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Was erwartest Du Dir von der Verhaftung von Julian H. in Berlin? |
Der Drahtzieher des Ibiza-Videos, nach dem mehr als ein Jahr gefahndet worden war, konnte aufgespürt und verhaftet werden. Und zwar in der deutschen Hauptstadt Berlin.
Der Reihe nach: Zu der Verhaftung war es aufgrund eines Tipps der rumänischen Polizei gekommen – Julian H. war zuvor von Osteuropa nach Berlin geflogen. Er gilt als Hauptproduzent d es Ibiza-Videos, wird vielfach als „Ibiza-Detektiv“ bezeichnet.
Quelle: Die Presse vom 12.12.2020
Julian. H war der Drahtzieher des Ibizavideos welches Strache stürzte.
Der österreichische Justiz ermittel gegen ihn wegen Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Suchtgifthandel. |
| Eine vollständige Aufklärung des Videos und der Hintergrundgeschichte. | 20,0% | (2) | | Eine teilweise Aufklärung über alles. | 20,0% | (2) | | Ich erwarte mir gar nichts. | 10,0% | (1) | | Es ist auf jeden Fall interessant. | 30,0% | (3) | | Das ist mir egal. | 0,0% | (0) | | Ich will Punkte. | 10,0% | (1) | | Ich will diskutieren. | 10,0% | (1) | | | | |
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Wie stehst Du zum Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zum Thema Sterbehilfe? |
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot der Sterbehilfe einen Spalt breit geöffnet: Es müsse erlaubt sein, aus freien Stücken die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, um sich selbst töten zu können, entschied das Höchstgericht. Aber: Das Verbot der Verleitung eines anderen zum Suizid bleibt nach dem Spruch des VfGH ebenso unangetastet wie die Tötung auf Verlangen. Eine Entscheidung, die am Samstag zu äußert kritischen Wortmeldungen aus der Kirche und Ärztekreisen nach sich zog.
Für das "Salzburger Ärzteforum für das Leben" ist diese Entscheidung des VfGH ein "Dammbruch", der weitreichende negative Folgen haben könnte. Die Bischöfe Josef Marketz und Wilhelm Krautwaschl unterstrichen die Betroffenheit der katholischen Kirche angesichts der Legalisierung der assistierten Selbsttötung.
"Große Sorge und Betroffenheit“ äußerte das Salzburger Ärzteforum in einer Aussendung. Mit diesem "Dammbruch" werde eine "schiefe Ebene betreten, deren Dynamik man in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada in verschiedensten Variationen vor Augen geführt bekommt". Der ersten Ausnahmeregelung zur Tötung eines Menschen unter Mitwirkung eines anderen könnten weitere folgen. Es liege in der Verantwortung der Politik, dies zu verhindern. Die Vereinigung von mehr als 350 deutschsprachigen Ärzten richtete an den Gesetzgeber "einen eindringlichen Appell, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um die Folgen dieses VfGH-Urteils zu minimieren".
https://www.diepresse.com/5910316/sterbehilfe-arzten-und-kirche-kritisieren-vfgh-urteil-scharf
Die Wortfolge "oder ihm dazu Hilfe leistet" in Paragraf 78 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig, heißt es in dem VfGH-Spruch. Sie verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet. Er leitete seine Entscheidung aus dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung ab.
"Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der Selbsttötung mit Hilfe eines Dritten kann einen besonders intensiven Eingriff in das Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung darstellen. Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren", befand der VfGH.
