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Fragenübersicht Pressefreiheit: Bundesverwaltungsgericht setzt Auskunftsrecht Grenzen - Was sagst Du dazu?
1 - 11 / 11 Meinungen
21.02.2013 13:56 Uhr
Wenn es eine Geheimhaltung geben muss, dann würde sie ja durch ein uneingeschräntes Auskunftsrecht ausgehebelt werden - das würde sich im Laufe von Ermittlungen sicherlich als kontraproduktiv herausstellen.
21.02.2013 14:11 Uhr
Naja, PozBlitz, es gibt ja auch noch so einiges zwischen "Geheimhaltung" und "Auskunftspflicht", oder?
21.02.2013 14:17 Uhr
Zitat:
es gibt ja auch noch so einiges zwischen "Geheimhaltung" und "Auskunftspflicht"


Ein Sozialdemokrat der das Presserecht hilft auszuhebeln? Interessant.
21.02.2013 14:27 Uhr
Daß ein Landesgesetz nicht unbedingt Bundesbehörden verpflichten kann, ist ja nun nicht so abwegig.
21.02.2013 14:51 Uhr
Tja, der Sternjournalist und mit ihm die halbe Medienlandschaft hat das Urteil nicht verstanden. Es geht darum, dass Landesgesetze nicht auf Bundesbehörden angewendet werden dürfen. Das war im Übrigen nicht so klar, wie das hier klingen mag.

Im Gegenteil, das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass sich Journalisten über die Pressefreiheit auf eine Informationsrecht berufen können.

Jedoch gibt es eben Informationen die nur für den Dienstgebrauch sind bzw. darüber (Verschlusssache, Geheim) stehen. Diese Informationen darf eine Behörde so nicht herausgeben, gleiches gilt für Detailinformationen zu Personen.

Soll heißen: Ob der BND nun jemanden in der iranischen Regierung platziert sollte nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Auch sollen die Steuerdaten von X nicht preisgegeben werden.
Wenn aber ein Journalist wissen will, wie viele Mitarbeiter im Rechtsetremismusreferat des Verfassungsschutzes arbeiten, dann hat er im Regelfall die Information zu bekommen.
21.02.2013 16:32 Uhr
No big deal.
21.02.2013 17:31 Uhr
Zitat:
Naja, PozBlitz, es gibt ja auch noch so einiges zwischen "Geheimhaltung" und "Auskunftspflicht", oder?


Aha - Glasperlen und fliegende Teppiche zum Beispiel?



Beim BND dürfte es wohl in erster Linie um Themen gehen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind - natürlich kannst du gerne die Abschaffung von Geheimdiensten forder - oder auch fordern lassen...
21.02.2013 17:57 Uhr
Pressefreiheit bedeutet, daß Journalisten ihre Erkenntnisse und Kommentare frei schreiben dürfen.

Darum geht es bei diesem Urteil aber überhaupt nicht.

Es geht darum, wie die Tranzparenzpflicht einer Behörde ausgelegt wird.
21.02.2013 20:35 Uhr
@Winnie the Poo

Zitat:
Tja, der Sternjournalist und mit ihm die halbe Medienlandschaft hat das Urteil nicht verstanden.
Das haben die bestimmt verstanden, aber es besteht ein berechtigtes Interesse einen anderen Eindruck bei der Bevölkerung zu erwecken. Die Medien haben eine große Macht und die nutzen sie auch für sich selbst.
21.02.2013 20:44 Uhr
Gesetzesblätter sind geduldig.
21.02.2013 21:30 Uhr
Pressefreiheit bedeutet, daß Journalisten ihre Erkenntnisse und Kommentare frei schreiben dürfen.

Darum geht es bei diesem Urteil aber überhaupt nicht.


Deichgraf labert mal wieder Schwachsinn.

Das Urteil zog ja gerade die Pressefreiheit im Grundgesetz heran, um einen Anspruch auf Informationen für Journalisten zu begründen:

Zitat:
...ein Auskunftsbegehren eines Medienvertreters gegenüber einer Behörde geschieht im Regelfalls immer auf Grundlage der Landesgesetzgebung. Nicht geklärt ist, ob ein solches Auskunftsbegehren, da es auf Landesgesetzen beruht, für Bundesbehörden bindend ist. Bisher wurde das aber so gehandhabt und von juristischen Entscheidungen auch untermauert. Im aktuellen Fall hat sich nun das Bundesinnenministerium (BMI) mit einer Stellungnahme eingeschaltet. Diese besagt, dass der Auskunftsanspruch nach Landesrecht nicht für Bundesbehörden gelte. Das Papier des BMI nahm jedoch keinen Bezug auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert.

Die Leipziger Richter haben nun erklärt, dass die Landespressegesetze explizit nicht für Bundesbehörden gelten. Auf Grundlage der Landesgesetze könnten Bundesbehörden nicht zu Auskünften verpflichtet werden - eine Entscheidung die der bislang gängigen Rechtsauffassung widerspricht. Aber das Bundesverwaltungsgericht hat auch erklärt, dass direkt aus Artikel 5 des Grundgesetzes ein Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Behörden grundsätzlich abgeleitet werden kann - ganz egal ob Bundes- oder Landes- oder sonst eine Behörde.

(...)


http://meedia.de/print/bild-vs-bnd-pressefreiheit-ja-auskunft-nein/2013/02/20.html
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