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Fragenübersicht Was sollte deiner Meinung nach mit IS (Daesch) Anhängern passieren, die in Deutschland gegen Israel demonstrieren?
1 - 17 / 17 Meinungen
04.11.2023 20:38 Uhr
Zunächst einmal zum Gefingere dieser Extremisten:

Zitat:
Der "Tauhid"-Finger – ein extremistisches Zeichen?


Quelle: Verfassungsschutz Niedersachsen

https://www.facebook.com/Verfassungsschutz.Niedersachsen/videos/der-tauhid-finger-ein-extremistisches-zeichen/268962008653604/
04.11.2023 20:40 Uhr
Zitat:
Verfassungsschutz Niedersachsen
10. Februar 2022

Der "Tauhid"-Finger – ein extremistisches Zeichen?

Zuerst einmal: Der Begriff „Tauhid“ ist ein arabischer, theologischer Begriff. Er beschreibt den Glauben an die Einheit Gottes. Diese Glaubensvorstellung zeigt sich auch im islamischen Glaubensbekenntnis: „Es gibt keinen Gott außer Gott."

Der nach oben ausgestreckte Zeigefinger, der „Tauhid“-Finger, symbolisiert im Islam die „Einheit“ Gottes.
Mit Extremismus hat dieses Handzeichen erstmal nichts zu tun!
Wieso aber zeigen Islamisten z. B. in ihrer IS-Propaganda dieses Zeichen so häufig?


Quelle wie oben.
04.11.2023 20:53 Uhr
Nicht zu verwechseln mit dem Ding hier:

Zitat:
„Schau her, der kleine Finger symbolisiert den Türken, der Zeigefinger den Islam. Der beim Wolfsgruß entstehende Ring symbolisiert die Welt. Der Punkt, an dem sich die restlichen drei Finger verbinden ist ein Stempel. Das bedeutet: Wir werden den Türkisch-Islamischen Stempel der Welt aufdrücken.


https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_W%C3%B6lfe#:~:text=%E2%80%9ESchau%20her%2C%20der%20kleine%20Finger,Islamischen%20Stempel%20der%20Welt%20aufdr%C3%BCcken.
04.11.2023 21:06 Uhr
Einfach! Erst verhaften und dann mit Schweinefett braten.
04.11.2023 22:36 Uhr
Zitat:
Einfach! Erst verhaften und dann mit Schweinefett braten.


Da klingt doch ein wenig Sehnsucht mit.
Bist Du lecker?
04.11.2023 23:27 Uhr
Zitat:
Einfach! Erst verhaften und dann mit Schweinefett braten.


Vierteilen würde vollkommen ausreichen.
04.11.2023 23:28 Uhr
[x] Da es sich um Gefährder handelt, die Schlimmsten davon in Sicherungsverwahrung nehmen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2023 23:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.11.2023 00:41 Uhr
Der IS ist eine kriminelle Organisation. Vermutlich die schlimmste seit der NSDAP. Da sollte doch schon allein die Mitgliedschaft strafbar sein. Wenn man es denn beweisen kann, das dürfte der Knackpunkt sein.
05.11.2023 05:21 Uhr
Zitat:
Der IS ist eine kriminelle Organisation. Vermutlich die schlimmste seit der NSDAP. Da sollte doch schon allein die Mitgliedschaft strafbar sein. Wenn man es denn beweisen kann, das dürfte der Knackpunkt sein.


Nun, wenn jemand gefilmt wird, wie er unter einer eindeutigen Flagge, mit erhobenen Finger und einem eindeutigen Plakat auf einer solchen Demo das Khalifat fordert, sollte das nicht so schwierig sein.
05.11.2023 05:23 Uhr
Ansonsten ich für einsammeln, verurteilen und ggf. als Verhandlungsmasse gegenüber Hamas für die Freilassung der restlichen deutschen Geiseln benutzen.
05.11.2023 11:32 Uhr
Demonstrieren zu dürfen ist ja bekanntlich eines der Grundrechte.

Wenn es sich bei den Teilnehmern um identifizierbare Mitglieder des IS handelt, müsste sich die Justiz darum kümmern.

Allah Akbar, die Forderung nach einer Errichtung eines Kalifats und der Tauhid-Finger ist meines Erachtens nach, keine strafbare Handlung.



05.11.2023 12:22 Uhr
Zitat:
Demonstrieren zu dürfen ist ja bekanntlich eines der Grundrechte.

Wenn es sich bei den Teilnehmern um identifizierbare Mitglieder des IS handelt, müsste sich die Justiz darum kümmern.

Allah Akbar, die Forderung nach einer Errichtung eines Kalifats und der Tauhid-Finger ist meines Erachtens nach, keine strafbare Handlung.






Ach ja? Ein Khalifat zu fordern verstößt massiv gegen das Grundgesetz, da ein solches Gebilde mit den Grundrechten vollkommen unverienbar ist.
05.11.2023 16:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Demonstrieren zu dürfen ist ja bekanntlich eines der Grundrechte.

Wenn es sich bei den Teilnehmern um identifizierbare Mitglieder des IS handelt, müsste sich die Justiz darum kümmern.

Allah Akbar, die Forderung nach einer Errichtung eines Kalifats und der Tauhid-Finger ist meines Erachtens nach, keine strafbare Handlung.





Ach ja? Ein Khalifat zu fordern verstößt massiv gegen das Grundgesetz, da ein solches Gebilde mit den Grundrechten vollkommen unverienbar ist.


Es geht hier um strafbare Handlungen und nicht darum, ob irgendetwas vermeintlich gegen Grundrechte verstößt.
Gegen welchen Paragraphen des StGB hat denn die Forderung verstoßen?
05.11.2023 18:30 Uhr
Zitat:


Es geht hier um strafbare Handlungen und nicht darum, ob irgendetwas vermeintlich gegen Grundrechte verstößt.
Gegen welchen Paragraphen des StGB hat denn die Forderung verstoßen?


§§ 84 - 86a StGB. Weitere Fragen?
05.11.2023 19:30 Uhr
Zitat:
Zitat:


Es geht hier um strafbare Handlungen und nicht darum, ob irgendetwas vermeintlich gegen Grundrechte verstößt.
Gegen welchen Paragraphen des StGB hat denn die Forderung verstoßen?


§§ 84 - 86a StGB. Weitere Fragen?


Ne, aber trifft alles nicht auf den Sachverhalt „ Forderung auf die Errichtung eines Kalifats“ zu.
08.11.2023 08:32 Uhr
Zitat:

Ne, aber trifft alles nicht auf den Sachverhalt „ Forderung auf die Errichtung eines Kalifats“ zu.


Doch genau das tut es. Die ausländische - vormals jordanische - Partei für die die hier Schaulaufen ist seit 2003 mit einem Handlungsverbot in Deutschland belegt, was höchstrichterlich 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurde.

08.11.2023 09:09 Uhr
Kommt auf den Einzelfall an. Bei Ausländern ist grundsätzlich § 47 AufenthG zu prüfen, bei dem vor allem der Absatz 2 spannend ist, da er eine sog. Muss-Vorschrift ist.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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