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Wenn eine Meinung von einem Mod gelöscht wurde: Darf es dann noch ein Beschwerde-Verfahren wegen dieser Meinung geben? |
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19.09.2013 13:05 Uhr |
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Das ist schon eine fragwürdige Vorgehensweise, allerdings scheinen die Anzeige und die Löschung fast gleichzeitig erfolgt zu sein und das sicherlich im Einklang mit den gültigen Dol-Regeln.
Da ist wohl die Redaktion gefragt... |
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19.09.2013 13:06 Uhr |
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Warum nicht? Die Mods sind ja kein Teil der dol´schen Gerichtsbarkeit und ihr Agieren ist da eher das von Polizisten.
Wenn die Dich im RL ermahnen, dann enthebt Dich das doch auch nicht einer möglicherweise noch folgenden juristischen Konsequenz. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.09.2013 15:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.09.2013 13:06 Uhr |
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Natürlich - alles andere würde Neudoler abschrecken.
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19.09.2013 13:22 Uhr |
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Ich denke dass ist völlig legitim. Die Mods bestrafen ja nicht wirklich sondern nehmen den Beitrag nur raus. Ansonsten würde ja auch das ganze Schiedsgerichtsystem ausgetrickst und lächerlich werden.Denn ähnliche Beiträge könnten somit völlig verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen.Bei einem wird nur der Beitrag gelöscht der andere wird 4 wochen gesperrt deswegen macht es Sinn das man trotz Mod Löschung vor dem Schiedsgericht belangt werden kann. |
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19.09.2013 13:31 Uhr |
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Ja, klar. Mit der Löschung der Meinung ist ja noch keine Sanktion verbunden. Andernfalls würden die bevorzugt, die besonders schlimme Meinungen schreiben, denn außer der Löschung hätten sie nichts mehr zu befürchten, während diejenigen, deren Meinungen "gerade noch stehenbleiben", vom Schiedsgericht mit einer Sperre versehen werden können. |
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19.09.2013 13:42 Uhr |
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Ich sehe jetzt nicht das Problem. Die Äußerung wurde ja getätigt und der Mod kann, im Zweifel, beweisen, dass sie so vorhanden war. Ich sehe da jetzt kein Problem. |
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19.09.2013 13:54 Uhr |
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Wir erleben bei dol2day ohnehin eine Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. Von daher ist diese lächerliche Anklage gegen RufusRocks ein weiterer Tiefpunkt.
Seine Wertung ist natürlich voll umfänglich berechtigt. |
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19.09.2013 14:02 Uhr |
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Selbstverständlich kannst Du Einspruch einlegen, weil dein Beitrag wurde nur gelöscht. |
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19.09.2013 14:11 Uhr |
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Ich finde sowas sollte für die Zukunft in der Doliquette als verbindliche Regel mit verankert werden und Grundlage des Umgangs mit solchen Situationen sein. So verhindert man in diesen Fällen Willkür oder Streit um die Behandlung. |
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19.09.2013 14:13 Uhr |
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Das ist rechtens, denn eine Löschung stellt noch keine Sanktion im Sinne der Dolregeln dar.
Es gab/gibt sogar Überlegungen bei jeder Löschung automatisch ein Verfahren zu starten, da ja eine Löschung erst bei einem Vergehen notwendig wird.
PS: Bei gelöschten Meinungen prüfen die SOKOs insbesondere die Vollständigkeit des Zitats in der Anzeige. Insofern kann auch die Jury sachgerecht entscheiden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.09.2013 16:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.09.2013 14:54 Uhr |
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Interessant auch, daß es Sokos gibt, die öffentlich proklamierten, Mitspieler entfernen zu wollen ...
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.09.2013 23:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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