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Fragenübersicht Wer ist eigentlich Deutscher?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
0
20.02.2018 19:30 Uhr
Mich.

Zu meiner Verteidigung sei jedoch erwähnt, dass auch ich nichts dafür kann.
20.02.2018 19:36 Uhr
Das ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
20.02.2018 19:36 Uhr
Die sollte einfach mal nachlesen:

Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Aber es ist ja einfacher, irgendeinen Blödsinn in die Welt zu rotzen, als sich mal mit den Fakten zu befassen.
20.02.2018 19:48 Uhr
Zitat:
Die sollte einfach mal nachlesen:

Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Aber es ist ja einfacher, irgendeinen Blödsinn in die Welt zu rotzen, als sich mal mit den Fakten zu befassen.

Ja. Du allerdings auch. Es heißt nicht umsonst "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist...". Die Verfasser waren sich nämlich im Gegensatz zu solchen besserwisserischen Spaten durchaus bewusst, dass Begriffe wie "deutsch" oder "Deutscher" kulturell vielfältig konnotiert sind und sich keineswegs allein auf eine Staatsangehörigkeit beschränken lassen. Insofern ist dein "Fakt" faktisch schlicht an der Aussage von Frau Seidel vorbeigehend, ohne dass sie dabei diesen Fakt missachtet haben muss.
20.02.2018 19:54 Uhr
Art. 116 GG eignet sich als Antwort auf die Frage nicht. Tatsächlich regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz diese Frage. Dort steht explizit drin, wer Deutscher ist und wie man das werden kann.
20.02.2018 20:03 Uhr
@August

Und du umso mehr, wenn du die Aussage Weidels damit rechtfertigen willst, denn so eng wie sie das fassen will (nur nach ihr geht es nun mal gar nicht), geht es am StAG und erst recht am GG vorbei.


@Botsaris

Der Art. 116 GG geht nun nicht gerade an der Frage vorbei, auch wenn er weniger konkret ist.
20.02.2018 20:03 Uhr
Dann soll die
Zitat:
Frau Seidel

halt einfach sagen, was sie wirklich meint. Ob kulturell oder im Sinne des Grundgesetzes oder sonst irgendwie.
20.02.2018 20:05 Uhr
Zitat:
Art. 116 GG eignet sich als Antwort auf die Frage nicht.


Der verweist ausdrücklich auf "anderweitige gesetzliche Regelungen" und erweitert damit den Personenkreis noch.

Im GG ist z.B. gar nichts darüber gesagt, ob und wie man ggfs. nach der Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft kommt.
20.02.2018 20:05 Uhr
Ich bin Deutscher. Ich habe es mir nicht ausgesucht.
20.02.2018 20:09 Uhr
Zitat:
Der Art. 116 GG geht nun nicht gerade an der Frage vorbei, auch wenn er weniger konkret ist.


Er sagt aus, dass Deutscher im Sinne des Grundgesetzes der ist, der die Staatsangehörigkeit besitzt. Und wer diese besitzt, regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz. Daher eignet sich das GG nur bedingt in dieser Diskussion.

Wir müssen das jetzt aber auch nicht totdiskutieren ;-)
20.02.2018 20:10 Uhr
Zitat:
Im GG ist z.B. gar nichts darüber gesagt, ob und wie man ggfs. nach der Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft kommt.


Eben! Das meine ich doch. Das GG bringt uns bei der Frage nicht weiter. Du hast es ins Spiel gebracht.
20.02.2018 20:10 Uhr
Die
Zitat:
Frau Seidel

weiß vermutlich, dass sie, wenn sie das sagen würde, was sie wirklich meint, ganz schnell am braunen Pranger stehen würde. Und sie weiß auch, dass das ganz zu Recht passieren würde.
20.02.2018 20:12 Uhr
Zitat:
Das GG bringt uns bei der Frage nicht weiter. Du hast es ins Spiel gebracht.


Na doch.

Es verweist auf ein Gesetz, wo es weitere Details gibt. Unter diesen Details findet sich sicher auch eins, was sich auf Hr Yücel anwenden lässt.

Diesen Schritt könnte die
Zitat:
Frau Seidel

auch tun und würde feststellen, dass ihre Einlassung Blödsinn war.
20.02.2018 20:18 Uhr
Ich akzeptiere (mindestens) alle die als Deutsche, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Allerdings würde ich, wenn ich könnte, allen Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen, sofern sie dadurch weder staatenlos werden noch unmittelbare Nachteile dadurch haben. (Deniz Yücel beispielsweise hätte ich sie nicht entzogen, während er sich gerade in der Türkei im Gefängnis befand.)

Ich halte die Idee der doppelten Staatsangehörigkeit nämlich für eine saudumme Idee.
20.02.2018 20:19 Uhr
Der Umfragesteller.
20.02.2018 20:20 Uhr
Zitat:
Ich halte die Idee der doppelten Staatsangehörigkeit nämlich für eine saudumme Idee.


Bis zur Volljährigkeit halte ich es für sinnvoll. Dann sollte man sich aber entscheiden, man hat 18 Jahre Zeit gehabt ;-)
20.02.2018 20:23 Uhr
Zitat:
Bis zur Volljährigkeit halte ich es für sinnvoll. Dann sollte man sich aber entscheiden, man hat 18 Jahre Zeit gehabt ;-)

OK, vermutlich ist es besser, die Doppelstaatler zu nötigen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, statt ihnen einfach die deutsche zu entziehen.

Guter Punkt, danke! :)
20.02.2018 20:54 Uhr
Zitat:
Ich bin Deutscher. Ich habe es mir nicht ausgesucht.



Aber ich bin froh, dass es so passiert ist. Ein unverdientes Glück.
20.02.2018 20:56 Uhr
https://utopia.de/dieses-video-erklaert-perfekt-was-soziale-ungleichheit-mit-uns-macht-66963/
20.02.2018 23:45 Uhr
Zitat:
@August

Und du umso mehr, wenn du die Aussage Weidels damit rechtfertigen willst, denn so eng wie sie das fassen will (nur nach ihr geht es nun mal gar nicht), geht es am StAG und erst recht am GG vorbei.

Schön. Das weiß sie auch. Sie hat aber nie eine rechtliche Definition von Staatsangehörigkeit diskutiert, sondern einen kulturellen Begriff. Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Verpflichtung, den kulturellen Begriff "Deutscher" entsprechend der Definition von Staatsangehörigkeit laut Grundgesetz zu benutzen. Das ist in solchen Zusammenhängen sogar lange unüblich gewesen und eine recht neumodische Erscheinung von Ideologen wie dir, die ethnische Zugehörigkeiten negieren. Das ist schon generell absurd, mehr noch beim Begriff "deutsch", der sich sprachlich eindeutig auf eine Ethnie bezieht und erst sehr viel später zur Bezeichnung für eine Staatsangehörigkeit geworden ist.
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