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Fragenübersicht Gibt es ein Recht auf die unentgeltliche Benutzung öffentlicher Bezahl-Toiletten in Notfällen?
1 - 7 / 7 Meinungen
06.07.2021 14:20 Uhr
Die erste Antwort

"Ja, so ein Recht sollte es geben."

beantrwortet die Frage bereits. :o)
06.07.2021 14:21 Uhr
Bevor das diskutiert wird sollte es mal genug öffentliche Toiletten geben. Letztes jahr am Ende des ersten Lockdowns, als die ganzen Kneipen Bier to go verkauft haben, glichen Teile Berlins einer regelrechten Pipiwolke. Auf den Straßen wird halt Bier getrunken und da erleichtert man sich dann auch.

In den Parks, in denen im Sommer sehr viel los ist, ist das nicht anders. Es gibt vielleicht mal eine Toilette, die fällt aber ständig aus und das reicht nicht.

Ein gutes Netz an öffentlichen Bedürfnisanstalten gehört mE eigentlich schon zur Infrastruktur.
06.07.2021 14:32 Uhr
Ihr Scherzkekse, wie soll dieses Recht denn vor Ort in der Situation durchgesetzt werden? Die meisten öffentlichen Toiletten sind doch maschinell verschlossen.
06.07.2021 14:41 Uhr
Zitat:
Ihr Scherzkekse, wie soll dieses Recht denn vor Ort in der Situation durchgesetzt werden? Die meisten öffentlichen Toiletten sind doch maschinell verschlossen.


Man könnte vielleicht durch das Schlüsselloch... ?!?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.07.2021 14:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.07.2021 15:18 Uhr
Zitat:
Ihr Scherzkekse, wie soll dieses Recht denn vor Ort in der Situation durchgesetzt werden? Die meisten öffentlichen Toiletten sind doch maschinell verschlossen.


Man müsste irgendwas erfinden, was es ermöglicht, den Verschluss einerseits zu lösen, wobei aber andererseits die persönlichen Daten der Person erfasst werden.

Wenn alle Personen zum Beispiel gechipt wären, dann sollte es möglich sein, den implantierten Chip an die Sperrvorrichtung zu halten. Die Sperre wird gelöst, die Person darf eintreten und ihre Notdurft verrichten.

Parallel dazu werden die persönlichen Identifikationsdaten der Person registriert. Die Benutzung im Notfall geht somit mit einem Verlust der anonymen Benutzung einher. Daher kann der Person das "Scheißen im Notfall" noch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

06.07.2021 16:37 Uhr
Zitat:
Wenn alle Personen zum Beispiel gechipt wären, dann sollte es möglich sein, den implantierten Chip an die Sperrvorrichtung zu halten. Die Sperre wird gelöst, die Person darf eintreten und ihre Notdurft verrichten.


Wir sollten mal recherchieren, ob Bill Gates in Aktien von Toilettenhäuschenherstellern investiert hat. Ich sehe da einen Zusammenhang.
06.07.2021 17:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn alle Personen zum Beispiel gechipt wären, dann sollte es möglich sein, den implantierten Chip an die Sperrvorrichtung zu halten. Die Sperre wird gelöst, die Person darf eintreten und ihre Notdurft verrichten.


Wir sollten mal recherchieren, ob Bill Gates in Aktien von Toilettenhäuschenherstellern investiert hat. Ich sehe da einen Zusammenhang.


Und wenn es so wäre, dann wäre Bill Gates auch nur ein positiver Vorreiter für mehr Freiheit beim Scheißen...
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