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Fragenübersicht Rundfunkbeiträge sind verfassungswidrig. Was meinst Du dazu?
1 - 12 / 12 Meinungen
28.08.2013 12:00 Uhr
Jetzt muss nur noch das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation der angehenden Frau Doktor folgen, aber das ist ja sicherlich nur reine Formsache. *g*
28.08.2013 12:33 Uhr
Der Ansicht bin ich schon lange.
Aber die Parteien haben schon die Richter in das BVerfG gesandt, die dafür sorgen werden, dass dieses Propagandainstrument erhalten bleibt.
28.08.2013 12:54 Uhr
Wenn das BVerfG anderer Meinung ist - muss dann Frau Doktor ihren Titel wieder abgeben?
28.08.2013 13:05 Uhr
Ich bin zwar gegen die alte und die neue Form der Eintreibung und der de facto Behörde GEZ, aber:


Zitat:
Sie bemängelt, dass sich das Programm nicht ausreichend vom Privatfernsehen unterscheidet.


Ich muss kein angehender Doktor sein um zu wissen, dass es quatsch ist. Ein Tag RTL-Programm und ein Tag ARD-Programm schauen und wir sprechen nochmal drüber :)

Zitat:
weil das Programm nach den Interessen der Werbeindustrie gestaltet wird.

Wie gesagt, GEZ ist scheiße, aber irgendwo muss die Kohle herkommen. Mein Wunsch wäre ja ein "tolles System", in dem Bürger einzahlen und auch Einfluss nehmen könnten. Halt auch wie in der Werbewirtschaft.

Daraus aber den Umkehrschluss zu ziehen, man verstößt damit gegen den Auftrag, halte ich für ziemlichen Quatsch. Klar nimmt Werbung Einfluss, eben weil sie zahlen. Aber irgendwo muss man ja in der Realität wieder ankommen. Von nix kommt nix.
28.08.2013 13:05 Uhr
Naja, zunächst einmal hat hier eine Juristin an einem medienrechtlich sehr Renommierten Lehrstuhl eine Dissertation geschrieben und darin eine These aufgestellt. Die kann, muss man aber nicht teilen. Ich persönlich sehe das durchaus ähnlich. Was das BVerfG dazu sagt ist eine andere Frage.
28.08.2013 13:07 Uhr
Zitat:
Wenn das BVerfG anderer Meinung ist - muss dann Frau Doktor ihren Titel wieder abgeben?


Nein. Dissertationen verfolgen ja gerade den Zweck solche wissenschaftlichen Diskussionen anzuregen. Die Dame wird in diesem Fall wohl damit rechnen müssen in nur wenigen weiteren Arbeiten diesbezüglich zitiert zu werden wenn sich ihre Thesen als falsch erweisen. Dennoch gebührt ihr aber der Verdienst eine gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussion hierzu angestoßen zu haben.
28.08.2013 13:08 Uhr
Zitat:
Dennoch gebührt ihr aber der Verdienst eine gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussion hierzu angestoßen zu haben.


Nicht zu vergessen diese Umfrage hier.
28.08.2013 13:50 Uhr
der Meinung war ich schon jahrelang...
28.08.2013 13:57 Uhr
Ich hatte die Frage nicht ernstgemeint, Patrick...
28.08.2013 14:37 Uhr
Ich teile die Auffassung, die im Hintergrund dargelegt wird. Allerdings glaube ich, dass das Bundesverfassungsgericht es anders sehen wird und der Staat sich nicht seine Staatsmedien nehmen lassen wird.
28.08.2013 20:37 Uhr
Die einzelnen Bundesländer, mithin die eigentlichen "Staaten" der sogenannten "Bundesrepublik Deutschland", sind im Staatenbund nicht berechtigt Steuern zu erheben. Dieses Recht wurde an den Bund abgegeben.

Und damit fällt der "Rundfunkservicebeitrag" in sich zusammen.

Waidmanns Heil!
28.08.2013 20:38 Uhr
Der erste Dilldapp, der bei mir gesetzliches Zahlungsmittel in Höhe X für den angeblichen Bezug dieser nicht angeforderten Leistung erheben will, wird erschlagen.

Im besten Falle fährt er einen Kopf kürzer zurück in die GEZ-Zentrale nach Kölle.

Allaaf!
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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