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Warum wird der junge Mann im folgenden Vorfall angeklagt? |
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02.03.2016 11:37 Uhr |
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Kann der Umfragesteller nicht lesen?
Im Hintergrund schreibt er "Verfahren eingeleitet", in der Frage schreibt er "angeklagt".
Bitte mal über die Unterschiede informieren. |
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02.03.2016 11:56 Uhr |
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Die Unterschiede sind minimal, da eine Ermittlungsverfahren im Regelfall zu einer Anklage führt.
Schon das Ermittlungsverfahren hätte wegen offensichtlicher Notwehr nicht eingeleitet werden dürfen. |
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02.03.2016 12:02 Uhr |
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Wenn es bewiesen ist, dass es so war, wie es im Hintergrund steht, hätte gegen den 17-jährigen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden dürfen. Aber noch steht ja, so steht zu vermuten, Aussage gegen Aussage.
Ein Skandal wäre es nätürlich, wenn schon feststünde, dass sich alles genau so zugetragen hat, wie im Hintergrund der Umfrage geschildert.
/Schalke 04 |
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02.03.2016 12:09 Uhr |
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Zitat:Ein Skandal wäre es nätürlich, wenn schon feststünde, dass sich alles genau so zugetragen hat, wie im Hintergrund der Umfrage geschildert
Genau so ein Skandal wie hier die Strafe für die junge Frau:
Zitat:Ein spaßig gemeinter Griff unter den Rock seiner amerikanischen Wiesn-Bekanntschaft endete für einen 20-jährigen Deggendorfer äußerst schmerzhaft. Die „Rockbesitzerin“ drehte sich mit samt Maßkrug um und das Trinkgefäß landete wuchtig auf den Kopf des kecken Burschen. Die Amerikanerin hatte bei der Drehung so viel Schwung, dass auch noch ein unbeteiligter Dritter einen Schlag auf die Wange abbekam. Natürlich handelt es sich hierbei um eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung. Nach Zahlung einer vierstelligen Eurosumme konnte die Amerikanerin die Wiesnwache wieder verlassen. Bei der Amerikanerin handelt es sich um eine 24-jährige Frau, die derzeit im Landkreis Freising wohnt.
Aber das wird Solid nicht hören wollen. |
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02.03.2016 12:12 Uhr |
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@ Lookalike
Man müsste die näheren Umstände kennen, um zu urteilen. Hatte die Frau den Krug in ihrer hand, als die männliche Hand kam?
/Schalke 04 |
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02.03.2016 12:18 Uhr |
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Bei haben selber schuld. Unter starkem Alkoholeifluß Sex zu haben ist schon ziemlich scheiße. |
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02.03.2016 12:40 Uhr |
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@Schalke
Der Hintergrund zitiert wörtlich den Polizeibericht.
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