Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Wie stehst du zur Abschaffung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) ("Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft")?
1 - 20 / 57 Meinungen+20Ende
0
25.02.2018 16:03 Uhr
Die Werbung für den Mord im Mutterleib sollte nicht legalisiert werden.
25.02.2018 16:04 Uhr
Wer den Vorschlag einbringt, ist mir latte. Ich bin für die Abschaffung dieses Verbots. Im Zweifel muss eine Frau, die sich für den Abbruch entschieden hat auch ohne Gang nach Canossa von Praxen erfahren, die Abbrüche vornehmen.

Gleichzeitig bin ich aber auch dafür, die Machart dieser Werbung einzudämmen. Sie sollte rein sachlich daherkommen und nicht reißerisch. Wenn wir nachher noch einen Wettbewerb um den blödsten Spruch in diesem Bereich haben z.B.das Machen-sie-Karneval-vergessen-Wochen-Angebot ( Angebot nur gültig bei Entscheidung bis zum 31.3.) dann wäre die Beibehaltung des Verbots besser gewesen.

Auch würde für mich- analog zu "Zu Risiken-und Nebenwirkungen........) ein Hinweis auf die obligatorische Pflichtberatung dazu gehören.

Dann könnte man diesen Paragraph abschaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2018 16:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2018 16:06 Uhr
Zitat:
Die Werbung für den Mord im Mutterleib sollte nicht legalisiert werden.


Leider haarscharf am Thema vorbei. Darum geht es nicht. Es geht darum, ob darüber informiert werden darf, dass eine Ärztin legale Abbrüche vornimmt. Aber einfach mal eine rechte Parole raushauen, ganz egal, ob sie passt oder nicht.
25.02.2018 16:09 Uhr
@Compadre

Es gibt Beratungsstellen und dort soll die Frau neutral über alle Optionen beraten werden.

Adoptionsfreigabe und auch andere Varianten, falls sie das Kind unter keinen Umständen mag.

Die Abtreibung sollte immer letzte Variante sein.

Wenn doch ,dann wird man dort die Informationen über Ärzte erhalten.
25.02.2018 16:10 Uhr
Zitat:
@Compadre

Es gibt Beratungsstellen und dort soll die Frau neutral über alle Optionen beraten werden.

Adoptionsfreigabe und auch andere Varianten, falls sie das Kind unter keinen Umständen mag.

Die Abtreibung sollte immer letzte Variante sein.

Wenn doch ,dann wird man dort die Informationen über Ärzte erhalten.


Bitte versteh, die Station Beratungsstelle muss zu diesem Zeitpunkt bereits durchlaufen sein. Eine Beratungsstelle ist keine Alternative für den Schritt nach der Beratungsstelle.
25.02.2018 16:10 Uhr
Ja, abschaffen.

Das stammt wahrscheinlich noch aus der Zeit, als Abtreibung vollumfänglich verboten war.

Es ist also nur folgerichtig, wenn Ärzte auf ihr Angebot auch hinweisen dürfen.
25.02.2018 16:13 Uhr
@Compadre

Bitte verstehe mich, dass ich keine Werbung für die Abtreibung im öffentlichen Raum sehen mag.

Ich möchte diese Option auch nicht verbieten, da wir auch die Engelmacherinnen nicht brauchen können.

Aber ich würde mir wünschen, wenn wir den Ablauf so gestalten, dass die Aufklärung über Optionen samt auch dem letzten Schritt in einer "Behörde" stattfindet.

Hierzu muss man nicht Publizität erlangen.
25.02.2018 16:17 Uhr
Zitat:

Aber ich würde mir wünschen, wenn wir den Ablauf so gestalten, dass die Aufklärung über Optionen samt auch dem letzten Schritt in einer "Behörde" stattfindet.


Das hieße übersetzt, dass die Beratung z.B. das Kreisgesundheitsamt vornimmt und den Abbruch auch. So läuft der Hase aber nicht.

Die Beratung machen jetzt schon freie (z.B: Pro Familie) oder kirchliche (z.B. Caritas) oder von der Kirche laufen gegangene (Donum Vitae) und den Abbruch halt eine Praxis.
25.02.2018 16:20 Uhr
Ein dummer Paragraph, der gestrichen gehört.

Natürlich müssen Ärzte über das Angebot in ihrer Praxis informieren dürfen.
25.02.2018 16:20 Uhr
Ich will dir mal zustimmen, weil sich dein letzter post schon wesentlich anders anhört als der erste.

