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Fragenübersicht Reinhard Grindel darf zurück zum ZDF - wie soll sich das ZDF verhalten?
1 - 10 / 10 Meinungen
03.04.2019 15:48 Uhr
Es ist mir egal, was der Herr tut. Ich sehe immer nur, dass man weich fällt, wenn man im Dunst von Mandaten unterwegs ist.
03.04.2019 15:52 Uhr
Ihn wieder einstellen... Dann gibt man ihm einen Job, bei dem er nicht viel Verantwortung haben sollte, und allmählich fällt er dem verdienten Vergessen anheim.
03.04.2019 15:59 Uhr
"Der Tatortreiniger" könnte dann mit neuer Besetzung weiterlaufen. (Oder war der in der ARD? )
03.04.2019 16:42 Uhr
Ihn zurücknehmen, so wie es das Gesetz vorschreibt. Ist ja grundsätzlich richtig, dass das so ist.
03.04.2019 17:38 Uhr
Ist doch keine Frage: Sie sollen ihn zurücknehmen und weiter beschäftigen, wenn er es denn will. Die Rechtslage ist hier doch recht eindeutig und wie oben schon gesagt wurde, haben die Regeln hier einen sehr guten Grund. Es wird sich ja eine Verwendungsstufe finden, die vielleicht nicht unbedingt mit besonders öffentlichkeitswirksamen Aufgaben verbunden ist.

Grindel hat sich in seinem Amt als DFB-Präsident falsch verhalten und vieles falsch gemacht. Zumindest bisher gibt es aber z.B. keinen Hinweis dafür dass er sich etwa strafbar gemacht haben könnte. Deshalb gilt wie auch für alle anderen: Man muss einem dann nicht jeden Weg verbauen.
03.04.2019 18:15 Uhr
Kann mir einer erzählen. in welcher Fußgängerzone der arme Typ spielen wird, um über die Runden zu kommen? Etwas mehr Mitleid, bitte!
03.04.2019 19:43 Uhr
Am sinnvollsten wäre, das ZDF hielte sich an das Recht.
03.04.2019 21:02 Uhr
Beim ZDF sind höchstwahrscheinlich weitaus schlimmere Personen beschäftigt, um die sich keiner schert.
Das ZDF selbst ein eine Räuberbande, die von moderner Schutzgelderpressung lebt. Der arme Herr Grindel, das hat er wahrlich nicht verdient.

08.04.2019 22:53 Uhr
Heute-show wäre doch auch eine Perspektive.
10.04.2019 12:30 Uhr
Wie sagte mein Jura-Prof immer so schön:

Ist der Antrag erst begründet
Sich auch das Urteil prima findet
Hat man das dann erst errungen
Ist Wiedereinstellung gelungen


Ergo - de jure muss das ZDF ihn beschäftigen - so ist die Rechtslage
Er hat einen einklagbaren Anspruch und wird diesen, sofern er sich seine Memoiren (aber wer will die schon lesen) nicht vergolden lässt wohl auch nutzen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.04.2019 12:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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