https://www.diepresse.com/5910369/vfgh-hebt-verbot-von-beihilfe-zum-suizid-auf
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| Ich sehe das positiv. | 25,0% | (2) | | Ich sehe das eher positiv. | 12,5% | (1) | | Eher neutral | 0,0% | (0) | | Ich sehe das eher negativ. | 0,0% | (0) | | Ich sehe das sehr negativ. | 12,5% | (1) | | Ich will diskutieren. | 12,5% | (1) | | Ich will Punkte. | 37,5% | (3) | | | | |
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Im Iran wurde der Regierungskritiker Ruhollah Sam hingerichtet, sollte die internationale Gemeinschaft eingreifen? |
| Ja, durch militärische Aktionen | 0,0% | (0) | | Ja, durch Sanktionen | 40,0% | (4) | | Nein | 30,0% | (3) | | Diskussion | 30,0% | (3) | | | | |
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In Österreich wurde ein aus Drogen finanziertes Waffenlager ausgehoben. Die Waffen waren für den Aufbau einer rechtsextremen Miliz in Deutschland bestimmt.
Was sagst Du dazu? |
"... Den Behörden sei ein massiver Schlag gegen die rechtsextremistische Szene in Österreich gelungen, teilte das Innenministerium in Wien mit: Österreichische Sicherheitsbehörden haben Waffenlager ausgehoben und dabei Hinweise auf den möglichen Aufbau einer rechtsextremen Miliz in Deutschland erhalten.
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Eine Drogenlieferung aus Deutschland im Oktober habe die Polizei zu dem Netzwerk geführt. Mit den Erlösen wurden laut Michael Mimra, dem stellvertretenden Leiter des Wiener LKA, die gefundenen Waffen angekauft, die für Deutschland bestimmt gewesen waren. Der Hauptverdächtige soll mit mehreren Mittätern den Handel aufgezogen haben. Weitere Ermittlungen soll es auch in Nordrhein-Westfalen geben.
Einer, der sich im Fokus der Ermittlungen befinde, habe Angaben zur Verwendung der Waffen gemacht, sagte Innenminister Nehammer. »Und daraus kommen dann die Schlüsse betreffend des Milizaufbaus in Deutschland.« Weitere Angaben könne er wegen der laufenden Ermittlungen nicht machen. Das Landeskriminalamt Wien habe die monatelangen Ermittlungen geführt. ..."
Quelle (SPON):
https://bit.ly/3qP94Jz
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| Ich sage dazu ... | 28,6% | (4) | | Ich möchte dazu nichts sagen. | 7,1% | (1) | | Das ist nur ein bedauerlicher Einzelfall. | 0,0% | (0) | | Lügenpresse! | 21,4% | (3) | | Diskussion | 21,4% | (3) | | Bimbes | 21,4% | (3) | | | | |
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War´s das jetzt endlich Mr Trump? |
Auch die jüngste Klage vor dem obersten Gerichtshof wurde abgewiesen.
Witzig: Die Richter lehnten die Klage, die sich gegen die Briefwahl in den 4 Swing-States richtete, in denen Biden vorne lag deswegen ab, weil die Trump-Delegation - angeführt vom Kläger aus Texas nicht alle Staaten mit hohem Briefwahlanteil verklagt hatten.
Da fragt man sich natürlich, wofür Trump die ganzen juristischen Experten bezahlt, wenn absehbar ist, das genau mit dieser Erklärung die Anklage wieder vor die Wand läuft. Das war vorher in den Medien bereits so prognostiziert worden.
Aber es bleibt die Frage: War´s das jetzt endlich mit den juristischen Narreteien aus der Trump-Ecke?
Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/supreme-court-usa
-trump-klage-wahl-101.html |
| Ja - Gott sei Dank | 25,0% | (3) | | Ja - eher schon | 8,3% | (1) | | Ich bin mir nicht sicher | 0,0% | (0) | | Nein - eher nicht | 0,0% | (0) | | Nein - keinesfalls - da gibt es noch Hoffnung | 8,3% | (1) | | Nein - obwohl es keine Aussicht auf einen Erfolg gibt hat man inzwischen Gefallen daran gefunden vor die Wand zu laufen | 16,7% | (2) | | Diskussion / Alternative Antwort | 8,3% | (1) | | Bimbes | 33,3% | (4) | | | | |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
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PsA |
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Volk, Sonstige |
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dol2day-Chat
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01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
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