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Fragenübersicht Knapp 17.000 Flüchtlinge wurden auf Anweisung der Bundesregierung in diesem Jahr bereits nach Deutschland eingeflogen. Wie bewertest du diese Zahl?
1 - 13 / 13 Meinungen
20.11.2017 22:59 Uhr
17000 ist ja gigantisch.
Das manche Leute sich über diese Anzahl aufregen ist an Menschenverachtung kaum zu überbieten!!!
20.11.2017 23:16 Uhr
An sich ist die Zahl natürlich akzeptabel. Trotzdem gut, wenn gegen jede noch so geringe Zahl protestiert wird. Zu deutlich wurde 2015, dass wenige einflussreiche Ideologen versuchen, jede positive gesellschaftliche Stimmung zu Aufnahmen aus humanitären Gründen zu missbrauchen, um ihren feuchten Traum von einer Umwälzung der Gesellschaft durch unkontrollierte und massenhafte Armutseinwanderung zu forcieren.
Wie schon damals und immer wieder gesagt: Von mir aus könnten hier 20 Mio. Flüchtlinge auf Steuerzahlerkosten aufgenommen und durchgefüttert werden, solange garantiert wird, dass alles 20 Millionen nach Wegfall des vorgegebenen Fluchtgrundes wieder zurückgehen. Leider gibt es in unserem Staat zu viele Kräfte, die auch nur eine nennenswerte Rückführung verhindern und dauerhaft verhindern wollen. So bleibt der Spielraum für diesbezügliche Toleranz gering.
21.11.2017 00:32 Uhr
Zitat:
Man sollte generell keine Flüchtlinge per Flugzeug aus dem Ausland abholen.


Dem ist nichts hinzuzufügen.
21.11.2017 07:38 Uhr
Gerade Konservative haben Familienzusammenführungen zu begrüßen - immerhin ist die Familie ja deren höchtes Gut, richtig?!?
21.11.2017 09:20 Uhr
Man sollte sich einmal genauer anschauen, wie sich diese Zahlen zusammensetzen. Bei der Fragestellung hier könnte man ja glauben, die Bundesregierung würde durch die Welt tingeln und per Shuttle von überall her Leute nach Deutschland karren.

Im ersten Abschnitt mit immerhin insgesamt 8067 Personen geht es um das EU-Relocation-Programm.

Zitat:
Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus EU-Mitgliedsstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen – wie aktuell Griechenland und Italien - in andere Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren. Damit soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb Europas erreicht werden. Voraussetzung für das Relocation-Verfahren ist, dass die Asylsuchenden aus Herkunftsländern stammen, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU mind. 75 Prozent beträgt.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/Relocation/relocation-node.html

Man setzt also EU-Beschlüsse um. Und zeigt so wenigstens ein wenig Solidarität mit den anderen EU-Staaten.

Im zweiten Abschnitt mit 22 Personen geht es um das sog. Resettlement.

Zitat:
Resettlement soll die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen. Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht keine Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland. Der sogenannte Resettlementbedarf wird vom UNHCR festgestellt. Die Resettlementflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/ResettlementHumanitaereAufnahme/resettlement-node.html

Und im dritten Abschnitt schließlich geht es um 2737 Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden.

Zitat:
Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 AufenthG können in Deutschland Menschen aufgenommen werden, die z.B. angesichts einer akuten Krisensituation aus ihrem Herkunftsland geflohen und kurzfristig auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/ResettlementHumanitaereAufnahme/resettlement-node.html

6155 Personen wurden darüber hinaus nach dem Dublin-Abkommen aufgenommen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Deutschland seinen inaternationalen Verpflichtungen versucht nachzukommen. Bahnbrechende Erkenntnis aus dieser AfD-Anfrage.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.11.2017 09:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.11.2017 10:56 Uhr
man muß den Schlepperbanden das Wasser abgraben, dafür haben wir Steuergelder und eine tolle Regierung...
21.11.2017 10:58 Uhr
"Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 AufenthG können in Deutschland Menschen aufgenommen werden, die z.B. angesichts einer akuten Krisensituation aus ihrem Herkunftsland geflohen und kurzfristig auf humanitäre Hilfe angewiesen sind."

"Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Deutschland seinen inaternationalen Verpflichtungen versucht nachzukommen."

ich vermisse nur die Internationalität

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.11.2017 10:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.11.2017 11:02 Uhr
Zitat:

ich vermisse nur die Internationalität


Vielleicht versuchst Du dich erst einmal am Verständnis einfacherer Sachverhalte, bevor Du dich an komplexe Materie wagst.
21.11.2017 11:19 Uhr
Zitat:
Vielleicht versuchst Du dich erst einmal am Verständnis einfacherer Sachverhalte, bevor Du dich an komplexe Materie wagst.


Du hast aber auch einen so elaborierten Code von Dir gegeben, der in der doch sehr großen Menge von Text eine Hürde darstellt, die gewisse Personen aufgrund ideologischer Denkbarrieren nicht zu überspringen in der Lage sind...
21.11.2017 15:33 Uhr
Lächerlich - besser so als über das Mittelmeer.
21.11.2017 17:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Man sollte generell keine Flüchtlinge per Flugzeug aus dem Ausland abholen.


Dem ist nichts hinzuzufügen.

Doch!
Dem ist hinzuzufügen, dass grundsätzliche Absagen aus dogmatischen Gründen immer falsch sind.

Zum einen wird zu berücksichtigen sein, in wie fern man an Verträge gebunden ist. Zum anderen ist die humanitäre Hilfe für zum Beispiel Schwerverletzte/Erkrankte durchaus eine akzeptable Ausnahme.
21.11.2017 23:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man sollte generell keine Flüchtlinge per Flugzeug aus dem Ausland abholen.


Dem ist nichts hinzuzufügen.

Doch!
Dem ist hinzuzufügen, dass grundsätzliche Absagen aus dogmatischen Gründen immer falsch sind.

Zum einen wird zu berücksichtigen sein, in wie fern man an Verträge gebunden ist. Zum anderen ist die humanitäre Hilfe für zum Beispiel Schwerverletzte/Erkrankte durchaus eine akzeptable Ausnahme.


Für letztere nur dann, wenn sie nach erfolgter Behandlung, durchaus auch auf Kosten deutscher Steuerzahler, freiwillig wieder in ihre Heimat zurückkehren.
24.11.2017 09:18 Uhr
Zitat:
Zitat:

ich vermisse nur die Internationalität


Vielleicht versuchst Du dich erst einmal am Verständnis einfacherer Sachverhalte, bevor Du dich an komplexe Materie wagst.



"Der Europäische Gerichtshof hat zwar die Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Pflicht zur Aufnahme der Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Nordafrika zurückgewiesen aber die beiden Länder werden dafür nicht automatisch bestraft, schreibt die Zeitung "Iswestija" am Donnerstag."

https://de.sputniknews.com/zeitungen/
20170907317345226-eugh-weist-ungarns-und-slowakeis-klage-wegen-fluechtlingsaufnahme-zurueck/
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