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Fragenübersicht Arbeitsrecht: Hältst Du es auch für ausreichend, wenn der Arbeitnehmer im Annahmeverzug durch den Arbeitgeber theoretische arbeitsrechtliche Ansprüche gegen diesen hat?
1 - 8 / 8 Meinungen
09.03.2021 21:52 Uhr
Ich finde das ganze Konstrukt seltsam.
Es besteht ein Arbeitsvertrag und der muss auch vom AG, v.a. durch Zahlung des vereinbarten Gehalts erfüllt werden oder unter Einhaltung der Regelungen gekündigt werden.
09.03.2021 22:55 Uhr
@D.Vader
Angestellte haben häufig ein vereinbartes Fixum als gehalt. Das fließt auch bei Annahmeverzug. Dann fallen für den Arbeitnehmer nur zulagen und Zuschläge sowie Überstunden aus. Der Arbeitnehmer muß sich dann nur gelegentlich in erinnerung rufen, hat aber die Bezüge.
Ist der Arbeitnehmer dagegen abhängiger Lohnempfänger kommt es auf den Tarifvertrag an. Der Lohn wird nur für erbrachte Leistungen gezahlt. Wenn der arbeitnehmer dann keine Schicht bekommt, erhält er auch keinen Lohn. Steht im Tarifvertrag, dass Vollzeitkräften mindestens 160 Stunden pro Monat zustünden, bekämen Vollzeitkräfte zumindest diese 160 Stunden ausgezahlt, eben ohhne Zulagen oder Zuschläge.
Teilzeitkräfte und Minijobber dagegen sind gearscht. Für die muß dann der Anwalt für Arbeitsrecht anhand von alten Diensplänen und anderen Tabellen ausrechnen, was ihnen zusteht. Das wird der Arbeitgeber aber erst bestreiten.

09.03.2021 23:02 Uhr
Das müssen wir erstmal einordnen. § 615 BGB privilegiert den Arbeitnehmer, denn die Vorschrift modifiziert die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts zum Annahmeverzug dergestalt, dass ein Gegenleistungsanspruch (= Lohnanspruch) schon deshalb besteht, weil der Gegenleistungsverpflichtete (= Arbeitgeber) die Leistung (= Dienst) nicht in vertragsgemäßer Weise annimmt. Das allgemeine Schuldrecht hingegen knüpft an den Annahmeverzug verschiedene Konsequenzen zB mit Blick auf Haftung für Untergang oder Ansprüche auf Schadensersatz, aber regelt eben nicht, dass aus bloßem Annahmeverzug ein Gegenleistungsanspruch resultiert („Ohne Arbeit kein Lohn.“). Der Dienstverpflichtete ist zudem nicht zur Nachleistung verpflichtet, bekommt in dem Fall also Lohn ohne Arbeit.

Das ist im Ausgangspunkt schon eine ziemliche Privilegierung, die mE auch geboten ist.

Was ich jetzt nicht ganz verstehe - welches Privileg will denn der Umfragesteller darüber hinaus erreichen oder abbauen?



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.03.2021 07:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.03.2021 23:38 Uhr
In meinem Falle war es ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber schaffte es, trotz meinen Hinweisen auf meine Existenz sowie trotz den Anschreiben meines Fachanwaltes für Arbeitsrecht, mich fünf Monate nicht einzuplanen. Ich saß am Ende 6 Monate ohne Geld da, völlig bankrott. Ich hatte in den letzten Jahren dort 70 bis 160 Stunden pro Monat nebenbei gearbeitet.Die Arbeitsagentur sowie das Jobcenter verwiesen auf den laufenden Arbeitsvertrag. Insbesondere das jobcenter beteiligte sich an dem Mobbing, indem es mich hinhielt.
Als ich dann eingeplant werden sollte, war ich eigentlich für Urlaub eingeplant. Dem Urlaubsantrag war nie widersprochen worden. Mir war die Zahlung des Urlaubsgeldes versprochen worden. Eine Abschlagzahlung wurde verweigert. Es wäre alles ein bedauerlicher Fehler, mein Anwalt wisse schon, was ich bekäme.
Das Urlaubsgeld kam nicht. Ich durfte einen weiteren Monat ohne Geld leben. Inzwischen jobbte ich wieder für diese Bande. Nach zwei Monaten durfte ich gegen Ende des monats feststellen, dass ich für den Folgemonat nicht eingeplant war. Das hatte einen gesundheitlichen Zusammenbruch zur Folge. Ich wurde krankgeschrieben und kündigte auf Anraten meines Anwaltes, meines Hausarztes, eines Psychiaters und einer Psychologin, nachdem mir die Arbeitsagentur zugesagt hatte, dass keine Sperre erfolgen würde. Bis heute schuldet mir mein Exarbeitgeber noch das <angeforderte Arbeitszeugnis, Urlaubsentgelte, Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.

