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Unterliegen wir alle einem Irrglauben? |
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09.02.2013 14:05 Uhr |
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Die Frage, die sich mir immer wieder stellt: Wieso steht das Kirchenrecht über das Grundgesetz?
Keiner darf wegen seiner Religion, seiner Herkunft seines Geschlechts etc benachteiligt werden oder diskriminiert. |
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09.02.2013 14:15 Uhr |
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Glauben ist die eine Sache - Kirche eine andere.
Man verfällt einem Irrglauben wenn man meint, sich von anderen Menschen einen Glauben vorschreiben lassen zu müssen.
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09.02.2013 14:52 Uhr |
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Das war noch nie anders. Eher erstaunlich, dass es immer noch Leute gibt, die sich darüber wundern.
Mal ne andere Frage, ohne jetzt allzuviel meisnern oder müllern zu wollen, aber: wer nicht an die Heils-Irrlehren der Waldorfpädagogik glaubt, der hätte in einem Waldorfkindergarten oder an einer Waldorfschule sicherlich ähnliche Probleme.
Beschwert sich da jemand drüber? Nö, weil die Leute, die mit dieser Form der Pädagogik nichts anfangen können sich dort nicht bewerben.
Im übrigen ist das bei den Protestanten nicht anders. Aber die Berufsempörung des WDR gilt ja bekanntermaßen völlig einseitig der katholischen Kirche. Da ist er sich mit der Kölner Monopolpresse aus dem DuMont-Verlag mal völlig einig. |
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09.02.2013 15:59 Uhr |
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Ich würde diesen kriminellen Drecksverein enteignen und ihre Funktionäre einsperren.
Die haben sich im Laufe Ihrer Geschichte mit Psychoterror ein Milliardenvermögen zusammengeklaut und saugen bis zum heutigen Tag für ihre dubiosen Geschäfte auch noch Steuermittel ab, die ihnen ihre Komplizen aus den C-Parteien in den Hintern blasen. Dabei missbrauchen sie ihre angeblichen so sozialen Dienste hauptsächlich dazu, ihre Machtinteressen durchzusetzen und Opfer zu aquirieren. Die Sonderrechte, die diesen Kriminellen als Arbeitgeber eingeräumt wurden sind geradezu der Hohn!
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.02.2013 17:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.02.2013 17:56 Uhr |
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Meiner Meinung nach muss sich die Kirche den gleichen Regeln unterwerfen wie jeder andere Arbeitgeber - mit Ausnahme von tatsächlich religiösen Posten wie Pfarrern. D.h. keine willkürlichen Kündigungen oder illegale Diskriminierung von Mitarbeitern/Kunden/Patienten/etc. |
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09.02.2013 18:16 Uhr |
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Ich verstehe die Frage nicht. Mir ist schon lange bekannt, daß "kirchliche Trägerschaft" nicht "kirchliche Finanzierung" bedeutet und die Kirchen ein eigenständiges Arbeitsrecht haben, in dem normale Grundrechte nicht gelten. Und selbstverständlich muß das geändert werden. |
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09.02.2013 22:58 Uhr |
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Ich hätte da ja noch eine ganz gemeine Gegenfrage: ob das Eschweiler Krankenhaus (ich kenne es, mein Vater ist dort gestorben, nachdem dort alles Erdenkliche für ihn getan wurde) heute wohl dort wäre, wo es jetzt ist, wenn das Personal aus lauter frustrierten Konfessionslosen, die sich vor Gericht eingeklagt haben, bestünde?
Vieles läuft da anders als woanders: dass fängt damit an, dass die auf der Onkologie niemanden abweisen müssen, weil sie genug Betten haben, um Leute aufzunehmen. Das geht weiter damit, dass sie z.B. ihre Wäscherei noch nicht outgesourct haben. Das geht weiter damit, dass Angehörige von Schwerkranken die Möglichkeit haben, sich im Nebengebäude ein Appartment zu nehmen. Das geht weiter mit sehr nettem und gutem Personal. Bis dahin, dass man genug Zeit hat, um von seinem Angehörigen Abschied zu nehmen. Da muss nicht nach 2 Stunden das Bett wieder frisch bezogen werden für den nächsten. Krankenkommunion und auf Wunsch ein Besuchsdienst sind ebenfalls vorhanden.
