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Fragenübersicht Durftest du auch über eine Äußerung von Solid richten?
1 - 20 / 72 Meinungen+20Ende
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03.03.2016 08:57 Uhr
Nein - und für diese Aussage bekäme er von mir ohnehin "Freispruch".

Es gibt ja immerhin noch das Recht, seine Ansicht frei äußern.

Den Anzeigeerstatter müsste man wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen.
03.03.2016 08:59 Uhr
Was hat Solid denn "Böses" geäußert, daß sich die Meinungswächter wieder echauffieren?
03.03.2016 09:02 Uhr
Solid äußert in erster Linie "Saudummes". Sollte man versuchen nicht Ernst zu nehmen, kann man nämlich meistens nicht.
03.03.2016 09:03 Uhr
Hab eben mal nachgeschaut, hier die Anzeige:

Zitat:
Beschwerde
In der Umfrage "Wenn ein Mitglied deiner Familie durch ein Verbrechen getötet wird, wie gehst du damit um?" äußert der Doler Solid Folgendes:

"Na angesichts der Massen an Arabern, die derzeit ins Land gekarrt werden, müssen sich zunehemnd mehr Menschen nicht nur der Vorstellung sondern der Tatsache stellen!"

http://dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=370540&meinung_id=7023222#mid7023222

Dies ist m.E. nicht nur ein Verstoß gegen die Doliquette, sondern erfüllt im Kontext der Umfrage auch den Tatbestand der Volksverhetzung. Es soll bewusst der Eindruck erweckt werden, Araber würden allein aufgrund ihrer Herkunft Verbrechen begehen und gar morden.


Also wenn man inzwischen schon dafür "angezeigt" wird, dass man Tatsachen schreibt, dann ist es weit gekommen.

/Schalke 04
03.03.2016 09:04 Uhr
Zitat:
Solid äußert in erster Linie "Saudummes". Sollte man versuchen nicht Ernst zu nehmen, kann man nämlich meistens nicht.


"Saudumm" ist nun kein Straftatbestand und auch kein Verstoß gegen die Doliquette.
03.03.2016 09:05 Uhr
Gemessen an dem was Solid hier abliefert war das noch eine der "harmloseren" Äusserungen.

03.03.2016 09:06 Uhr
Zitat:
Solid äußert in erster Linie "Saudummes". Sollte man versuchen nicht Ernst zu nehmen, kann man nämlich meistens nicht.


Das sagte man über die Nazis auch bis sie an der Macht waren. Wehret den Anfängen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.03.2016 10:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.03.2016 09:08 Uhr
Zitat:
Das sagte man über die Nazis aus bis sie an der Macht waren. Wehret den Anfängen.
Also diese Aussage halte ich durchaus für anzeigenswert.

/Schalke 04
03.03.2016 09:09 Uhr
Zitat:
Den Anzeigeerstatter müsste man wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen.


Warum? Soweit ich das beurteilen kann, stehen nur Fakten zur Diskussion und nichts, was sich der Anzeigeerstatter aus den Fingern gesogen hat.
03.03.2016 09:12 Uhr
@Zaungast

Zitat:
Soweit ich das beurteilen kann, stehen nur Fakten zur Diskussion


Wären es nur Fakten, dann OK. Der offensichtlich diskussionsunreife Denunziant beließ es aber nicht bei Fakten, sondern lieferte auch nach, wie die "Fakten" durch das SG zu bewerten sind:

Zitat:
Dies ist m.E. nicht nur ein Verstoß gegen die Doliquette, sondern erfüllt im Kontext der Umfrage auch den Tatbestand der Volksverhetzung. ....


Daher: Verleumdung, ggf. üble Nachrede.
03.03.2016 09:12 Uhr
13 Doler haben im Prozeß schon ihr Urteil gefällt,
laut Umfrage aber nur Einer geurteilt
03.03.2016 09:17 Uhr
Zitat:
@Zaungast

Zitat:
Soweit ich das beurteilen kann, stehen nur Fakten zur Diskussion


Wären es nur Fakten, dann OK. Der offensichtlich diskussionsunreife Denunziant beließ es aber nicht bei Fakten, sondern lieferte auch nach, wie die "Fakten" durch das SG zu bewerten sind:

Zitat:
Dies ist m.E. nicht nur ein Verstoß gegen die Doliquette, sondern erfüllt im Kontext der Umfrage auch den Tatbestand der Volksverhetzung. ....


Daher: Verleumdung, ggf. üble Nachrede.


Das ist doch Unsinn. Verleumdung ist tatbestandsmäßig als eine wider besseren Wissens verbreitete unwahre Tatsachenbehauptung. Hier jedoch hat der Anzeigeerstatter lediglich ein in einem Kontext befindliches Zitat vorgebracht und seine persönliche Meinung ("m.E.") dargelegt, dass es sich um einen Verstoß gegen die Doliquette und um Volksverhetzung handeln würde. Keine Verleumdung.

Desgleichen verhält es sich mit der von Dir unterstellten üblen Nachrede.
03.03.2016 09:19 Uhr
Was haben denn arabische Flüchtlinge mit toten Familienmitgliedern zu tun?

Dennoch sind wirre Gedanken häufig nicht SG-relevant.
03.03.2016 09:20 Uhr
Zitat:
13 Doler haben im Prozeß schon ihr Urteil gefällt,
laut Umfrage aber nur Einer geurteilt
Was durchaus daran liegen kann, dass nicht immer alle Doler zu jeder Zeit online sind ...

/Schalke 04
03.03.2016 09:21 Uhr
Zitat:
Das ist doch Unsinn.


@Zaungast: Dein Engagement in allen Ehren, aber es ist Zeitverschwendung, dem braunen Rand hier erklären zu wollen, wie der Rechtsstaat funktioniert und dass nicht all das Verleumdung/üble Nachrede ist, was man selbst dafür hält...
03.03.2016 09:22 Uhr
Ja. Freispruch natürlich.
03.03.2016 09:22 Uhr
Ich halte es auch für "anzeigenswert", wenn der Mitspieler "Aquavit" als dem braunen Rand zugehörig betitelt wird.

/Schalke 04
03.03.2016 09:24 Uhr
Zitat:
Ich halte es auch für "anzeigenswert", wenn der Mitspieler "Aquavit" als dem braunen Rand zugehörig betitelt wird.

/Schalke 04


Nur zu. Das Schiedsgericht scheint gerade aus seinem Dornröschenschlaf erwacht zu sein, nutze die Chance.
03.03.2016 09:27 Uhr
Zitat:
Nur zu. Das Schiedsgericht scheint gerade aus seinem Dornröschenschlaf erwacht zu sein, nutze die Chance.


Uh, stell ihn doch nicht vor solche Probleme.

Er muss jetzt entscheiden, ob er selbst zum Denunziant wird, ob er seine Haltung über Anzeigensteller generell überdenkt, ob es überhaupt ein Doliquetten-Verstoss ist...
03.03.2016 09:32 Uhr
Zitat:
Dein Engagement in allen Ehren, aber es ist Zeitverschwendung, dem braunen Rand hier erklären zu wollen, wie der Rechtsstaat funktioniert und dass nicht all das Verleumdung/üble Nachrede ist, was man selbst dafür hält


Geht mir mit dem Bolschewikenpack hier genauso: Nicht alles ist Volksverhetzung, was die Linksgosse dafür hält.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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