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Eine neue EU-Richtlinie soll es europaweit erlauben, Asylsuchende bis zu 12 Monaten zu inhaftieren. Wie beurteilst Du das? |
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15.01.2013 21:43 Uhr |
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Es ist nicht der Kontinent sondern die Brüsseler-EU die das Recht nicht nur hier bricht. Die Tendenzen zu einem Unrechtsgebilde werden immer unverkennbarer. Eine solche EU-Politik hat keine Existenzberechtigung mehr.
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15.01.2013 21:56 Uhr |
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Die Asylsuche dient in erster Linie der Lebensrettung und dem Schutz vor Folter. Eine Unterbringung in einem Internierungslager bei ausreichend Essen, warmen Bett und ärztlichen Zugang ist für viele ein enormer Fortschritt, ohne dem eigentlichen Schutzgedanken zu konterkarieren.
Wichtig ist, das die Zustände in dem Lager nicht unmenschlich werden. Dahin driftet es leider schnell ab und das wiederum sehe ich extrem kritisch.
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16.01.2013 05:35 Uhr |
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maledetto
vergleiche die Zahl der deutschen Flüchtlinge mit der der Gegenwart.Schlechtes Beispiel.Wir reden hier von Wirtschaftsflüchtlingen... |
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16.01.2013 05:52 Uhr |
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@Poz: Ja selbstverständlich. Wir finden uns regelmäßig in unseren Klöstern ein. Für Außenstehende mag das wie Haft erscheinen, für uns bedeutet das die Rettung vor dem Grauen der Welt. |
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16.01.2013 06:18 Uhr |
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@Maledetto
Ups - Deinen Beitrag hast Du etwas missverständlich formuliert - deshalb die Ablehnung. Natürlich stimme ich dem Zitat zu: "Es geht in erster Linie um Menschen". Der humanitäre Aspekt des Asyls geht in der EU-Abhandlung völlig unter und tritt hinter den Aspekt des wirtschaftlichen Schutzes der EU-Staaten. Der Grundsatz, das zunächst davon auszugehen ist, der Asylant sei aus gerechtfertigten Motiven in der EU - der ja analog auch in der Rechtsprechung (Unschuldsvermutung) gilt - wird durch Inhaftierung völlig kontrakariert. Die EU gibt somit einen Grundsatz der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf. Das ist sehr bemerkenswert und ein Schritt in die falsche Richtung. |
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16.01.2013 09:52 Uhr |
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Das ist nicht in Ordnung. Die Behörden sollen anstattdessen gefälligst ihre Arbeit schnell und zuverlässig machen und prüfen und entscheiden, ob der Asylbewerber als Asylant zugelassen wird oder nicht. In dieser Zeit der Prüfung der Anträge, die meines Erachtens nach nicht länger als drei Monate dauern dürfte, sollte sich der zu Prüfende in einer entsprechenden Anlaufstelle zur Verfügung halten. |
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16.01.2013 12:14 Uhr |
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Was heisst schon "inhaftieren" - das muss man alles mal im Rahmen sehen. Was bei uns zum Beispiel "Haftbedingungen" genannt wird, ist in solchen Ländern, aus denen die Asylsuchenden ja schließlich zu uns fliehen, wohl als geregelter Unterhalt anzusehen. Die Frage sollte also lauten: "Eine neue EU-Richtlinie soll es europaweit erlauben, Asylsuchende bis zu 12 Monaten in einen geregelten Unterhalt aufzunehmen. Wie beurteilst Du das?"
Da bin ich dafür! Ist doch klar! |
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16.01.2013 12:23 Uhr |
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Das wäre im Vergleich zu heute in Deutschland Möglichem ja sogar noch eine Verbesserung, da es hier derzeit im Maximalfall über 18 Monate sein dürfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebehaft
Ich lehne jedoch eine derartige Haft generell ab. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.01.2013 13:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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16.01.2013 12:59 Uhr |
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@Mensch, ok, dann habe ich das oben falsch verstanden gehabt. Dann verifiziere ich das dahingehend, daß bei Ablehnung eines Asylantrags innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werden sollte. Dieser müßte innerhalb von maximal 6 Wochen bearbeitet werden. Sollte der Widerspruch auch nicht zum Asyl führen, ist der abgelehnte Asylbewerber umgehend, d.h. innerhalb von zwei Wochen, abzuschieben. |
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16.01.2013 13:19 Uhr |
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@WMB
Das würde auch dann oft genug an der Macht des Faktischen scheitern. Da kannst Du noch so viele noch so knappe Fristen setzen.
Beispiel:
Asyl-Ablehnung, weil man die Fluchtgründe nicht glaubt oder das angegebene Herkunftsland (mit die häufigsten Ablehnungsgründe), es ist aber kein Pass vorhanden.
Also wohin? |
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16.01.2013 13:20 Uhr |
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Wenn kein Paß vorhanden ist, ins Gefängnis. Das würde zukünftig verhindern, daß die Leute ihre Pässe wegwerfen.. |
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16.01.2013 13:36 Uhr |
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Abgesehen davon ist es in Deutschland keine Straftat, keinen Pass zu besitzen, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit..
...Das ließe sich ja ändern... |
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