Wir hatten seinerzeit die Wahl- sofern jeweils ein Bett frei gewesen wäre- zwischen Uniklinik Köln, Düren und Eschweiler. Von Düren hatten wir aus anderen Gründen einen Eindruck, schied aus und ob die Uniklinik Köln da von der Betreuung her hätte mithalten können- da habe ich so meine Zweifel. |
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09.02.2013 23:19 Uhr |
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@ Neocon
Zitat:Und ich halte es moralisch für legitim, wenn ein Arbeitgeber nach den eigenen Kriterien einstellt, entlässt und das Unternehmen leitet.
Was Einstellung und Leitung betrifft: d'accord. Was Entlassungen angeht: aber nein! Zwar unterliegt es seiner Beurteilung und ggf. Sanktion, wie ich mich am Arbeitsplatz verhalte und meine Arbeitsleistung erbringe. Aber es hat meinen Arbeitgeber überhaupt nicht zu interessieren, wie ich mein Privatleben gestalte. Das wäre als ein massiver Einschnitt in die Freiheit zu betrachten.
Zitat:Aber natürlich muß der Staat das ganze nicht auch noch finanziell unterstützen.
Bei den Kirchen macht er das aber. So gut wie jede kirchliche Einrichtung wird ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert. |
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09.02.2013 23:31 Uhr |
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wenn eine organisation wertemassstäbe für sich definiert, dann ist auch ihr gutes recht leute nach diesen massstäben einzustellen.
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09.02.2013 23:40 Uhr |
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Zitat:Klar. Konfessionslose sind stets frustrierte Menschenfeinde. Geschiedene Katholiken sind amoralische Monster, die gerne Patienten quälen. Und von Angehörigen anderer Religionen wollen wir erst gar nicht reden, sind das überhaupt Menschen?
So hab ich das doch nicht gemeint. Aber natürlich hat so ein Haus auch immer ein Konzept- das trifft auf jeden Träger zu. Und das muss schon mitgetragen werden.
Und das sehe ich halt nicht unbedingt, wenn ich mich da erst mal einklage.
Es gibt auch kirchliche Träger, die sagen, sie hätten einen schon gerne, aber eine Religionszugehörigkeit sollte schon da sein. Eine Ex-Kollegin von mir ist zum Beispiel in die evangelische Kirche extra eingetreten, weil sie eine Stelle bei der Diakonie haben wollte. Die hat sie dann auch bekommen.
Ob das hier angeboten wurde weiß man natürlich nicht, aber so kann man halt auch zähneknirschend mit so einer Situation umgehen. Einklagen halte ich da für den unelegantesten Weg.
Dass das alles nicht der Weisheit letzter Schluss ist, da bin ich ja bei Dir. Aber solange die Rechtslage so ist, wie sie ist, wird sich nicht viel daran ändern, dass ein kirchliches Krankenhäuser bei gleicher Qualifikation dem Bewerber den Vorzug geben wird, der auch zum Verein dazugehört. |
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09.02.2013 23:49 Uhr |
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@ foreverdol
Ich rede doch gar nicht von Einstellungen. Klar wird eine kirchliche Einrichtung Bewerbungen von Kirchenmitgliedern bevorzugen. Gegen diese Praxis wäre auch gar nix einzuwenden, würden diese Einrichtungen nicht öffentlich finanziert.
Ich rede von der Moralkontrolle bei bestehender Beschäftigung. Vom Arzt, der gekündigt wird, weil er nach einer Scheidung wieder heiratet. Von Kindergärtnerinnen, die rausgeworfen werden, weil sie eine Lebenspartnerschaft eingehen. Von der Kündigung einer Putzfrau, die mit einer Frau zusammenlebt. |
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