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Teilst Du die Einschätzung von RTL aktuell und Stern TV zum Thema "Ausländer-Diskriminierung"? |
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27.06.2013 16:05 Uhr |
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Der Bericht entspricht auch meinen Erfahrungen. Ich bin letztes Jahr in Begleitung von zwei schwarzen Amerikanern in diverse Clubs und Diskotheken und sogar Restaurants nicht reingekommen. Alles Läden, wo es sonst keine Probs gibt. Also, ich denke, daß da durchaus und zu recht von Diskriminierung zu sprechen ist. |
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27.06.2013 16:31 Uhr |
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klar gibt es so was. auch ich bin in jungen jahren nicht überall reingekommen, aber das hing wohl eher damit zusammen, dass man erkannte, dass ich an einem abend nicht 100.- DM auszugeben bereit war.,
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27.06.2013 16:50 Uhr |
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Ich bin der Meinung, daß der Betreiber einer Diskothek doch bitteschön selbst darüber entscheiden darf, welchen Personen er in seiner Lokalität Einlass gewährt.
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27.06.2013 17:10 Uhr |
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Der Eine mag keine Gäste mit rechter Einstellung und setzt dies sogar bei Gericht durch, der Andere mag keine Türken oder Russen in seiner Disko. Das muß nicht unbedingt mit Hautfarbe oder Nationalität zusammenhängen.
Eher mit schlechter Erfahrung oder persönlicher Abneigung.
Die abgewiesenen Türken sollten einfach klagen, wir leben doch in einem "Rechtstaat" |
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27.06.2013 17:39 Uhr |
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Zitat:Ich bin der Meinung, daß der Betreiber einer Diskothek doch bitteschön selbst darüber entscheiden darf, welchen Personen er in seiner Lokalität Einlass gewährt. Das darf er ja auch. Das ändert aber nichts daran, dass solche Ereignisse - und es gibt sie ja wirklich viele - diskriminierenden Charakter haben.
Gleiches gibt es ja auch bei Polizeikontrollen, was ich noch wesentlich besch.. finde - und was jetzt auch endlich mal wieder öffentlich angeprangert wird:
Zitat:"Racial Profiling" bei der Polizei
Menschenrechtler wollen Verbot "rassistischer Personenkontrollen"
[..] Die Wahrscheinlichkeit, in eine solche Kontrolle zu geraten, ist allerdings nicht für alle gleich. Dafür sorgt das sogenannte "Racial/Ethnic Profiling", eine Methode der Polizei, bei der Merkmale wie Hautfarbe oder Gesichtszüge einer Person entscheidend dafür sind, ob sie kontrolliert oder überwacht wird.
In Deutschland kommen solche mutmaßlich ethnischen Merkmale zur Anwendung im Rahmen von "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen", wie es im Polizeideutsch heißt. Grundlage dafür sind die Paragrafen 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes. Tatsächlich ist die Polizei dazu ermächtigt, solche Kontrollen zum Beispiel in Zügen oder Bahnhöfen vorzunehmen. Das Ziel ist, die unerlaubte Einreise von Ausländern nach Deutschland zu verhindern.
[..]
Doch inzwischen wächst der Widerstand gegen dieses Vorgehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert nun "die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei". Der entsprechende Paragraf im Bundespolizeigesetz verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und gegen internationale Menschenrechtsverträge, erklärt Institutsdirektorin Beate Rudolf bei der Veröffentlichung einer Studie zum Thema. [..] Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/racial-profiling-bei-der-polizei-menschenrechtler-wollen-verbot-rassistischer-personenkontrollen-1.1706061 |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.06.2013 19:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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27.06.2013 17:45 Uhr |
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Ich habe gestern den Beitrag auf Stern TV gesehen. Dort haben sie gezeigt, dass die ausländisch aussehenden Leute unter irgendwelchen Lügengeschichten abgewiesen wurden und gleich darauf Deutsche ohne Probleme reinkamen. Das ist totale Diskriminierung und das sollten wir auch nicht dulden |
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27.06.2013 17:47 Uhr |
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Wo in dieser Frage taucht denn eine Einschätzung auf?
