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Fragenübersicht Glaubst Du, dass die gegenwärtigen Umfragen und Meinungen zum Verfahren gegen PozBlitz die Juroren eher zum Freispruch bewegen - oder eher zu einer Sanktion?
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28.02.2018 08:44 Uhr
Na ja, kommt darauf an, wer sie liest. Bei der H&H-Fraktion und einem gewissen Beuteltier aus den Alpen, wäre ich mir nicht sicher, ob hier Logik oder Animositäten die Oberhand gewännen.
28.02.2018 08:44 Uhr
Mein Freispruch stanbd schon vorher fest.
Selten habe ich so eine unsinnige Anklage gelesen.
28.02.2018 08:47 Uhr
Aber eine fünfte Umfrage zu der Thematik brauchen wir nun nicht mehr.
28.02.2018 08:47 Uhr
Zitat:
Aber eine fünfte Umfrage zu der Thematik brauchen wir nun nicht mehr.


Natürlich. Aber trotzdem: DU SCHEISS BIMBESKILLER!
28.02.2018 08:48 Uhr
Zitat:
DU SCHEISS BIMBESKILLER!


Standgericht!
28.02.2018 08:51 Uhr
Zitat:
DU SCHEISS BIMBESKILLER!


Pföff, wäre ich das, hätte ich diese hier nicht durchgewunken.
28.02.2018 08:52 Uhr
Zitat:
Na ja, kommt darauf an, wer sie liest. Bei der H&H-Fraktion und einem gewissen Beuteltier aus den Alpen, wäre ich mir nicht sicher, ob hier Logik oder Animositäten die Oberhand gewännen.


Ich habe mit dieser Anzeige nichts zu tun. Also nimm das sofort zurück.
28.02.2018 08:56 Uhr
Zitat:
Also nimm das sofort zurück.


Oha! Jetzt wird's ernst.
28.02.2018 08:57 Uhr
Zitat:
Ich habe mit dieser Anzeige nichts zu tun. Also nimm das sofort zurück.


Ich biete Dir eine Grammatik-Schulung an. Der Konjunktiv befasst sich mit "Möglichkeiten" und "Eventualitäten". Ich sehe mich außer Stande eine Möglichkeit oder Eventualität zurückzunehmen.
28.02.2018 08:57 Uhr
Zitat:
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der wäre meines Erachtens passender.
28.02.2018 08:59 Uhr
Zitat:
Ich habe mit dieser Anzeige nichts zu tun. Also nimm das sofort zurück.


Um für alpenländische Beuteltiere den Unterschied klar zu definieren:

Hätte ich geschrieben - Du stellst Deine persönlichen Animositäten in den Vordergrund - dann wäre Dein Einwand berechtigt.

Ich schrieb explizit, ich sei mir nicht sicher, verband das mit dem angebrachten Konjunktiv in deser Sache und erachte daher Deinen Einwand als Frechheit oder Dummheit - such es Dir aus.
28.02.2018 09:00 Uhr
@PingPinguin

Du bist möglicherweise ein Idiot?

Ist das nicht beleidigend? Ist auch nur eine Annahme. Wie Du das immer machst. Zudem noch als Frage gestellt.
28.02.2018 09:01 Uhr
Zitat:
Der wäre meines Erachtens passender.


Hitler war ein völlig verpeilter und psychisch kranker Vollidiot.

Jetzt klag mich an Du Pfosten!
28.02.2018 09:02 Uhr
Zitat:
Du bist möglicherweise ein Idiot?

Ist das nicht beleidigend? Ist auch nur eine Annahme. Wie Du das immer machst. Zudem noch als Frage gestellt.


1) Das ist eine Provokation - ja

2) Das ist definitiv eine Beleidigung, weil Du ja zu blöd bist eine Begründung zu liefern

3) Zur Anklage reicht es dennoch nicht, weil im Austausch der Gemeinheiten zwischen uns ein veritables Gleichgewicht herrscht.
28.02.2018 09:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Na ja, kommt darauf an, wer sie liest. Bei der H&H-Fraktion und einem gewissen Beuteltier aus den Alpen, wäre ich mir nicht sicher, ob hier Logik oder Animositäten die Oberhand gewännen.


Ich habe mit dieser Anzeige nichts zu tun. Also nimm das sofort zurück.


Es hat Niemand geschrieben, dass du etwas mit der Anzeige zu tun hast.

Es ging um die Beurteilung der Juroren in diesem Fall.

Und der Schreiber hat lediglich in Frage gestellt, ob du die Anzeige so aufnimmst wie er selber.
28.02.2018 09:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Also nimm das sofort zurück.


Oha! Jetzt wird's ernst.


Nein, ernst wird es erst ab "gefälligst".
28.02.2018 09:04 Uhr
Zu Ping und Kängu:

Am Ende eines mit Injurien gespickten Wortgefechtes trinkt man ein Bier und lacht hoffentlich drüber.
28.02.2018 09:04 Uhr
Zitat:
Zitat:
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Der wäre meines Erachtens passender.


Auch Verstorbene können Idioten gewesen sein.
28.02.2018 09:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Der wäre meines Erachtens passender.


Hitler war ein völlig verpeilter und psychisch kranker Vollidiot.

Jetzt klag mich an Du Pfosten!


Du hast ja Recht. Warum sollte man Dich für die Wahrheit anzeigen?
28.02.2018 09:08 Uhr
Zur Frage selbst. Ich glaube alleine der Name verleitet zu einem persönlichen Urteil. Die Befindlichkeiten schlagen hier wieder durch. Zuviel auf menschlicher Ebene passiert, zuviel Feindseeligkeiten, da schlägt das Persönliche durch.

Im realen Leben müsste man als bestellter Schöffe (Vergleich hingt) wegen Befangenheit ablehnen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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