang setzt. Sämtliche ankommenden Migranten – nicht nur jene mit wenig Chancen auf Asyl – werden dann in den Grenzlagern festgehalten, und das bis zu 18 Wochen lang. Die einzelnen Regierungen können wählen, ob sie aliquot Flüchtlinge aus dem überlasteten Partnerstaat aufnehmen oder finanzielle Hilfe – 20.000 Euro pro nicht aufgenommenem Flüchtling – leisten.

Auch Rückführungen sollen effizienter werden. Auf Drittstaaten wird mittels Visa-Codes Druck ausgeübt: Nimmt ein Land seine Bürger nicht zurück, so drohen Sanktionen und schlechtere Bedingungen für Staatsangehörige im Visumverfahren mit der EU. Hinzu kommt das Bestreben der Kommission, weitere Abkommen nach Vorbild des im Sommer geschlossenen Tunesien-Deals zu verhandeln, etwa mit Ägypten. Laut Angaben aus Rom hat Tunis in den vergangenen Monaten knapp 85.000 Menschen an der illegalen Ausreise gehindert.

Die Presse vom 21.12.2023
 Positiv18,8%  (3)
 Negativ 37,5%  (6)
 Neutral0,0%  (0)
 Diskussion25,0%  (4)
 Bimbes18,8%  (3)
 
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Von:  Adieu  20.12.2023 09:05 Uhr
Denkst Du, dass diese Entscheidung, weitere ähnliche Entscheidungen anderer Bundesstaaten nach sich ziehen wird?
Es war ein Paukenschlag, als der Oberste Gerichtshof von Colorado am Dienstagabend seine Entscheidung öffentlich machte. Ex-US-Präsident Donald Trump sei ein Aufrührer, der für den gewaltsamen Sturm auf das Kapitol am 6. Jänner 2021 verantwortlich sei, schrieben die Höchstrichter. Deshalb sei es gegen das Gesetz des Bundesstaats, würde er dort bei den anstehenden republikanischen Vorwahlen am Stimmzettel stehen. Sie verweigern ihm den Antritt zur Wahl.

https://diepresse.com/17932665

 Ja35,7%  (5)
 Nein21,4%  (3)
 In Teilen14,3%  (2)
 Diskussion7,1%  (1)
 Bimbes21,4%  (3)
 
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