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Von: Solid | 14.05.2013 11:10 Uhr |
Kann eine Mutter die Unterhaltspflichten für ein Kind auch dann aufgeben, wenn nach ihrer Zustimmung zur Adoption sich niemand findet, der das Kind adoptiert? |
Oft wird behauptet, die Freigabe zur Adoption sei eine Option für die Mutter anstelle einer Abtreibung. Es scheint jedoch so zu sein, dass es das gar nicht gibt, sondern nur die Zustimmung zu einer konkreten Adoption. Was aber, wenn sich (z.B. bei einem schwer behinderten Kind) niemand für eine Adoption findet? |
| Ich kenne die Rechtslage und erläutere sie in der Diskussion. | 5,3% | (1) | | Ich kenne die Rechtslage nicht. | 47,4% | (9) | | Ich weiß nicht wie es ist, habe aber eine Meinung, wie es sein sollte und die äußere ich in der Diskussion. | 10,5% | (2) | | Die Frage interessiert mich nicht. | 10,5% | (2) | | Bimbes. | 26,3% | (5) | | | | |
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Von: Solid | 14.05.2013 10:36 Uhr |
Welchen Ausgang erwartest du Verfahren gegen die Gruppe von Schlägern mit Migrationshintergrund, die Jonny K. auf dem Alexanderplatz in Berlin getötet haben? |
Am Montag war Prozessauftakt in Berlin. Die Täter streiten jeweils alles ab und bezichtigen andere aus der Gruppe. |
| Der Täter wird sich nicht ermitteln lassen. Daher im Zweifel für die Angeklagten. Man wird ihnen Beteiligung an einer Schlägerei vorwerfen nach §231, das gibt nach Jugendstrafrecht maximal 1 Jahr auf Bewährung für jeden. | 10,5% | (2) | | Die Täter sind arme Migranten, sie zu belangen wäre ganz böse rassistisch. Hier kann es nur Freispruch geben, weil wir die körperbetontere Kultur und das Ehrgefühl unserer neuen Bürger respektieren müssen! | 0,0% | (0) | | Hier wird man eine Riesenausnahme machen und ausnahmsweise mal annehmen, dass die Täter, die zur Tatzeit alle erwachsen waren, auch reif genug sind für das Erwachsenenstrafrecht und selbiges anwenden. Was das Gesetz als Regelfall vorsieht, hingegen die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Erwachsenen als die Ausnahme. | 0,0% | (0) | | Es wird sich herausstellen, dass das alles ein schlimmer Unfall war. Jonny K. war ein böser Rassist, der voller Vorurteile gegen Südländer war und deswegen völlig überreagiert hat, nur weil sein Kumpel zusammengschlagen wurde. Dann ist er vor lauter Verwirrung über seine eigenen Füße gefallen und mit dem Kopf auf dem Pflaster aufgeschlagen und gestorben. Die armen Täter trifft keine Schuld, Freispruch. | 15,8% | (3) | | Ich erwarte ein hartes Urteil, weil die Medienaufmerksamkeit nach der Statuierung eines Exempels verlangt. Hier wird man wenigstens das Jugendstrafrecht ausschöpfen und (weil es ja keine geplante sondern eine spontane Tat war) irgendwas zwischen 7 und 8 Jahren wegen Totschlags verhängen. | 10,5% | (2) | | Ich denke, das Gericht wird die Tat als Mord werten und das Jugendstrafrecht ausschöpfen, also knapp 10 Jahre für jeden. Die vollen 10 Jahre muss man sich freihalten für jugendliche Auftragskiller. | 10,5% | (2) | | Man wird das Ganze eher als Körperverletzung mit Todesfolge werten und eine mittlere Strafe verhängen. Also so drei bis fünf Jahre. Ungefähr so viel, wie man kriegt, wenn man in München Notwehr mit einem Messer übt, wenn man von fünf Albanern überfallen wird. | 5,3% | (1) | | Mein Rechtsempfinden ist so schwach entwickelt, dass ich zu keine Prognose imstande bin. | 5,3% | (1) | | Reicht es nicht, das Urteil abzuwarten? | 15,8% | (3) | | Diskussion, Empörung, Bimbes, das übliche halt... | 26,3% | (5) | | | | |
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Ist diese Geselschaft wirklich demokratisch? |
Wird alles demokratisch entschieden, oder gibt es andere Faktoren (z.B. Geld und Macht) die eine wichtigere Rolle spielen? |
| Demokratisch?