Zitat:
Die Werbung für den Mord im Mutterleib sollte nicht legalisiert werden.


ist etwas völlig anderes als

Zitat:
...dass ich keine Werbung für die Abtreibung im öffentlichen Raum sehen mag.

Ich möchte diese Option auch nicht verbieten, da wir auch die Engelmacherinnen nicht brauchen können.


Nun kann man sehr trefflich streiten, ob eine Webseite einer Ärztin, auf der sie über ihre Arbeitsgebiete informiert, ein "öffentlicher Raum" ist.

Zitat:
Aber ich würde mir wünschen, wenn wir den Ablauf so gestalten, dass die Aufklärung über Optionen samt auch dem letzten Schritt in einer "Behörde" stattfindet.


Dann bist du aber wieder bei der "Engelmacherin", wenn den Eingriff ein Verwaltungsbeamter statt einer Ärztin vornehmen soll. Solltest du meinen, ein Amtsarzt soll das machen, so weise ich dich auf das Recht der freien Arztwahl hin.
25.02.2018 16:20 Uhr
@foreverdol

Dann muss man halt auch als kirchliche Instanz in den sauren Apfel beißen und sagen Dr. Müller in Oberstinkenbrunn macht oder auch Dr. Rehbock aus Unterstinkenbrunn, wenn es schon nicht gelingt die Dame zu einer lebensbejahenden Aussage zu bewegen.

Bei gesundheitlichen Fragen und Implikationen muss es ja wohl sein.
25.02.2018 16:21 Uhr
Zitat:
Dann bist du aber wieder bei der "Engelmacherin", wenn den Eingriff ein Verwaltungsbeamter statt einer Ärztin vornehmen soll. Solltest du meinen, ein Amtsarzt soll das machen, so weise ich dich auf das Recht der freien Arztwahl hin.


Das haben wir wohl in Post 3 auch geklärt, welches Du wohl dann auch lesen wirst.
25.02.2018 16:33 Uhr
Für mich persönlich käme eine Abtreibung nicht in Betracht aber ich würde niemals über die Entscheidung einer anderen Frau einmischen noch sie kritisieren.

Ich kenne keine Frau, die sich diese Entscheidung leicht gemacht hat.

25.02.2018 16:36 Uhr
Zitat:
Die Werbung für den Mord im Mutterleib sollte nicht legalisiert werden.


Frage nicht verstanden, in die Ideologiekiste gegriffen und aus.
Politischer Verstand ist anders.
25.02.2018 16:40 Uhr
Es ist doch gut, wenn hinreichend Informationen darüber bestehen, wer einen solchen Eingriff kompetent durchzuführen imstande ist. Mit kommerzieller Werbung hat das wenig bis nichts zu tun.

Also ja, abschaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2018 16:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2018 16:44 Uhr
Zitat:
Für mich persönlich käme eine Abtreibung nicht in Betracht aber ich würde niemals über die Entscheidung einer anderen Frau einmischen noch sie kritisieren.

Ich kenne keine Frau, die sich diese Entscheidung leicht gemacht hat.



So ist es, auch wenn dies zumindest implizit immer wieder unterstellt wird. Gerade auch aus kirchennahen Kreisen.
25.02.2018 17:22 Uhr
Nur, wenn Auftragskiller gleichzeitig auch in Medien inserieren dürfen. Ansonsten gibt es hier eine Ungleichbehandlung, die nur eine Seite bevorzugt, obwohl beide moralisch auf gleicher Stufe stehen.
25.02.2018 17:26 Uhr
Zitat:
Nur, wenn Auftragskiller gleichzeitig auch in Medien inserieren dürfen. Ansonsten gibt es hier eine Ungleichbehandlung, die nur eine Seite bevorzugt, obwohl beide moralisch auf gleicher Stufe stehen.


Och, ich sehe oft entsprechende Werbung. Sogar an Schulen werben sie.
25.02.2018 17:28 Uhr
Zitat:
Nur, wenn Auftragskiller gleichzeitig auch in Medien inserieren dürfen. Ansonsten gibt es hier eine Ungleichbehandlung, die nur eine Seite bevorzugt, obwohl beide moralisch auf gleicher Stufe stehen.


*blubb*
25.02.2018 17:31 Uhr
Soweit uns bekannt, sind in der brd Abtreibungen nach wie vor verboten; nur werden diese Straftaten nicht verfolgt.

Dieser Ärztin sollte ohnehin Berufsverbot erteilt werden, da sie gegen ihr Berufsethos verstößt.



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2018 17:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 57 Meinungen+20Ende