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Fragenübersicht Haushaltsabgabe: Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert - Wie würdest Du entscheiden?
1 - 11 / 11 Meinungen
23.04.2013 14:10 Uhr
Ich hätte einer solchen Klage schon deshalb stattgegeben, weil ich diese "Haushaltsabgabe" selbst für fraglich erachte.
Und so wird eben jetzt wohl bis oben durchgeklagt werden - das hätte man einfacher haben können.
23.04.2013 14:10 Uhr
Wenn ich irgendwann mal König von Deutschland bin, werde ich den öffentlichen rechtlichen Rundfunkangebot auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren: Information.

Es wird dann keine Musik, kein Sport und keine sonstige Unterhaltungssendungen mehr im öffentlichen Fernsehen geben.

Weil dann nur noch maximal zwei Radiosender und zwei Fernsehsender übrig bleiben, würde ich die Kosten dann statt über GEZ über Steuern finanzieren.
23.04.2013 14:12 Uhr
Das wäre aber ne ganz schöne Einschränkung der Programm- und damit Meinungsvielfalt, chepri.
Aber es wäre nicht verwunderlich, wenn Du als König da was dagegen hättest - das haben Diktatoren ja meist.
23.04.2013 14:17 Uhr
Ich hätte anders entschieden. Eine Zwangsgebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk halte ich für ungerechtfertigt. Nach dem Stand der Technik ist es problemlos möglich, den Empfang von Programmen von einer Gegenleistung abhängig zu machen. Es macht also gar keinen Sinn, die Leute daran zu hindern, kostenlose Programmangebote privater Anbieter in Anspruch zu nehmen. Wer sich mit RTL, SAT1 und Co. zufrieden gibt, soll das tun können.
Die GEZ-Zwangsabgabe verstößt gegen den Freiheitsgrundsatz unserer Verfassung. Aber mit den von den Politikern ausgewählten Richtern in Karlsruhe ist die Verfassung nicht zu schützen.
23.04.2013 14:50 Uhr
Ich hatte mich gerade erschrocken, wie ich den Umfragetitel gelesen habe. Die Meldung "Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert" ist ja schwer irreführend. Richtig ist: das Eilverfahren, den Datenabgleich zwischen Einwohnermeldedaten und GEZ-Adressenverzeichnis vorläufig zu stoppen, wurde abgelehnt. Ob die Ausgestaltung der Rundfunkbeitrages als Haushaltsabgabe zulässig ist oder nicht, wurde überhaupt nicht entschieden. Wer mehr wissen möchte:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-rundfunkbeitrag-eilantrag-scheitert/

Der entscheidende Satz daraus:

"Die Popularklage [gegen den Rundfunkbeitrag erscheint] bei einer vorläufigen Prüfung weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet", auf deutsch: da ist noch alles offen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2013 16:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.04.2013 15:26 Uhr
Als cooler Internetnerd bin ich natürlich voll gegen die NS-GEZ-
23.04.2013 16:10 Uhr
Ich habe schon vor Jahren für eine zeitbezogene Gebühr ala Parkautomat plädiert. Einen Euro rein und los geht es...
23.04.2013 16:57 Uhr
Bisher haben sie mich nicht angeschrieben.
23.04.2013 19:14 Uhr
Das ist noch nicht vorbei, die Klage läuft noch. Und wenn Herr Geuer in Bayern scheitert, hoffe ich, dass er vors BVerfG zieht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.04.2013 21:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2013 08:50 Uhr
@*Mensch*

was haben Fußballspiele und amerikanische Popmusik mit Meinungsvielfalt zu tun?

24.04.2013 15:47 Uhr
IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES!

U R T E I L

1. Die Zwangsabgabe wird abgeschafft.
2. Die Intendanten und Chefredakteure, sowie die bisher verantwortlichen politischen Redakteure werden unter Vermögenseinzug und unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte entlassen.
3. Dieses Urteil ist unanfechtbar.


Am Sitze des Revolutionsgerichtshofes, den ........
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