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Durftest du auch über eine Äußerung von Solid richten? |
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03.03.2016 08:57 Uhr |
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Nein - und für diese Aussage bekäme er von mir ohnehin "Freispruch".
Es gibt ja immerhin noch das Recht, seine Ansicht frei äußern.
Den Anzeigeerstatter müsste man wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen. |
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03.03.2016 08:59 Uhr |
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Was hat Solid denn "Böses" geäußert, daß sich die Meinungswächter wieder echauffieren? |
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03.03.2016 09:02 Uhr |
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Solid äußert in erster Linie "Saudummes". Sollte man versuchen nicht Ernst zu nehmen, kann man nämlich meistens nicht. |
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03.03.2016 09:05 Uhr |
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Gemessen an dem was Solid hier abliefert war das noch eine der "harmloseren" Äusserungen.
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03.03.2016 09:12 Uhr |
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@Zaungast
Zitat:Soweit ich das beurteilen kann, stehen nur Fakten zur Diskussion
Wären es nur Fakten, dann OK. Der offensichtlich diskussionsunreife Denunziant beließ es aber nicht bei Fakten, sondern lieferte auch nach, wie die "Fakten" durch das SG zu bewerten sind:
Zitat:Dies ist m.E. nicht nur ein Verstoß gegen die Doliquette, sondern erfüllt im Kontext der Umfrage auch den Tatbestand der Volksverhetzung. ....
Daher: Verleumdung, ggf. üble Nachrede. |
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03.03.2016 09:12 Uhr |
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13 Doler haben im Prozeß schon ihr Urteil gefällt,
laut Umfrage aber nur Einer geurteilt |
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03.03.2016 09:17 Uhr |
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Zitat:@Zaungast
Zitat:Soweit ich das beurteilen kann, stehen nur Fakten zur Diskussion
Wären es nur Fakten, dann OK. Der offensichtlich diskussionsunreife Denunziant beließ es aber nicht bei Fakten, sondern lieferte auch nach, wie die "Fakten" durch das SG zu bewerten sind:
Zitat:Dies ist m.E. nicht nur ein Verstoß gegen die Doliquette, sondern erfüllt im Kontext der Umfrage auch den Tatbestand der Volksverhetzung. ....
Daher: Verleumdung, ggf. üble Nachrede.
Das ist doch Unsinn. Verleumdung ist tatbestandsmäßig als eine wider besseren Wissens verbreitete unwahre Tatsachenbehauptung. Hier jedoch hat der Anzeigeerstatter lediglich ein in einem Kontext befindliches Zitat vorgebracht und seine persönliche Meinung ("m.E.") dargelegt, dass es sich um einen Verstoß gegen die Doliquette und um Volksverhetzung handeln würde. Keine Verleumdung.
Desgleichen verhält es sich mit der von Dir unterstellten üblen Nachrede. |
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03.03.2016 09:19 Uhr |
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Was haben denn arabische Flüchtlinge mit toten Familienmitgliedern zu tun?
Dennoch sind wirre Gedanken häufig nicht SG-relevant. |
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03.03.2016 09:22 Uhr |
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Ja. Freispruch natürlich. |
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03.03.2016 09:22 Uhr |
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Ich halte es auch für "anzeigenswert", wenn der Mitspieler "Aquavit" als dem braunen Rand zugehörig betitelt wird.
/Schalke 04 |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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