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Fragenübersicht Ist jede Beleidigung sanktionswürdig?
1 - 20 / 38 Meinungen+20Ende
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10.12.2019 21:58 Uhr
Ich denke, daß hier sehr viel Nachholebedarf ist den Punkt 4 der Doliquette einzuhalten!


Ich verspreche mir von dem neu ernannten Moderator, daß er sich dafür einsetzen wird.


Es sollte auch möglich sein, daß ohne Unterschiede auch Funktionsträger hier sanktioniert werden in der Zukunft, die sich nicht an die Vorgaben halten, die allein schon Respekt und Anstand gebieten sollten.
Es käme weitaus weniger zu "Verteidigungsschlachten", die die übrige Community nerven!
10.12.2019 21:59 Uhr
Das Strafgesetzbuch und sein dortiger Paragraf 185 gibt einen ganz vortrefflichen Überblick über das, was im wahren Leben als sanktionswürdig gilt. Die Rechtsprechung dazu ist ultravielfältig und Aspekte wie etwa die Meinungsfreiheit, der Kontext der Äußerung werden dort gut abgehandelt.

Es ist nur so: Um das wenigsten einigermaßen konsistent zu behandeln müsste das Schiedsgericht nach entsprechenden Kriterien urteilen. Das tut es nicht und zwingen kann man keinen zufällig ausgewählten Schiedsrichter dazu.

Das Problem ist also - wenn überhaupt - die Institution, nicht die Regelkunde.
10.12.2019 22:01 Uhr
Der Hauptdiskussionspunkt ist doch eher, ob eine Aussage eine Beleidigung ist oder nicht.
10.12.2019 22:03 Uhr
Zitat:


Es sollte auch möglich sein, daß ohne Unterschiede auch Funktionsträger hier sanktioniert werden in der Zukunft, die sich nicht an die Vorgaben halten, die allein schon Respekt und Anstand gebieten sollten.
Es käme weitaus weniger zu "Verteidigungsschlachten", die die übrige Community nerven!



Warum bist du in diesen Verteidigungsschlachten immer vorne dabei, wenn es doch angeblich so nervt?

Warum erwartest du von anderen Respekt und Anstand, zeigst das jedoch anderen gegenüber nicht?
10.12.2019 22:04 Uhr
Das "verzichte" im Punkt 4 sehe ich als Verbot. Als schwaches Verb kann dies jedoch auch als Empfehlung interpretiert werden.

10.12.2019 22:05 Uhr
Zitat:


Zukunft, die sich nicht an die Vorgaben halten, die allein schon Respekt und Anstand gebieten sollten.



Der Satz ist wirr. Die Zukunft hält sich nicht an Vorgaben? Und die Zukunft gebietet Respekt und Anstand?
10.12.2019 22:07 Uhr
Wollte man die Regeln hier etwas präzisieren, könnte man ja reinschreiben, dass das, was als Beleidigung iSd 185 gilt, im Spiel dol2day nicht zulässig ist. Das wäre schon eine ganz gute Konkretisierung, denke ich. Den Umgang mit schwachen Verben wie "verzichte" finde ich befremdlich, das kann aber auch an eigenen Vorlieben liegen.
10.12.2019 22:08 Uhr
Zitat:
Das Strafgesetzbuch und sein dortiger Paragraf 185 gibt einen ganz vortrefflichen Überblick über das, was im wahren Leben als sanktionswürdig gilt. Die Rechtsprechung dazu ist ultravielfältig und Aspekte wie etwa die Meinungsfreiheit, der Kontext der Äußerung werden dort gut abgehandelt.

Es ist nur so: Um das wenigsten einigermaßen konsistent zu behandeln müsste das Schiedsgericht nach entsprechenden Kriterien urteilen. Das tut es nicht und zwingen kann man keinen zufällig ausgewählten Schiedsrichter dazu.

Das Problem ist also - wenn überhaupt - die Institution, nicht die Regelkunde.


Das Gesetz interpretiere ich so, das nur die Strafe festgesetzt ist. Es erklärt nicht was eine Beleidigung ist.
10.12.2019 22:09 Uhr
Zitat:


was als Beleidigung iSd 185 gilt, im Spiel dol2day nicht zulässig ist.



Das erscheint mir aus 2 Gründen wenig hilfreich zu sein:
- Wenn es eine Straftat ist, ist es natürlich unerwünscht.
- Wer kann hier denn rechtsverbindlich beurteilen, ob es demnach relevant ist oder nicht?
10.12.2019 22:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das Strafgesetzbuch und sein dortiger Paragraf 185 gibt einen ganz vortrefflichen Überblick über das, was im wahren Leben als sanktionswürdig gilt. Die Rechtsprechung dazu ist ultravielfältig und Aspekte wie etwa die Meinungsfreiheit, der Kontext der Äußerung werden dort gut abgehandelt.

Es ist nur so: Um das wenigsten einigermaßen konsistent zu behandeln müsste das Schiedsgericht nach entsprechenden Kriterien urteilen. Das tut es nicht und zwingen kann man keinen zufällig ausgewählten Schiedsrichter dazu.

Das Problem ist also - wenn überhaupt - die Institution, nicht die Regelkunde.


Das Gesetz interpretiere ich so, das nur die Strafe festgesetzt ist. Es erklärt nicht was eine Beleidigung ist.


Das wirst du auch nicht ganz trennscharf abstrakt definieren können, wenn du nicht vorhast, ganze Bücher dazu zu schreiben.

Man kann statt des Begriffs "Beleidigung" auch die landläufige Definition nehmen.