*lol* mach Dich nicht lächerlich, echte Demokratie gibt es doch nicht | 17,2% | (5) | | Nein, demkratisch ist es nicht | 17,2% | (5) | | in Ansätzen schon, aber ... | 24,1% | (7) | | Ja, zum überwiegenden Teil, aber ... | 17,2% | (5) | | Ja sicher | 6,9% | (2) | | andere Meinung | 10,3% | (3) | | kann oder will ich nichts zu sagen | 0,0% | (0) | | Demokratie!? | 6,9% | (2) | | | | |
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Von: Solid | 13.05.2013 12:06 Uhr |
Hat sich deine Haltung zu Zivilcourage verändert, nachdem Richter Manfred Götzl aus München Notwehr faktisch verboten hat? |
Richter Manfred Götzl (derzeit Richter im NSU-Prozess) fällte ein sehr hartes Urteil und schickte Sven G. für Jahre ins Gefängnis, weil der sich mit einem einzelnen Messerstich gewehrt hatte. Sven G. war zuvor von einer Gruppe Südländer massiv tätlich angegriffen worden. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass Sven G. größer und schwerer war als einer der Angreifer und dass Sven G. sagte, er sei angegriffen worden. Das Urteil wurde bundesweit beachtet und viele Kommentatoren kündigten an, in Zukunft Nothilfe (aka "Zivilcourage") zu unterlassen, weil das juristische (und körperliche) Risiko von Nothilfe größer sei, als das Risiko wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden. Suchworte für Google: "Manfred Götzl Sven". |
| Ich habe von diesem Urteil nichts mitbekommen, daher hat sich natürlich auch mein Verhalten nicht geändert. | 16,0% | (4) | | Ich denke nach diesem Urteil jetzt zweimal nach, bevor ich jemandem Hilfe leiste. | 12,0% | (3) | | Ich hätte auch ohne dieses Urteil gezögert, jemandem zu Hilfe zu kommen. | 4,0% | (1) | | Dieses gerechte und faire Urteil hat meine Bereitschaft zu helfen nicht beeinflusst. | 4,0% | (1) | | Dieses ungerechte und unfaire Urteil hat meine Bereitschaft zu helfen nicht beeinflusst. Jetzt erst recht! | 16,0% | (4) | | Das Urteil hat doch gar nichts mit Nothilfe und Zivilvourage zu tun. Wenn man jemandem hilft kommt man doch niemals in die Situation, sich verteidigen zu müssen! | 0,0% | (0) | | Ich denke darüber folgendes... | 20,0% | (5) | | Bimbes für Notwehr! | 28,0% | (7) | | | | |
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Der NSU-Prozess kann weitergehen, nachdem auch Zschäpes Befangenheitsantrag abgewiesen wurde - Ist das für Dich die richtige Entscheidung? |
"[..] Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und über den zuerst der „Tagesspiegel“, BR und die ARD berichtet hatten.
Danach wies das Gericht auch den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter zurück. Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt. [..]"
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/nsu-prozess-kann-weitergehen-auch-zschaepes-befangenheitsantrag-abgewiesen_aid_985771.html |
| Ja, diese Entscheidung finde ich richtig. | 40,0% | (10) | | Das sehe ich differenzierter. | 4,0% | (1) | | Nein, diese Entscheidung finde ich falsch. | 8,0% | (2) | | Das kann ich nicht beurteilen. | 24,0% | (6) | | Das ist mir egal. | 8,0% | (2) | | Keine Ahnung. | 16,0% | (4) | | | | |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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