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Fragenübersicht Illegales Autorennen mit Todesfolge. Wie denkt ihr über das Urteil?
1 - 20 / 42 Meinungen+20Ende
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27.02.2017 19:34 Uhr
Ich hätte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Mord ist ja geplant und vorsätzlich.

Aber man muss auch sagen, dass sie gewusst haben, dass Jemand bei so einer Fahrt ums Leben kommen könnte oder schwer verletzt wird.

Eine harte Strafe ist schon angemessen.
27.02.2017 19:35 Uhr
Halte ich für richtig. Auch wenn man nicht unbedingt Tötungsabsicht unterstellen muß, so kann man davon ausgehen, daß der Tod Dritter mindestens billigend in Kauf genommen wurde.

Außerdem handelt es sich mittlerweile leider nicht mehr um einige wenige Einzelfälle, sondern um eine Erscheinung, die sowohl was die Ausdehnung in der Fläche, die Anzahl als auch die schwerwiegenden Folgen ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht.

Deshalb halte ich ein solches Urteil, das hoffentlich abschreckende Wirkung ausübt, für sinnvoll, wünschenswert und dringend nötig.
27.02.2017 19:36 Uhr
Das Urteil ist in Ordnung.
27.02.2017 19:39 Uhr
Ich weiß es nicht.

Zwei Autos rasen neben- oder hintereinander mit 160, 170 Sachen durch die Berlier Innenstadt. Da grenzt es an ein Wunder, daß es nur EIN Opfer gab. Insofern kann man vom billigenden In-Kauf-nehmen von Todesopfern ausgehen.

Aber lässt es sich auch beweisen?

Und was ist mit "im Zweifel für den Angeklagten"?
27.02.2017 19:45 Uhr
Das ist völlig in Ordnung. Wenn ich mit einem derart überhöhten Tempo zum einen und mit mehreren zum anderen ein Autorennen veranstalte- was per se jenseits von Rennstrecken illegal ist- dann nehme ich es in Kauf, dass ich Leute übern Haufen fahre. Denn vor einer auf rot umschaltenden Ampel von 130 Km/h und mehr- Geschwindigkeiten, die bei illegalen Autorennen durchaus gefahren werde- nicht runterbremsen kann und zum stehen komme, ist physikalisch selbst dann klar, wenn ich von Physik nicht viel behalten hab. Und ehrlich gesagt, sind mir rote Ampeln auch wurscht, wenn ich Rennen fahren will.

Fahrlässige Tötung wäre, wenn ich aufm Nürburgring ein legales Autorennen, lande dabei im Kiesbett und im Kiesbett steht einer, der da nichts zu suchen hat. Das war dann vielleicht von dem sogar schon vorsätzlich oder schusselig, sich da aufzuhalten und nichts, womit ich hätte rechnen müssen.
27.02.2017 19:47 Uhr
Zitat:

Und was ist mit "im Zweifel für den Angeklagten"?


Der aaarme Angeklagte. Sollen wir ihn noch ein Ründchen drehen lassen?
27.02.2017 19:52 Uhr
Zitat:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ich kann mir vorstellen, dass es letztinstanzlich nicht bestätigt wird. Und nein, ich hege keinerlei Sympathie für die Angeklagten!


Begründung?
27.02.2017 19:54 Uhr
Zitat:
Ich kann mir vorstellen, dass es letztinstanzlich nicht bestätigt wird.


Warum sollte es das nicht werden? Weil der Angeklagte die Berliner Innenstadt nicht vom Nürburgring oder einer Carrera-Bahn unterscheiden kann?
27.02.2017 19:58 Uhr
Zitat:
Meine Einschätzung ist meine persönliche Vorahnung.


Die Du als Seher vor dem Herrn ja wenigstens irgendwie begründen könntest.

Wahrscheinlich kommt jetzt irgendwas von nur Kommunisten würden Autorennen fahren und seien bekannt dafür, die eigenen Möglichkeiten zu überschätzen, weil ihnen in ihrer schweren Kindheit das richtige Eischätzen der eigenen Fähigkeiten nicht beigebracht worden sei...........

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.02.2017 20:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.02.2017 19:59 Uhr
Zitat:
Weil darüber eine höhere bzw. die höchste Instanz noch nicht entschieden hat. Also ist es möglich.


Schon klar. Aber warum sollte eine höhere Instanz anders entscheiden?
27.02.2017 19:59 Uhr
Zitat:
Ein spontanes Rennen unter flüchtigen Bekannten. Weil keiner nachgeben wollte, fuhren sie über mindestens elf rote Ampeln. Auf Höhe der Nürnberger Straße prallte der weiße Audi von Hamdi H. schließlich mit 160 Kilometern pro Stunde gegen einen einbiegenden Jeep. 70 Meter wurde der Wagen durch die Luft geschleudert, der Fahrer, ein 69-jähriger Rentner, starb am Unfallort.


Diese Handlungsweise ist für mich auf jeden Fall mehr als eine "fahrlässige" Tötung!!
27.02.2017 20:01 Uhr
Zitat:
Schon klar. Aber warum sollte eine höhere Instanz anders entscheiden?


Das Urteil ist so ein Novum. Daher ist es selbst für mich als absoluten Juralaien vorstellbar, daß nicht alle Richter der Meinung sein werden wie der, der das Urteil gesprochen hat.
Aber mit etwas Glück bildet es wenigstens eine Tendenz ab.
27.02.2017 20:03 Uhr
Wenigstens Deine Argumentation kann ich nachvollziehen, linksliberal.
27.02.2017 20:40 Uhr
Die zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilten sind nicht zum ersten Mal als Raser aufgefallen. Deshalb ist das Urteil schon so in Ordnung, weil die beiden Raser uneinsichtig waren und es billigend in Kauf genommen haben, dass durch ihr agressives Verhalten andere ins Lebensgefahr gebracht wurden.
27.02.2017 20:49 Uhr
Ich finde das in Ordnung. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Berliner Innenstadt mit 160 km/h rote Ampeln überfährt, den Tod von Menschen nicht billigend in Kauf genommen hat.

/rMS
27.02.2017 20:52 Uhr
Es wird bei einer Revision anders ausfallen.
10-12 Jahre für den "Haupttäter", 6-8 für den zweiten.

Auch wenn der Bauch beim Lebenslänglich schreit: "Richtig so"; angesichts der bekannten Umstände und der "üblichen" Rechtssprechung wäre die Revision angemessen.
27.02.2017 20:55 Uhr
Zitat:
Es wird bei einer Revision anders ausfallen.
10-12 Jahre für den "Haupttäter", 6-8 für den zweiten.


Nach welchem Straftatbestand? Mord gibt mindestens lebenslänglich, fahrlässige Tötung höchstens 5 Jahre.

/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.02.2017 20:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.02.2017 20:57 Uhr
Zitat:

Nach welchem Straftatbestand? Mord gibt mindestens lebenslänglich, fahrlässige Tötung höchsten 5 Jahre.

Ich denke es wird auf Totschlag hinauslaufen.
27.02.2017 21:06 Uhr
Zitat:
Ich denke es wird auf Totschlag hinauslaufen.


War mir schon klar, finde ich aber bei 160 km/h über die rote Ampel noch schwieriger nachvollziehbar als Mord oder Fahrlässigkeit.

Wenn nämlich der Tod Dritter schon billigend in Kauf genommen wird, scheint mir der Tathergang "Autorennen" eine besondere Schwere der Schuld zu belegen.

/rMS
27.02.2017 21:29 Uhr
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