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Fragenübersicht Sollten solche Elemente für immer in eine Anstalt für abnormale Rechtsbrecher kommen?
1 - 9 / 9 Meinungen
28.03.2018 00:30 Uhr
Gibt es solche Anstalten in Österreich?
28.03.2018 00:56 Uhr
Zitat:
Kurztitel

Strafgesetzbuch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010

§/Artikel/Anlage

§ 21

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Text

Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

§ 21. (1) Begeht jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so hat ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.

(2) Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über die Strafe anzuordnen.

(3) Als Anlasstaten im Sinne der Abs. 1 und 2 kommen mit Strafe bedrohte Handlungen gegen fremdes Vermögen nicht in Betracht, es sei denn, sie wurden unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) begangen.
28.03.2018 08:07 Uhr
Erstmal einen Dol-Kerker für substanzlose verbale Kraftmeier.
28.03.2018 08:09 Uhr
Wer einen Menschen als "Element" bezeichnet ist mir eher weniger sympathisch.
28.03.2018 08:11 Uhr
Zitat:
Wer einen Menschen als "Element" bezeichnet ist mir eher weniger sympathisch.


Außer "Hausmeister Krause". Aber da war es Satire ....

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.03.2018 08:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.03.2018 09:21 Uhr
Offensichtlich ist der reguläre Strafvollzug nicht geeignet, dieses Element davon abzuhalten weiter Unheil anzustiften. Das muss durch geeignete Haftverschärfungsmaßnahmen unterbunden werden. Etwaige Unannehmlichkeiten hat das Element sich selbst zuzuschreiben.
28.03.2018 10:16 Uhr
"Elemente" wie der Umfragesteller sollten mal ihre Wortwahl überprüfen. Man gerät in Versuchung, ihn noch weiter in die rechte Ecke zu stellen, wo er doch angeblich gar nicht stehen möchte.
28.03.2018 10:25 Uhr
Zitat:
Das muss durch geeignete Haftverschärfungsmaßnahmen unterbunden werden. Etwaige Unannehmlichkeiten hat das Element sich selbst zuzuschreiben.


So ein Element kann ja auch in einen Teilchenbeschleuniger wie das CERN kommen und muss bis ans Ende seiner Tage im Kreis fliegen. Unannehmlichkeiten können natürlich dadurch entstehen, dass das Element mit anderen dort isolierten Elementen kollidiert und vielleicht fusioniert oder andere Effekte auftreten.
28.03.2018 12:03 Uhr
Fernurteile über Straftäter im Internet - was kann da schon schief gehen?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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  LPP   Volk, Sonstige
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