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Fragenübersicht Aktuelles Urteil: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß. Hast du mit diesem Urteil gerechnet?
1 - 14 / 14 Meinungen
18.07.2018 11:38 Uhr
Ehrlich gesagt habe ich hier mit gar nichts gerechnet. Ich wusste, dass es das Verfahren gibt, das ist alles.

Das Urteil und seine Begründung kann ich akzeptieren. Dass das mit den 2 Wohnungen explizit aufgeführt wurde, ist gut. Man bewohnt schließlich nicht zeitgleich beide Wohnungen...
18.07.2018 11:45 Uhr
Überrascht mich jetzt nicht, hätte aber auch durchaus anders kommen können. Ein rein steuerbasiertes Modell würde mir persönlich besser gefallen.
18.07.2018 11:55 Uhr
Ich finde das Urteil in Ordnung.
Dass Menschen, die zwei Wohnungen haben, nicht mehr doppelt zahlen sollen, ist eine imho vernünftige Korrektur.

Nun werden die Besorgtbürger wieder im Dreieck springen - auch ein schöner Nebeneffekt des Urteils. *gg*
18.07.2018 13:01 Uhr
Bis auf die Korrektur der Zweitwohnungsgebühr hat das Gericht das Verfahren als verfassungsgemäß anerkannt. Ich habe nicht wirklich damit gerechnet, dass diese Quasi-Steuer gekippt wird, denn in der bekanntgewordenen Urteilsbegründung ist ja ausgeführt, dass es doch nahezu jedem möglich ist, Rundfunksendungen auf unterschiedliche Art und Weise zu empfangen.
Ich selbst bin nicht betroffen, ich hatte schon vor der Änderung des Bezahlverfahrens meine Rundfunkgebühr bezahlt. Und eine Zweitwohnung habe ich nicht.
18.07.2018 13:10 Uhr
Zitat:
ich hatte schon vor der Änderung des Bezahlverfahrens meine Rundfunkgebühr bezahlt.


Da sagst Du in einem Nebensatz etwas sehr Wahres.
Der Hauptpunkt vieler "Kritiker" des Rundfunklbeitrages ist nämlich - nach meiner festen Überzeugung - nicht der Beitrag an sich. Die stört, dass man ihn jetzt nicht mehr umgehen kann.
18.07.2018 14:06 Uhr
Keine Ahnung, grundsätzlich traue ich den Verfassungsrichtern juristischen Sachverstand zu und die wünschenswerte Eindämmung des Staatsfernsehens erscheint mir weniger eine verfassungsrechtliche als eine politische Sache, also Aufgabe der dortigen Entscheidungsträger.
So richtig nachvollziehen kann ich allerdings trotzdem nicht, warum die Doppelbelastung bei zwei Haushalten tendenziell verfassungswidrig sein soll, die übermäßige Belastung von Singlehaushalten allerdings nicht.
18.07.2018 14:19 Uhr
Ja. Wer hätte denn ernsthaft erwartet, dass ein sozialistisches System die Finanzierung seiner Desinformations- und Propagandakanäle für rechtswidrig erklärt?

Also weiter fast 210.-/Jahr EUR vom hart verdienten Netto für ein Produkt, auf das man sofort verzichten würde, wenn man denn könnte.

Was könnte man mit diesem Geld nicht alles anfangen. Zum Beispiel in die Altersvorsorge stecken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.07.2018 14:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.07.2018 14:39 Uhr
"Im Moment werden Sachen finanziert, die nichts mehr mit Solidarität zu tun haben. Der Nachrichtensprecher Klaus Kleber verdient 600.000 Euro im Jahr. Auf der anderen Seite müssen Leute mit kleinem Einkommen das finanzieren. Ich denke, das muss sich jetzt ändern.“


https://de.sputniknews.com/panorama/
20180718321605667-gez-boykott-urteil/
18.07.2018 14:41 Uhr
ebenda:

"An einer Stelle hat Richter Paulus sogar gesagt: Sie haben das fünfte Mal das Gleiche vorgetragen, aber ich höre von Ihnen immer noch keine Argumente. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt: Wie wichtig das Ganze für den Zusammenhalt der Gesellschaft in Deutschland wäre und dass man ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht leben könnte. Aber keinerlei Fakten.“
18.07.2018 14:45 Uhr
"Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.


Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten."

https://www.t-online.de/digital/
fernsehen-heimkino/id_84132884/
verfassungsgericht-bestaetigt-rundfunkbeitrag-ein-detail-
aendert-sich-aber.html
18.07.2018 14:59 Uhr
Zitat:
Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten


Von wem sollte es auch sonst stammen?

18.07.2018 15:02 Uhr
Zitat:
Zitat:
Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten


Von wem sollte es auch sonst stammen?



> Juristischen Personen, Unternehmen... :-)
18.07.2018 15:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten


Von wem sollte es auch sonst stammen?



> Juristischen Personen, Unternehmen... :-)


Da wären wir dann wohl bei den 10%.
18.07.2018 23:29 Uhr
Die Verfassungsmäßigkeit der Gebühr ist vom Bundesverfassungsgericht und den anderen deutschen Gerichten in ständiger Rechtsprechung bejaht worden. Es gab auch kaum neue Argumente seitens der Beschwerdeführer - insofern war davon auszugehen, dass die Gebühr im Wesentlichen auch diesmal das Verfahren übersteht. Ich war also nicht überrascht.

Jetzt dürfen wir uns alle auf die Entscheidungen der Länderparlamente freuen, wenn die Rundfunkgebühr demnächst angehoben wird (wegen des "Ausbaus der Digitalisierung", was ein Euphemismus für "Steigerung der Pensionslasten" ist).
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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