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Bedeutet der Freispruch von AlpenkänguruI im aktuellen Fall, dass man unlimitiert grenzwertige Eigenschaften benutzen darf um das Gegenüber zu diskreditieren, solange man das nur als "Vergleich" formuliert? |
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02.06.2018 09:38 Uhr |
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Naja. Das Schiedsgericht ist ja immer anders zusammengesetzt, daher kann es beim nächsten Mal auch anders aussehen. Für meinen Geschmack war Freispruch hier deplaziert, aber meine Stimme war halt nur eine von vielen ;-) (war übrigens Ermahnung) |
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02.06.2018 09:40 Uhr |
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Natürlich kann man solches benutzen, aber je nach Zusammensetzung des jeweiligen Schiedsgerichts wird man freigesprochen, ermahnt, verwarnt oder gesperrt.
Wir haben hier kein Case Law und eine Äußerung, die letzte Woche noch freigesprochen wurde, kann nächste Woche zu einer Sperre führen. |
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02.06.2018 09:48 Uhr |
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Das sehe ich ähnlich wie linksliberal.
Meine Stimme war allerdings aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen Verwarnung.
Nun benimmt sich das AlpenkänguruI - gestärkt durch das Urteil - vermutlich weiterhin wie ein verwöhntes dummes Einzelkind. *schulterzuck*
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2018 18:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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02.06.2018 09:51 Uhr |
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Das Problem ist wohl eher, dass - gefühlt - die meisten SG-Verfahren sich um eine Handvoll Leute drehen, die sich gegenseitig anzicken und die Doler nebst Jury politisch wie persönlich polarisieren.
Vielleicht wäre es besser, jeder, der bestimmte Worte verwendet, würde automatisch für eine Woche gesperrt? Das SG entscheidet dann nur noch darüber, ob es eine Entschädigung für entgangene Bimbes gibt und wie hoch diese ausfällt. |
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02.06.2018 09:51 Uhr |
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Nein! Das weiß der Fragesteller ebenso... |
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02.06.2018 11:00 Uhr |
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Im Kontext der Umfrage hoffe ich einfach, dass sich der Eine oder Andere (die holde Weiblichkeit ist damit auch gemeint) an den Kopf fasst und sich fragt, ob Sprache als Waffe in jeder Situation wirklich taugt. Wir sollten uns hier etwas weniger duellieren und wieder mehr kommunizieren, wäre mein Wunsch. Von daher wäre eine Handhabung solcher Sachverhalte durch unsere Instanzen: Moderatoren, Redax, Schiedsgericht auch mehr unter diesem Aspekt zu würdigen. |
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02.06.2018 11:30 Uhr |
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Das bedeutet es sicher nicht. Die nachhaltige Sanktionierung bei Dol ist sicherlich überarbeitungsbedürftig, aber das SG mit Abstrichen in seinen Urteilen ganz ok. Die Beispiele sind außerdem schon krasser als das Original. |
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02.06.2018 14:10 Uhr |
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@"herbert"
Was hat meine Kanzlerkandidatur mit denn laufenden verbalen und intellektuellen Tiefschlägen von Anubis zu tun? |
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02.06.2018 18:54 Uhr |
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Kann man Entscheidungen des SG nicht einfach mal akzeptieren? |
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02.06.2018 23:17 Uhr |
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Ich habe auch für Freispruch gestimmt.
Die Anklage lautete:
Zitat:Der Mitspieler AlpenkänguruI bezeichnet den Account Calbenser als "Schwein im Dreck".
das ist sachlich falsch!
Meine Begründung:
Zitat:"wie das Schwein im Dreck" bezeichnet Doler nicht als "Schwein im Dreck", sondern beschreibt nur das "suhlen" und ist im Kontext legitim. Auch wenn ich Gebirgsbeuteltiers Argumentation nicht teile kann man das nicht beanstanden.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2018 23:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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03.06.2018 16:03 Uhr |
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Danke für den Freispruch. |
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