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Fragenübersicht Wie würdest du dich in der unten beschriebenen Situation verhalten?
1 - 20 / 29 Meinungen+20Ende
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15.01.2021 16:31 Uhr
Schwierige Entscheidung, die ich dann situativ fällen müßte, die Möglichkeit, dass ich gar nichts machen würde, kann ich aber leider nicht ausschließen.
15.01.2021 17:09 Uhr
Den Mann ansprechen. Und wenn möglich Polizei rufen. Ich weiß, dass das viel Mut erfordert. Aber das muss sein! Der Sicherheit des Kindes und anderer Menschen Willen!!!
15.01.2021 17:15 Uhr
Also ich würde den Mann auf jeden Fall ansprechen.
Je nachdem, wie sich die Situation entwickelt, würde ich auch anbieten, die beiden nach Hause zu fahren.
15.01.2021 18:54 Uhr
Wenn ich ihn betrunken mit dem Kind losfahren lasse und nichts mache, um dies zu verhindern, würde ich mich strafbar machen. Dazu ist Zivilcourage auf niedrigstem Niveau erforderlich.
15.01.2021 18:59 Uhr
Zitat:
Wenn ich ihn betrunken mit dem Kind losfahren lasse und nichts mache, um dies zu verhindern, würde ich mich strafbar machen. Dazu ist Zivilcourage auf niedrigstem Niveau erforderlich.


Wie machst Du dich da strafbar, wenn Du nicht eingreifst?
Den Paragraphen würde ich gerne sehen.
15.01.2021 19:00 Uhr
Roter Stern,

das interessiert mich jetzt, ich weiß das nicht, wäre Nichtstun in einem solchen Falle tatsächlich strafbar?
15.01.2021 19:08 Uhr
Zitat:
Roter Stern,

das interessiert mich jetzt, ich weiß das nicht, wäre Nichtstun in einem solchen Falle tatsächlich strafbar?


Ich bin erfahrener Hobby-Anwalt, aber meiner Ansicht nach grenzt das an unterlassene Hilfeleistung, weil man in dieser Situation das Kind vor einer konkreten Gefahr schützen muss. Natürlich ist das rein hypothetisch, denn es müsste ja jemand zur Anzeige bringen, dass man nicht geholfen hat.
15.01.2021 19:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Roter Stern,

das interessiert mich jetzt, ich weiß das nicht, wäre Nichtstun in einem solchen Falle tatsächlich strafbar?


Ich bin erfahrener Hobby-Anwalt, aber meiner Ansicht nach grenzt das an unterlassene Hilfeleistung, weil man in dieser Situation das Kind vor einer konkreten Gefahr schützen muss. Natürlich ist das rein hypothetisch, denn es müsste ja jemand zur Anzeige bringen, dass man nicht geholfen hat.


Da kann ich als alter Rettungsassi darauf antworten:
Nein, das wäre keine unterlassene Hilfeleistung.

Es sollte aber der gesunde Menschenverstand greifen und man sollte mit diesem mann sprechen.
Eventuell kann man auch die Polizei anrufen und das Kennzeichen usw. durchgeben.
15.01.2021 19:17 Uhr
Ich würde die Fahrertür öffnen und bitten auszusteigen. Sollte er der Bitte nicht nachkommen ziehe ich den Schlüssel ab und rufe die Polizei. Es kommt aber auf das Zeitfenster an.
15.01.2021 19:18 Uhr
Da die Situation eindeutig ist, würde ich in diesem Falle sofort unauffällig den Polizeiruf wählen u. erklären, wozu und wo dringend Hilfe gebraucht wird.
Dann würde ich zügig auf diesen Alkoholkranken zugehen, ihn in ein harmloses Gespräch verwickeln....harmlos, um es nicht zu unabwägbarem Verhalten wie gewaltsame Abwehr und/oder Abfahren kommen zu lassen und dabei das Kind ggf. mit einbeziehen zum Zeitgewinn.
Dabei kann alles möglich sein. Aber das Ergebnis kann sehr gut auch die vernünftige Übergabe des Zündschlüssels und Einsicht sein.
Dann kann auch gemeinsam mit der Polizei eine Heimfahrt diskutiert werden.

Täte man gar nichts in dieser Sache, macht man sich sicher nicht strafbar nach dem Gesetz, aber ein schlechtes Gewissen hätte man wohl...mehr noch, wenn gar in den Medien dann über einen Verkehrsunfall berichtet würde.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.01.2021 19:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.01.2021 19:19 Uhr
Die Ideen hören sich gut an. Hauptsache man schaut nicht weg.
15.01.2021 19:21 Uhr
Wenn er schon losgefahren ist bleibt nur noch das Nummerschild zu fotografieren und die Polizei zu rufen.
15.01.2021 19:30 Uhr
Zitat:
Wenn er schon losgefahren ist bleibt nur noch das Nummerschild zu fotografieren und die Polizei zu rufen.


Man könnte auch versuchen, in die Reifen zu schießen, oder hinterherzulaufen und den Fahrer aus dem fahrenden Auto ziehen.
15.01.2021 19:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn er schon losgefahren ist bleibt nur noch das Nummerschild zu fotografieren und die Polizei zu rufen.


Man könnte auch versuchen, in die Reifen zu schießen, oder hinterherzulaufen und den Fahrer aus dem fahrenden Auto ziehen.


Wir sind hier nicht im wilden Westen.
15.01.2021 19:40 Uhr
Zitat:
Wir sind hier nicht im wilden Westen.


Aber in der Kategorie "Spaß und Vermischtes".
15.01.2021 19:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wir sind hier nicht im wilden Westen.


Aber in der Kategorie "Spaß und Vermischtes".


Stimmt. Da hat die Rezi geschlafen.
15.01.2021 20:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir sind hier nicht im wilden Westen.


Aber in der Kategorie "Spaß und Vermischtes".


Stimmt. Da hat die Rezi geschlafen.


Nein, sie hat alles richtig gemacht. Ich habe die Umfrage bewusst unter „Vermischtes“ gestellt
15.01.2021 20:18 Uhr
Zitat:
Nein, sie hat alles richtig gemacht. Ich habe die Umfrage bewusst unter „Vermischtes“ gestellt


Laut Kategorie ist hier aber auch Spaß erlaubt.
15.01.2021 20:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, sie hat alles richtig gemacht. Ich habe die Umfrage bewusst unter „Vermischtes“ gestellt


Laut Kategorie ist hier aber auch Spaß erlaubt.


Deshalb sollte man daraus zwei Kategorien machen.
15.01.2021 20:19 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Roter Stern,

das interessiert mich jetzt, ich weiß das nicht, wäre Nichtstun in einem solchen Falle tatsächlich strafbar?


Ich bin erfahrener Hobby-Anwalt, aber meiner Ansicht nach grenzt das an unterlassene Hilfeleistung, weil man in dieser Situation das Kind vor einer konkreten Gefahr schützen muss. Natürlich ist das rein hypothetisch, denn es müsste ja jemand zur Anzeige bringen, dass man nicht geholfen hat.


Da kann ich als alter Rettungsassi darauf antworten:
Nein, das wäre keine unterlassene Hilfeleistung.

Es sollte aber der gesunde Menschenverstand greifen und man sollte mit diesem mann sprechen.
Eventuell kann man auch die Polizei anrufen und das Kennzeichen usw. durchgeben.


Genau gesagt: Der Tatbestand ist nicht erfüllt, da es am Merkmal „gemeine Gefahr“ mangelt.

Die Polizei zu rufen ist aber sinnvoll, die kann im Rahmen der Gefahrenabwehr einschreiten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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