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Illegales Autorennen mit Todesfolge. Wie denkt ihr über das Urteil? |
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27.02.2017 19:34 Uhr |
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Ich hätte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Mord ist ja geplant und vorsätzlich.
Aber man muss auch sagen, dass sie gewusst haben, dass Jemand bei so einer Fahrt ums Leben kommen könnte oder schwer verletzt wird.
Eine harte Strafe ist schon angemessen. |
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27.02.2017 19:35 Uhr |
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Halte ich für richtig. Auch wenn man nicht unbedingt Tötungsabsicht unterstellen muß, so kann man davon ausgehen, daß der Tod Dritter mindestens billigend in Kauf genommen wurde.
Außerdem handelt es sich mittlerweile leider nicht mehr um einige wenige Einzelfälle, sondern um eine Erscheinung, die sowohl was die Ausdehnung in der Fläche, die Anzahl als auch die schwerwiegenden Folgen ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht.
Deshalb halte ich ein solches Urteil, das hoffentlich abschreckende Wirkung ausübt, für sinnvoll, wünschenswert und dringend nötig. |
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27.02.2017 19:36 Uhr |
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Das Urteil ist in Ordnung. |
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27.02.2017 19:39 Uhr |
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Ich weiß es nicht.
Zwei Autos rasen neben- oder hintereinander mit 160, 170 Sachen durch die Berlier Innenstadt. Da grenzt es an ein Wunder, daß es nur EIN Opfer gab. Insofern kann man vom billigenden In-Kauf-nehmen von Todesopfern ausgehen.
Aber lässt es sich auch beweisen?
Und was ist mit "im Zweifel für den Angeklagten"? |
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27.02.2017 19:45 Uhr |
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Das ist völlig in Ordnung. Wenn ich mit einem derart überhöhten Tempo zum einen und mit mehreren zum anderen ein Autorennen veranstalte- was per se jenseits von Rennstrecken illegal ist- dann nehme ich es in Kauf, dass ich Leute übern Haufen fahre. Denn vor einer auf rot umschaltenden Ampel von 130 Km/h und mehr- Geschwindigkeiten, die bei illegalen Autorennen durchaus gefahren werde- nicht runterbremsen kann und zum stehen komme, ist physikalisch selbst dann klar, wenn ich von Physik nicht viel behalten hab. Und ehrlich gesagt, sind mir rote Ampeln auch wurscht, wenn ich Rennen fahren will.
Fahrlässige Tötung wäre, wenn ich aufm Nürburgring ein legales Autorennen, lande dabei im Kiesbett und im Kiesbett steht einer, der da nichts zu suchen hat. Das war dann vielleicht von dem sogar schon vorsätzlich oder schusselig, sich da aufzuhalten und nichts, womit ich hätte rechnen müssen. |
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27.02.2017 20:03 Uhr |
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Wenigstens Deine Argumentation kann ich nachvollziehen, linksliberal. |
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27.02.2017 20:40 Uhr |
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Die zu lebenslanger Haftstrafe Verurteilten sind nicht zum ersten Mal als Raser aufgefallen. Deshalb ist das Urteil schon so in Ordnung, weil die beiden Raser uneinsichtig waren und es billigend in Kauf genommen haben, dass durch ihr agressives Verhalten andere ins Lebensgefahr gebracht wurden. |
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27.02.2017 20:49 Uhr |
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Ich finde das in Ordnung. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Berliner Innenstadt mit 160 km/h rote Ampeln überfährt, den Tod von Menschen nicht billigend in Kauf genommen hat.
/rMS |
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27.02.2017 20:52 Uhr |
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Es wird bei einer Revision anders ausfallen.
10-12 Jahre für den "Haupttäter", 6-8 für den zweiten.
Auch wenn der Bauch beim Lebenslänglich schreit: "Richtig so"; angesichts der bekannten Umstände und der "üblichen" Rechtssprechung wäre die Revision angemessen. |
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27.02.2017 21:29 Uhr |
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