Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Zerplatzt Lindners Nachtragshaushalt jetzt an der Verfassungsmäßigkeit?
1 - 8 / 8 Meinungen
08.01.2022 11:14 Uhr
Der Bundesrechnungshof ist in dieser Hinsicht ja nicht der erste Mahner. Da gab es schon prominente und sachkundige Stimmen, die das Jonglieren mit den umgeschichteten Millionen als nicht ganz koscher angesehen haben. Ich bin einfach mal gespannt, ob sich Lindner durchsetzt oder die Kritiker.
08.01.2022 11:33 Uhr
Hahahahaha. Ja, der Bundesrechnungshof wird immer total ernstgenommen.

Du meine Güte…
08.01.2022 11:36 Uhr
Zitat:
Hahahahaha. Ja, der Bundesrechnungshof wird immer total ernstgenommen.


Kann schon sein, dass bestimmte gesellschaftliche Kreise diese Institution nicht besonders ernst nehmen. Als mahnende und kritisierende Institution ist sie aber nun mal vorgesehen und sollte im Sinne von gelegentlichen Korrekturen auch ernstgenommen werden.
08.01.2022 11:39 Uhr
Der Bundesrechnungshof urteilt nicht über das Verhältnis des Haushalts zur Verfassung. Da müsste er schon vor Gericht ziehen.
08.01.2022 12:05 Uhr
Das vermag ich nicht zu beurteilen. Die Einschätzung könnte man aber als Wink sehen.
08.01.2022 12:07 Uhr
Zitat:
Der Bundesrechnungshof urteilt nicht über das Verhältnis des Haushalts zur Verfassung.


Natürlich nicht, sonst hieße er ja Bundesrechnungsgericht...
08.01.2022 12:15 Uhr
Am Ende ist das ja nur Semantik. Das Geld wird ausgegeben, so oder so. Ob es jetzt nicht abgerufene Corona-Gelder sind, oder schuldenbasiert passiert ist am Ende egal, da ja die nicht abgerufenen Gelder dem Staatshaushalt wieder gutgeschrieben werden. Es geht allein um Lindners Wahlkampfversprechen, die Schuldenbremse nicht aufzuweichen. Das das mit dieser Agenda nicht realisierbar sein wird, war eigentlich von Beginn an klar.
08.01.2022 22:35 Uhr
Läßt sich nicht seriös vorhersagen. Schön wärs allerdings, wenn nicht alle hemmungslosen Schuldenmacher damit einfah so durchkämen.

die Mahnungen des Bundesrechungshofes werden allerdings nicht ausreichen. Es wird schon jemand klagen müssen.

Angesichts der gegenwärtigen Aufstellung des Bundesverfassungsgerichtes bin ich allerdings nicht sicher, daß dieses eine Verfassungswidrigkeit auch tatsächlich feststellte.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für vorstellbar, daß Lindner damit durchkäme, zwischen "guten" und "schlechten" Schulden zu unterscheiden. Zumal sich am EU-Himmel schon eine ähnliche Absicht abzeichnet, gegen die wahrscheinlich ebenfalls vor dem Verfassungsgericht geklagt würde.
Es scheint derzeit kaum vorstellbar, daß sich das Gericht unter dem gegenwärtigen Präsidenten entsprechenden Wünschen Frankreichs entgegenstellt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   LPP
  Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 8 / 8 Meinungen