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Findest du es, vor dem Hintergrund, dass sie selbst nicht betroffen sind, richtig, dass im Ausland lebenden Staatsbürger wahlberechtigt sind? |
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16.03.2017 09:11 Uhr |
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Ich finde es zumindest fragwürdig. Gerade die hier lebenden Türken werden in der Mehrheit nicht zurück in die Türkei gehen, aber höchstwahrscheinlich in der Mehrheit der Türkei eine Präsidialdiktatur einbrocken. |
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16.03.2017 09:31 Uhr |
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Das allgemeine, von allen Staatsbürgern nutzbare Wahlrecht halte ich für ein unverzichtbares Grundprinzip zur Gewährleistung der Volkssouveränität. Dabei spielt der aktuelle Aufenthalt des jeweiligen Staatsbürgers m.E. keine Rolle. |
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16.03.2017 14:52 Uhr |
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Das sollte jeder Staat selbst entscheiden - bezüglich der Volkssouveränität hat Godot natürlich Recht.
Vielleicht verhindern die hier lebenden Türken ja auch den Gewinn von Erdogan?!? |
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16.03.2017 15:21 Uhr |
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@Poz
Das glaubst du doch selbst nicht? |
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16.03.2017 15:38 Uhr |
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Ich würde da ein bisschen differenzieren.
Wer z. B. nur für ein paar Semester im Ausland studiert, der sollte nicht gleich seines Wahlrechts verlustig gehen.
Wer hingegen die BRD-Staatsbürgerschaft von seinen Eltern übernommen hat, selbst aber seit Jahrzehnten nicht mehr hier war, möglicherweise auch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, dem täte man vermutlich nicht weh, entzöge man ihm das Wahlrecht.
Wo man jetzt die Grenze ziehen will, das ist willkürlich wie jede Grenze.
Unser Wahlrecht differenziert da ähnlich, manche Auslandsdeutsche dürfen wählen, andere nicht.
S. https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsdeutsche#Wahlrecht |
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16.03.2017 20:51 Uhr |
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Das Wahlrecht anderer Staaten regeln andere Staaten.
Woraus genau leitest Du jetzt ein Dir zustehendes Recht ab, das Wahlrecht der Türkei ändern zu wollen? |
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16.03.2017 21:23 Uhr |
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@foreverdol
Es ist eher eine generelle Frage, was man davon hält. Dass jedes Land das selbst zu entscheiden hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. |
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16.03.2017 23:33 Uhr |
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Wer sich nach langem Aufenthalt in einem anderen Land noch nicht entschieden hat, dessen Bürger zu werden, der ist mit dem Herzen noch in der Heimat, wird wahrscheinlich dorthin zurückkehren und sollte entsprechend dort wählen können.
Wer aber die Staatsbürgerschaft seines Aufenthaltslandes angenommen hat, sollte nur dort wählen und nicht in seiner Heimat.
Problematisch wirds bei Leuten mit doppelter Staatsbürgerschaft - an sich dürfen sie hier und dort wählen, aber es ist unanständig. Ich meine, so jemand hat seinen Lebensmittelpunkt in dem Aufenthaltsland, und sollte nicht in der Heimat wählen. |
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17.03.2017 09:43 Uhr |
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Zitat:Zitat:@Poz
Das glaubst du doch selbst nicht?
Mir fehlen da verwertbare Erhebungen - grundsätzlich weiß ich natürlich nicht, wie die Mehrheit der hier lebenden Türken abstimmen würde - man bemerkt ja immer nur den aufgebrachten Mob, der diesen Erdogan anbetet.
2015 bekam die AKP knapp 60% von Deutschtürken. |
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19.03.2017 14:47 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:@Poz
Das glaubst du doch selbst nicht?
Mir fehlen da verwertbare Erhebungen - grundsätzlich weiß ich natürlich nicht, wie die Mehrheit der hier lebenden Türken abstimmen würde - man bemerkt ja immer nur den aufgebrachten Mob, der diesen Erdogan anbetet.
2015 bekam die AKP knapp 60% von Deutschtürken.
2015 gingen aber nur knapp 10% der wahlberechtigten Türken in Deutschland auch wählen.
Würde bedeuten, daß von den rund 1,4 Mio. wahlberechtigten rund 140.000 tatsächlich am Referendum teilnehmen. Demnach könnte Erdogan mit rund 90.000 Stimmen aus Deutschland rechnen.
Vor diesem Hintergrund darf man vermuten, daß es andere Beweggründe für die Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland, Österreich und den Niederlanden gibt. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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