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Fragenübersicht Nach welchen gültigen Regeln der Demokratie wurden die gestrigen "Corona-Maßnahmen" beschlossen?
1 - 16 / 16 Meinungen
11.02.2021 15:21 Uhr
Kann mir der Umfragesteller sein Problem genau erläutern?

11.02.2021 15:25 Uhr
Ja. Nach der gültigen Regel, die sich "Gespräch" nennt. Beschlossen werden die Maßnahmen i.d.R. nämlich durch die Länder, die dafür meistens zuständig sind.
11.02.2021 15:30 Uhr
Es macht doch nachher sowieso wieder jeder MP, was er will. So wie jedesmal bisher.

Sehe das Problem nicht.
11.02.2021 15:33 Uhr
Wenn es Verordnung heißt, dann wird das doch im Rahmen eines gesetzlich gedeckten Textes erlassen.

Sehe ich das richtig?

Ihr schreibt, dass das eure Länder machen, sprich die Landesregierungen.

Bei uns wurde das per Verordnung des Gesundheitsministeriums erlassen. Aufhebungen fanden dann statt, wenn sie nicht von den Gesetzen gedeckt waren, was aber für die meisten keine Relevanz hatte, weil die Verordnung sowieso schon lange aufgehoben oder durch eine andere ersetzt.
11.02.2021 15:37 Uhr
Was ich sagen will. Für eine Verordnung, sofern ich keine neue gesetzliche Grundlage schaffe und nicht über bestehende Gesetze gesehen will, brauche ich doch keine parlamentarische Zustimmung. Würde ich sagen.
11.02.2021 15:40 Uhr
Sie haben den Umfragesteller nicht gefragt. Skandal!
11.02.2021 16:03 Uhr
Die Corona-Maßnahmen werden durch die Ministerien via Verordnung erlassen. Dazu muß man die Parlamente nicht um ihre Zustimmung fragen. Formaljuristisch mag das so in Ordnung sein. Geschmäckle hat es angesichts der massiven Grundrechtseingriffe trotzdem.
11.02.2021 16:04 Uhr
Die Regelungen werden in den Bundesländern von den zuständigen Stellen erlassen.

Ich kann gut verstehen dass man sich an den Maßnahmen stört, aber diese Schlagrichtung der Kritik wird die Kritiker keinen Zentimeter voranbringen.
11.02.2021 16:05 Uhr
Zitat:
Die Corona-Maßnahmen werden durch die Ministerien via Verordnung erlassen. Dazu muß man die Parlamente nicht um ihre Zustimmung fragen. Formaljuristisch mag das so in Ordnung sein. Geschmäckle hat es angesichts der massiven Grundrechtseingriffe trotzdem.


„Formaljuristisch“ gibt es nicht.
11.02.2021 16:38 Uhr
Nach den gültigen Regeln der Willkür.

Es hat sich jetzt seit einem Jahr eingebürgert , dass ein Gremium, das nirgendwoher eine Befugnis hat, das Land lahm zu legen, mit Mutti beschließt genau dies zu tun und die Parlamente im Nachgang informiert werden.

Mag man alles so machen können, wenn das Ziel stringent das selbe bleibt und es nicht wirklich immer etwas Neues zu besprechen gibt.

Was gestern gemacht wurde war aber, eine besprochene Grenze, ab der das Gewerbe wieder öffnen können soll, wenn auch nicht alle gleichzeitig von 50 auf 35 bis hinunter auf 10 zu verschieben.

Dass ein derart harter und veränderter Eingriff in die Gewerbefreiheit nicht durch die Parlamente muss, sondern in dieser Runde 1a aufgehoben ist, kann mir niemand erzählen.

Vor allem: Landstriche wie Zweibrücken und Dithmarschen sind weit von 35 entfernt, da weit darunter und haben weiterhin Lockdown??? Welches Gericht soll das bitte noch für weiterhin legitim erklären?