Vertragspartner, etwa der Vermieter, werden irgendwann nervös. Der Schufa-Auszug soll katastrophal aussehen. Einige Firmen hatten trotz offensiver Kommunikationspolitik mit Bitte auf Ruhen des Vertrages Inkassobüros eingesetzt. Die Verzögerung der Auszahlung des Annahmeverzuglohnes tat ihr übriges. Das Opfer des Annahmeverzuges hat keinerlei Möglichkeiten, da sauber herauszukommen. Vom Annahmeverzugslohn bedienten sich zuerst jene Institutionen, welche nicht halfen, nämlich der Staat und die Sozialversicherungen. Die Krankenversicherung hätte im Annahmeverzug eigentlich nur Notfallversorgung geleistet. Durch einen Zufall hatte ich ein Beleg dafür, dass ich weiterhin beschäftigt war. Mein Exarbeitgeber hatte mich nicht zur Sozialversicherung zurückgemeldet, so dass am Ende beinahe kein Krankengeld gezahlt worden wäre. Im Krankheitsmonat mußte ich fürchten, dass ich wegen der Nichteinplanung kein Geld erhielte, bis mein Anwalt die Lohnfortzahlung durchsetzt. Von den paar mickrigen tausend Euro Annahmeverzuglohn durfte ich dann die Forderungen meiner Vertragsgläubger befriedigen. Das waren mehrere hundert Euro an Mehrkosten für Mahngebühren etc. Es blieb kaum etwas für mich.
09.03.2021 23:46 Uhr
@Joe Quimby
Nachdem ich halbwegs regeneriert worden war, wendete ich mich an den Petitionsausschuß des Bundestages.
1.) Mit der ersten Petition forderte ich, dass ein Instrumentarium geschaffen werde, mit welchem dem Arbeitnehmer ein Überleben durch ein Darlehen in Höhe eines Bruchteils des zu erwartenden Annahmeverzuglohnes geboten werde.
2.) Das im Arbeitsrecht ein dreimonatiger annahmeverzug als Kündigung durch den Arbeitgeber gelte, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er Beschäftigung angemahnt habe.

Ersteres wurde mit Verweis auf die arbeitsrechtlichen Ansprüche zurückgewiesen. Zweiteres hielt das Scholz-ministerium auch für nicht nötig.
09.03.2021 23:50 Uhr
@Joe Quimby
Hätte ich bis zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht warten müssen, dann hätte der Arbeitgeber nach dem Urteil die Zahlung weiter verzögern können, wäre ich obdachlos und verhungert.
Der sogenannte sozialstaat hilft in genau diesem Falle nämlich nicht. Und wenn irgendwer in meiner Gegenwart behauptet, in Deutschland müsse niemand verhungern, könnte es zum Gewaltausbruch kommen.
10.03.2021 04:27 Uhr
Nur für mich zum Verständnis:

Du hast dort "nebenbei" gearbeitet? Also hattest du einen Hauptjob?

Wieso verhungerst du wenn der Nebenjob wegfällt?

10.03.2021 16:53 Uhr
@Barneby
Ich hatte ein weiteres Studium aufgenommen.
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