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27.06.2013 18:08 Uhr |
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Ach ja: Ich teile die Einschätzung dieser Medien weitgehend - allerdings respektiere ich auch das Hausrecht von Diskobesitzern - ich kam in den Achtzigern auch nicht überall rein - mal wegen dem Schlips, mal wegen der Tolle.
Eine Klage kam mir allerdings nicht gleich in den Sinn.
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27.06.2013 18:11 Uhr |
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Vielleicht haben die Betreiber der Diskotheken auch einfach zu viele schlechte Erfahrungen mit Türken gemacht. Man kann das sicher Diskriminierung nennen, weil es durchaus auch ein Pauschalurteil darstellt. Man kan mit der gleichen Berechtigung aber auch Risikominimierung dazu sagen. |
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27.06.2013 18:46 Uhr |
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"Gleiches gibt es ja auch bei Polizeikontrollen, was ich noch wesentlich besch.. finde"
Wen wenn nicht ausländer soll man denn kontrolieren wegen illegaler Einreise?
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27.06.2013 18:57 Uhr |
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Das ist keine Diskriminierung, sondern wirtschaftliches Denken. Wie soll eine Disko auf Dauer Gewinn machen, wenn sie als Türkentreff bekannt wird? In Berlin besteht ja durchaus die Gefahr, dass der Südländeranteil schnell die 80%-Marke knackt. |
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27.06.2013 19:08 Uhr |
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Klar hat das was von Diskriminierung. An sich sollten wir uns über diese "Disko-Muslime" doch freuen, die sind schließlich voll integriert. Wir sind aber auch nie zufrieden. |
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27.06.2013 19:16 Uhr |
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Nachsatz: Das Hausrecht des Eigentümers bzw. Betreibers hat natürlich dennoch zu gelten, unabhängig davon, welcher Gruppe er den Einlass verwehren möchte. Umso mehr, wenn er bereits schlechte Erfahrungen gesammelt hat. |
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27.06.2013 19:21 Uhr |
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Solche Dinge kommen öfters vor. Bei uns in Aachen gibt es eine Großdiskothek, die deshalb schon in die Schlagzeilen geraten ist und vor etlichen Jahren deshalb mal eine Intervention des Stadtrates deswegen provoziert hat.
Ob beim Disko- und Kneipeneinlass, Polizeikontrollen, bei der Wohnungssuche oder bei Bewerbungen - der alltägliche Rassismus hat viele Gesichter.
Tatsächlich ist Rassismus ja nichts anderes als die systematische Ungleichbehandlung von Menschen nach ihrer Nationalität, Hautfarbe, Sprache oder Religionszugehörigkeit. |
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27.06.2013 19:35 Uhr |
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Eine Diskothek ist keine Behörde oder staatliche Institution, daher gilt bei den privat geführten Lokalitäten kein Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern allein vom Inhaber festgesetzte Parameter, bei den nötigen Modalitäten bzw. der Auswahl der Gäste.
Wenn dieser Geschäftsführer in seinem Laden ein bestimmtes Klientel, sei es aus schlechter Erfahrung, oder aus anderen Gründen nicht haben will, dann ist dies auch vollkommen berechtigt.
Er allein trägt das finanzielle Risiko und rechtliche Verantwortung für den Ablauf der Veranstaltung und daher steht es ihm völlig frei, natürlich im rechtlichen Rahmen, eine bestimmte Vorauswahl der Gäste an der Tür treffen zu lassen. |
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27.06.2013 19:37 Uhr |
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Vielleicht sollten die Macher von Stern und Rtl mal einige Veranstaltungen bei freier Gästewahl durchführen, um die Bedenken einiger Diskobetreiber nachzuvollziehen zu können. |
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27.06.2013 19:43 Uhr |
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Wie ist das dann eigentlich mit den Kneipen, die für ihre Initiative "Keine Bedienung für Nazis" sogar mit irgend so einem Courage-Preis ausgezeichnet wurden ... ? |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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