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Etwa 60 Prozent der Asylbewerber haben keinen Ausweis.
Deine Meinung dazu? |
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15.03.2017 18:20 Uhr |
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Naja..Wieviele davon wohl beim BaMF verschwunden sind.. |
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15.03.2017 18:25 Uhr |
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Es gibt ein Grundrecht auf freie Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte (Art. 12 GG). Dennoch kann ich bei der Bewerbung um einen Studienplatz an einer Universität nicht einfach behaupten, mein Einser-Abitur sei verloren gegangen oder gestohlen worden, und der Staat möge mich gefälligst als Studenten einschreiben oder er müsse mir nachweisen, dass die Zulassungsvoraussetzungen gar nicht vorlägen.
Beim Grundrecht auf Asyl geht es ganz anders zu. Hier wird dem Antragsteller zunächst einmal geglaubt, seine Papiere seien wirklich verloren gegangen, und sein Herkunftsland sei auch das angegebene.
Es scheint mir einigermaßen offensichtlich, dass der Verlust der Papiere im Wesentlichen drei Gründe haben kann: Der Asylbewerber stammt aus einem Land, bei dem praktisch überhaupt keine Chance auf Anerkennung besteht, er stammt aus einem Land mit relativ niedriger Anerkennungsquote und will seine mögliche Ausweisung erschweren oder aber er wurde schon einmal in einem anderen EU-Land abgelehnt und probiert es in der BRD noch einmal.
Der Umstand, dass die Wahrscheinlichkeit des Mitführens von Papieren stark mit der Anerkennungsquote des jeweiligen Landes korreliert, lässt mich zu der Annahme kommen, dass höchstens in einem von hundert Fällen die Papiere tatsächlich nie existierten oder ohne Zutun des Asylbewerbers verloren gingen.
Nun ließe sich einwenden, die BRD sei so ungeheuer reich, dass sie auch ein paar hunderttausend Papierloser mit durchfüttern können, die Kapazitäten seien praktisch unbegrenzt, und es handele sich - asylberichtigt oder nicht - ja immer um ganz arme Schlucker, die der Hilfe bedürften.
Fakt ist aber, dass - was auch immer gegen Obergrenzen u. ä. vorgebracht wird - die Kapazitäten durchaus nicht nur begrenzt sind, sondern auch faktisch begrenzt werden. Dies geschieht nicht an unseren Grenzen, man will ja hässliche Bilder vermeiden, aber wir bezahlen andere, u. a. die Türkei, dafür, dass sie uns die Leute möglichst fern unserer Grenzen vom Leibe halten.
Das ist auch nicht völlig ineffektiv, es kommen ja tatsächlich weniger ins Land, aber es führt ganz und gar nicht dazu, dass jetzt vor allem den wirklich Verfolgten geholfen wird. Im Gegenteil: Je mehr Hindernisse existieren, um so mehr wird zugunsten der Robusteren selektiert und nicht zugunsten der Bedürftigeren.
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15.03.2017 19:27 Uhr |
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Zitat:Zitat:Es scheint mir einigermaßen offensichtlich, dass der Verlust der Papiere im Wesentlichen drei Gründe haben kann
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen mehr.
Z.B. gerade Afghanistan und Syrien. Wer nicht in der Nähe westlicher geprägter Metropolen oder Stützpunkten ausländischer Besatzungsmächte lebte besitzt oft nicht einmal eine Geburtsurkunde. Geschweige Ausweispapiere die auch nur annähernd westlichen Standards genügen würden.
Oder Ausweisdokumente werden von regionalen "Behörden" ausgestellt, unterscheiden sich aber maßgeblich von den Bundesdokumenten etc.
All diese Leute werden als Passlose dokumentiert.
Gilt nicht für Syrien.
Afghanen haben keinen Fluchtgrund im Sinne des GG. Deshalb ist es auch unerheblich, ob und wenn ja, wie Papiere ausgestellt oder nicht ausgestellt werden.
Gleiches gilt für alle Schwarz-Afrikaner.
Deshalb sollten diese Leute (entsprechend geltendem Recht) an der Grenze abgewiesen bzw. ggf. abgeschoben werden.
Es handelt sich um reine Wirtschaftsflüchtlinge, die das Asylrecht mißbräuchlich zur Einreise und dauerhaften Aufenthalt nach Deutschland nutzen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.03.2017 14:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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15.03.2017 19:48 Uhr |
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Grundsätzlich kann das ja passieren, gerade wenn man auf der Flucht ist und man wird dann wohl von einem unterdrückendem Regime auch keine neuen Papiere bekommen. So weit, so gut.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das für einen Großteil der Flüchtlinge so gilt.
Nach meiner Auffassung müsste es eine Art Beugehaft geben und mangelnde Kooperation muss zum Ablehnungsgrund werden. |
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16.03.2017 15:58 Uhr |
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Zitat:Zitat:Afghanen haben keinen Fluchtgrund im Sinne des GG.
Bei manchem Dummfug könnte man im Strahl kotzen.
du Gutmensch |
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16.03.2017 16:07 Uhr |
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Wer sagt Afghanen und Iraner haben keinen Fluchtgrund hat null Ahnung.
P.S. Was passiert eigentlich mit Konvertiten die dorthin abgeschoben werden? Ja Ihnen droht die Todesstrafe daher ist die Abschiebung dieser Menschen ein Verstoßes gegen das Asylrecht gleiche s gilt i ( etwas geringerem Masse) für Erdogan Gegner wie Kurden Kemalisten Aleviten
Die einzigen die keinen Fluchtgrund haben sind meines Erachtens die huldiger und SchlägerTrupps des Despoten |
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16.03.2017 16:15 Uhr |
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@Linkersozi
Das Hauptproblem liegt jedoch darin, dass den wirklich verfolgten der Besitz abgenommen wird.
Die Folge ist, das Hauptproblem nicht die Schleuserbanden bezahlen.
Diese Enteignung des gesamten Besitzes wird besonders dort bei Christen angewendet.
Das ist auch der Grund, wieso verhaeltnissmaeßig wenige Christen nach Deutschland kommen.
An alle Gutmenschen bitte informiert euch nicht nur mit dieser Luegenpresse!!! |
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17.03.2017 09:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Tatsächlich wird das aber schon einigermaßen akribisch geprüft
Die Identität lässt sich ja nur schwer prüfen. Deswegen steht auf den Aufenthaltskarten oft auch "Name nach eigenen Angaben" drauf. Dann weiß man schon, was da Sache ist...
Man kann natürlich auch irgendwelchen gefälschten Dokumenten glauben...
Prüfbar ist die Herkunft durch Befragungen, Sprachuntersuchungen oder auch genetische Untersuchungen. |
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19.03.2017 14:56 Uhr |
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Zitat:Zitat:Afghanen haben keinen Fluchtgrund im Sinne des GG.
Bei manchem Dummfug könnte man im Strahl kotzen.
Wie immer keine Ahnung, aber Hauptsache wieder ordentlich und vor allem sinnfrei herumgepöbelt. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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