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Fragenübersicht Kein Einreise- und Rederecht für türkische Politiker in Deutschland! Was hältst du von dem Gerichtsbeschluss?
1 - 3 / 3 Meinungen
10.03.2017 17:27 Uhr
Vollkommen in Ordnung. Verzichtet ein Staat darauf, selbst zu entscheiden, wen er einreisen lässt und wen nicht, und dies gilt eben auch für ausländische Politiker, dann verzichtet er auf seine Souveränität.

Ebenso richtig ist es aber auch, dass ein einzelner Bürger keinen Anspruch darauf hat, selbst zu entscheiden, dass die BRD bestimmten ausländischen Politikern die Einreise verweigert, und darum ging es vor allem bei dem Urteil. Zur Souveränität gehört es eben auch, dass die gewählten Organe im Rahmen der Gesetze durchaus jemanden einreisen lassen können, und dass sie auch Veranstaltungen zulassen können (aber nicht müssen).

Man lese auch Art. 8 GG und stelle fest, dass dieser nicht für alle Menschen gilt. Was aber wiederum nicht bedeutet, dass es anderen verboten wäre, es existiert eben nur für sie kein durch das GG gestützter Anspruch.
10.03.2017 20:40 Uhr
Gut, dass das jetzt klar gestellt ist.

Darauf zu bestehen wäre unter diplomatischen Gesichtspunkten unklug, wechshalb die Bundesregierung die Handhabung m.M.n. richtig entschieden hat.
11.03.2017 04:22 Uhr
Das wäre ja noch schöner, wenn ausländische Potentaten einen Rechtsanspruch darauf hätten ihr Gegeifer hierzulande abzuladen. Eine souveräne Regierung muss entscheiden können, wer willkommen ist und wer nicht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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