Dass ausgelegt werden muss, daran ändert es nichts.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.12.2019 22:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.12.2019 22:17 Uhr
Zitat:
Zitat:


was als Beleidigung iSd 185 gilt, im Spiel dol2day nicht zulässig ist.



Das erscheint mir aus 2 Gründen wenig hilfreich zu sein:
- Wenn es eine Straftat ist, ist es natürlich unerwünscht.
- Wer kann hier denn rechtsverbindlich beurteilen, ob es demnach relevant ist oder nicht?


Der letzte Einwand führt zu dem, was ich oben schon sagte: Ohne die Bereitschaft der Schiedsrichter, das nach entsprechenden Kriterien zu beurteilen, bringt alles Lamentieren nichts. Also ist auch das ein stumpfes Schwert.
10.12.2019 22:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das Strafgesetzbuch und sein dortiger Paragraf 185 gibt einen ganz vortrefflichen Überblick über das, was im wahren Leben als sanktionswürdig gilt. Die Rechtsprechung dazu ist ultravielfältig und Aspekte wie etwa die Meinungsfreiheit, der Kontext der Äußerung werden dort gut abgehandelt.

Es ist nur so: Um das wenigsten einigermaßen konsistent zu behandeln müsste das Schiedsgericht nach entsprechenden Kriterien urteilen. Das tut es nicht und zwingen kann man keinen zufällig ausgewählten Schiedsrichter dazu.

Das Problem ist also - wenn überhaupt - die Institution, nicht die Regelkunde.


Das Gesetz interpretiere ich so, das nur die Strafe festgesetzt ist. Es erklärt nicht was eine Beleidigung ist.


Das wirst du auch nicht ganz trennscharf abstrakt definieren können, wenn du nicht vorhast, ganze Bücher dazu zu schreiben.

Man kann statt des Begriffs "Beleidigung" auch die landläufige Definition nehmen.

Dass ausgelegt werden muss, daran ändert es nichts.


Der Text ist z. B. interessant:

"„Was gilt als Beleidigung?“ Diese Frage soll vorab geklärt werden. Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.

Als Taterfolg setzt die Beleidigung ferner voraus, dass sie auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Zweifelhaft ist dies somit in Fällen, in denen der Täter eine andere Sprache spricht als die Person, welche die Äußerung wahrnimmt.
Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.
Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.

Eine Beleidung gemäß Strafrecht kann sowohl in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mittels Gestiken erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise das Zeigen des Mittelfingers. Auch kann eine Beleidigung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten geäußert werden. Auch in tätlicher Form kann eine Beleidigung begangen werden. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine andere Person anspuckt, schubst oder ohrfeigt."

https://www.anwalt.org/beleidigung/
10.12.2019 22:29 Uhr
Zitat:
Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.


Das ist der einzig wesentliche Punkt, aus dem sich alles Weitere ableiten lässt.

Das könnte man nun in die Regeln schreiben.

Ausgelegt werden muss es aber am Ende trotzdem.
10.12.2019 22:30 Uhr
Demzufolge ist es auch eine Beleidigung, wenn ich den Begriff "Gutmensch(en)" beleidige. Hier werden sich immer auch Doler angesprochen fühlen; die oder mehrere Personen fühlt/ fühlen sich wahrgenommen. Und wenn wir hier von einem Verbot sprechen und einem erbrachten Tatbestand, dann muss eine Sanktion, wenn festgelegt, unbedingt erfolgen.
10.12.2019 22:31 Uhr
Zitat:
Demzufolge ist es auch eine Beleidigung, wenn ich den Begriff "Gutmensch(en)" beleidige.


Nein.
10.12.2019 22:31 Uhr
"https://www.anwalt.org/beleidigung/"



An dieser Stelle und auch hinsichtlich der zurückliegenden Monate ein sehr wichtiger Hinweis, der geeignet ist, hier allen noch einmal etwas zu verdeutlichen und das Gefüge einer Gemeinschaft trotz unterschiedlicher Persönlichkeiten, die hinter ihrem Account stehen, zu stärken trotz oder gerade auch wegen unterschiedlicher politischer Standpunkte im Meinungsaustausch.
10.12.2019 22:32 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.


Das ist der einzig wesentliche Punkt, aus dem sich alles Weitere ableiten lässt.

Das könnte man nun in die Regeln schreiben.

Ausgelegt werden muss es aber am Ende trotzdem.


Lass uns erstmal abwarten bis morgen und ob die Dikussion größer wird. Dann können wir über ein Doliszit reden.
10.12.2019 22:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Demzufolge ist es auch eine Beleidigung, wenn ich den Begriff "Gutmensch(en)" beleidige.


Nein.


Begründung?
10.12.2019 22:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.


Das ist der einzig wesentliche Punkt, aus dem sich alles Weitere ableiten lässt.

Das könnte man nun in die Regeln schreiben.

Ausgelegt werden muss es aber am Ende trotzdem.


Lass uns erstmal abwarten bis morgen und ob die Dikussion größer wird. Dann können wir über ein Doliszit reden.


Wir fordern schon etwas länger Reformen an der dol-Rechtsprechung (siehe Startseite FPi, Newssektion SIP).
10.12.2019 22:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Demzufolge ist es auch eine Beleidigung, wenn ich den Begriff "Gutmensch(en)" beleidige.


Nein.


Begründung?


Weil für diesen wie auch die meisten anderen Begriffen nicht die Möglichkeit besteht, es pauschal zu sagen. Es geht ja um die Kundgabe der Missachtung, also um eine Äußerung, die im Einzelfall geeignet ist, das Tatopfer verächtlich zu machen.


  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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