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Fragenübersicht Wie bewertest Du das Urteil eines Gerichts zur Kündigung eines Arztes wegen Wiederverheiratung?
1 - 10 / 10 Meinungen
20.02.2019 17:18 Uhr
Seine Heirat hat sicher keinen Einfluss auf seine Leistung als Arzt und damit halte ich das Urteil für korrekt und auch für sinnvoll.
20.02.2019 17:18 Uhr
Hast Du dazu die Urteilsbegründung? Sonst läßt sich dazu schwer was sagen.
20.02.2019 17:24 Uhr
Danke, dass für mich keine Antwortoption dabei ist.
20.02.2019 17:29 Uhr
Religiöse, weltanschauliche oder ideologische Dinge sollten nur dann eine Rolle spielen, wenn sie unmittelbar mit der Berufsausübung zu tun haben.
20.02.2019 19:19 Uhr
Krass. Also nicht das Urteil, sondern die Kündigung. Einfach nur unverschämt, wenn die Wiederverheiratung der Grund war.
20.02.2019 19:54 Uhr
Im Prinzip richtig. Wird Zeit, dass auch weitere Ungleichbehandlungen im Kirchendienst verboten werden. Z.B. die Benachteiligung von ausgetretenen Katholiken gegenüber von vornherein Konfessionsfreien.
20.02.2019 21:51 Uhr
Eine Institution, bei der verheiratet oder geschieden darüber entscheidet, wer Menschen operiert, die hat sie nicht alle. Der operiert geschieden nicht schlechter als verheiratet. Und eigentlich sollte die Qualifikation darüber entscheiden, ob jemand nen Job hat oder nicht. Nur weil das der katholischen Kirche fremd ist, ist das kein Grund für eine Kündigung eines Arztes.
21.02.2019 09:06 Uhr
Ich kann verstehen, wenn z.B. Erzieher/innen in kirchlichen Einrichtungen gläubig sein sollen und nach der Religion leben. Aber ein Arzt? Nö, kein Verständnis.
21.02.2019 10:58 Uhr
Grundsätzlich hat die berufliche Qualifikation zu entscheiden und damit ist das Urteil zu begrüßen.

Aber mir stellen sich weitere Fragen:

1. Dieser Mediziner ist einen Arbeitsvertrag unter diesen Bedingungen des Arbeitgebers eingegangen.

2. Seit 2008 geht der Rechtsstreit und es ist zu fragen, ob die 2.Ehefrau (seinerzeit Assistenzärztin u. vermutlich 1.Ehe)geblieben ist und wie es weiterging, denn eine Zusammenarbeit hat sich wohl schwierig gestaltet.

3.Was läuft beruflich seit 2008?

4.Geht es um Geld/Schadensersatz?


(Ich habe nicht recherchiert dazu.... )
21.02.2019 11:08 Uhr
P.S.
Normalerweise nämlich wird jeder Mediziner aller Fachrichtungen überall in unserem Land dringlichst gesucht und gebraucht, so daß dieser Mediziner u.U. sogar beim nächsten Arbeitgeber Sonderkonditionen ausmachen hätte können.
Dieser Gedanke kam mir noch im Zusammenhang mit Starthilfen für junge Mediziner mit ca. 50.000 Euro in der Regel und mit Sonderstipendien von 500 Euro/Monat für die gesamte Studienzeit für Medizinstudenten....

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2019 13:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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