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Smartphones in Wahlkabinen sollen verboten werden! Was hältst Du von dem geplanten Verbot? |
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25.02.2017 19:29 Uhr |
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Was ich nicht verstehe, warum darf ich eigentlich nicht meine Stimme fotografieren und ins Netz stellen?
Mir wurde auch schon gesagt, selbst wenn ich nur Fotos von der Briefwahl versende, daß ich im Graubereich wäre.
Wer soll sich von so einem Foto beeinflußen lassen.
Anderes wäre, wenn ich Geld bekäme oder meinem Chef beweisen müsste, was ich gewählt habe. |
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25.02.2017 19:31 Uhr |
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Wie? Kein Wahlzettel-Selfie bei Facebook mehr? Da wird aber die Smartphone-Industrie gegen Sturm laufen. Und wie soll das Verbot sichergestellt werden? Machen wir jetzt in jedem Wahllokal ne Smartphone-Garderobe oder wie?
Eher sollte man eine "Chill-mit-Area" für Smartphonenutzer einrichten, in der sie sich noch mal mit ihrer Whats App Gruppe kurzschließen können, was sie wählen sollen. |
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25.02.2017 19:37 Uhr |
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Das Bundesinnenministerium ist CDU-geführt. Ist die CDU jetzt die neue Verbotspartei?
Mal abgesehen davon, dass ich das Verbot albern finde:
1. welches dramatische Problem würde denn dadurch überhaupt gelöst?
2. haben wir keine wirklichen Probleme? |
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25.02.2017 19:37 Uhr |
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Manchmal muss ein Verbot vermutlich sein.
Immerhin gibt es genug Idioten, die nicht von alleine drauf kämen, daß eine geheime Wahl bedingt, daß die Wahl geheim ist. |
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25.02.2017 19:40 Uhr |
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Ich finde das Wahlgeheimnis ist an sich ist schon eine fragwürdige Sache. Wem nützt diese Geheimnistuerei mehr als einem Wahlmanipulator?
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2017 19:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.02.2017 19:42 Uhr |
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Ich verstehe die Logik nicht.
Das Wahlgeheimnis soll doch den wählenden Bürger davor schützen, dass er wegen seiner Wahlentscheidung Nachteile erleidet.
Wenn der Wähler sein Wahlgeheimnis aufhebt, ist das doch einzig und allein seine Entscheidung. Dazu kommt noch, dass ein z.B. auf Facebook geposteter Wahlzettel mit einem Kreuz noch lange nichts aussagt. Wie weiß der Leser, ob der Wahlzettel wirklich demjenigen gehört, der das Foto gepostet hat. Vielleicht hat der Wähler ja auch den Zettel ungültig gemacht, nachdem er ihn fotografiert hat.
Fragen über Fragen. Ich verstehe die Logik des Verbots jedenfalls nicht. |
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25.02.2017 19:47 Uhr |
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Leider sind Gesetze und Verbote nicht so oft logisch.
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25.02.2017 20:21 Uhr |
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1. Wie soll dieses Verbot kontrolliert werden? |
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25.02.2017 20:21 Uhr |
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2. Müssen Telefone künftig beim Wahlvorstand hinterlegt werden, bevor man die Wahlkabine betritt? |
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25.02.2017 20:23 Uhr |
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3. Was passiert, wenn das Telefon beschädigt wird oder der Besitzer behauptet, es sei dem Wahlvorstand unversehrt übergeben worden und sei durch diesen beschädigt worden?
Wer haftet dann? |
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25.02.2017 20:24 Uhr |
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4. Was passiert mit dem Wahlzettel bzw. den abgegebenen Stimmen derjenigen, die gegen das Verbot verstoßen? |
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25.02.2017 20:24 Uhr |
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5. Welche Sanktionen/Strafen sind für Verstöße vorgesehen? |
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25.02.2017 20:28 Uhr |
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Es ist immer gut, wenn gesunder Menschenverstand zum Gesetz wird. Allerdings sollte man es nicht übertreiben und eine solche Verfehlung lediglich als Ordnungswidrigkeit ahnden. |
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25.02.2017 20:29 Uhr |
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Meiner Kenntnis nach soll das Wahlgeheimnis den Wähler davor schützen, sich durch seine Stimmabgabe (ggf. für eine bestimmte Partei) Nachteilen ausszusetzen.
Wo ist demnach das Problem, wenn der Wähler das Wahlgeheimnis selbst aufhebt und sich damit ggf. freiwillig diesen Nachteilen aussetzt?
Außerdem stellt sich die Frage, was mit denjenigen passiert, die auf andere Art (z.B. durch entsprechende öffentliche Aussagen) einem größeren Kreis von Personen offenbaren, wen bzw. welche Partei sie gewählt haben.
Insgesamt kann ich den Sinn in einem solchen Gesetz nicht erkennen. Außerdem verstehe ich nicht, wer oder was hier geschützt werden soll bzw. auf welche Weise mit einer solchen Regelung das Wahlgeheimnis geschützt wird. |
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25.02.2017 20:52 Uhr |
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Das wird nicht verboten, es ist als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis verboten, m. E. aus gutem Grund.
Bei sorgfältiger Lektüre des im Hintergrund verlinkten Artikels wird klar, dass es nicht um ein neues Verbot geht, sondern nur um eine Klarstellung.
Verboten wäre es aber auch schon immer (mindestens seit 1919, mit einer, regional zwei Unterbrechungen), das Wahlgeheimnis mittels eines Foroapparats oder Kopiergerätes oder einfach nur durch Hineinschauen in die Wahlkabine zu brechen. |
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25.02.2017 21:01 Uhr |
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Zitat:Das wird nicht verboten, es ist als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis verboten, m. E. aus gutem Grund.
Bei sorgfältiger Lektüre des im Hintergrund verlinkten Artikels wird klar, dass es nicht um ein neues Verbot geht, sondern nur um eine Klarstellung.
Verboten wäre es aber auch schon immer (mindestens seit 1919, mit einer, regional zwei Unterbrechungen), das Wahlgeheimnis mittels eines Foroapparats oder Kopiergerätes oder einfach nur durch Hineinschauen in die Wahlkabine zu brechen.
Im geschilderten Fall, wurde das Wahlgheimnis aber nicht durch einen dritten verletzt, sondern der Wähler selbst fotografierte seinen Wahlzettel und machte seine Wahl öffentlich.
Besagte Regelung kann sich mithin nur dagegen richten, daß dritte das Wahlgeheimnis eines Wählers verletzen.
Warum die Verletzung desselben durch den Wähler selbst sanktioniert werden soll, erschließt sich mir nicht. Insofern bleibe ich bei meinen Aussagen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.02.2017 18:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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26.02.2017 00:12 Uhr |
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Das Photographieren des Stimmzettels macht Stimmenkauf sicherer: Sonst kann man Leute bezahlen, weiß aber am Ende nicht, ob sie auch auftragsgemäß gewählt haben.
Insofern ist ein Verbot eine sinnvolle Maßnahme. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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