Und wenn das alles so richtig sein sollte, dann lass uns doch 16 Dackel und 1 KanzlerIn wählen und die Parlamente abschaffen. Dann brauchen wir diesen teuren Nippes nicht mehr.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.02.2021 16:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.02.2021 17:09 Uhr
Die Linke und Die FDP haben heute im Bundestag eigentlich absolut richtig argumentiert das die Beschluesse aufgrund der deutlich sinkenden Zahlen und erneut am Parlament vorbei getroffen höchst Fragwürdig und eigentlich auch nicht akzeptabel sind.
Merkel hat sogar bei den Schuloeffnungen noch die Anmerkung reinschreiben lassen das sie persönlich explizit dagegen sei, ich glaube wer auf deutliche Lockerungen hofft wird sich noch lange gedulden müssen vielleicht sogar bis zur nächsten Wahl.
11.02.2021 17:15 Uhr
Zitat:
Die Linke und Die FDP haben heute im Bundestag eigentlich absolut richtig argumentiert das die Beschluesse aufgrund der deutlich sinkenden Zahlen und erneut am Parlament vorbei getroffen höchst Fragwürdig und eigentlich auch nicht akzeptabel sind.
Merkel hat sogar bei den Schuloeffnungen noch die Anmerkung reinschreiben lassen das sie persönlich explizit dagegen sei, ich glaube wer auf deutliche Lockerungen hofft wird sich noch lange gedulden müssen vielleicht sogar bis zur nächsten Wahl.


Genauso wie einzelne Bundesländer zuletzt immer wieder in die Beschlüsse haben reinschreiben lassen dass sie dagegen sind. Messen mit zweierlei Maß?

Ich wäre mal dafür, eine Zeit lang auf die MPKen zu verzichten und die Länder machen schön alles unabgestimmt als wären sie frei schwebende Teilchen ohne Nachbarländer und Grenzen, wenn dieses informelle Gremium so „undemokratisch“ ist.

Viel Spaß mit dem noch viel größeren Chaos dass dann nach ein paar Wochen herrscht.
11.02.2021 17:46 Uhr
Zitat:
Ich wäre mal dafür, eine Zeit lang auf die MPKen zu verzichten und die Länder machen schön alles unabgestimmt als wären sie frei schwebende Teilchen ohne Nachbarländer und Grenzen, wenn dieses informelle Gremium so „undemokratisch“ ist.


Das mag man ja alles ganz furchtbar finden, aber so rum, wär es richtig. Die Zuständigkeit liegt nun mal bei den Ländern und damit bei den dortigen MinisterInnen und Parlamenten. Genau dafür, dass es dort aufschlägt, leisten wir uns 16 Länderparlamente.
11.02.2021 17:52 Uhr
Im übrigen war heute morgen Merkels Missachtung des Parlaments sehr offensichttlich: egal, wer redete, sie betraf das alles nicht, sie daddelte abwechselnd an ihrem Tablet und ihrem Smartphone rum. Wie sich das für eine Regierungschefin halt gehört.........
11.02.2021 19:11 Uhr
1. Ist die Runde aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten kein Entscheidungsorgan. Mithin können hier juristisch nur informelle Gespräche stattfinden. Faktisch wird dort allerdings entschieden, was passiert.

2. Die Länder erlassen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser juristisch unverbindlichen Gespräche Verordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

3. Es handelt sich bei den Verordnungen um weitreichende Eingriffe in Grundrechte, die auf der Grundlage eines § des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, ohne die Parlamente daran zu beteiligen oder dort eine Debatte über die Tragweite, Qualität und Verhältnismäßigkeit zu führen.

Ähnlich wie der Bundestag, werden auch die Landtage erst nach den Gesprächen über die Inhalte und (eigentlich nicht möglichen) Beschlüsse informiert.

Unabhängig davon, ob dieses Vorgehen durch das Infektionsschutzgesetz (§§ 28 & 28a) gedeckt ist, stellt sich aus meiner Sicht trotzdem die Frage, welche Auswirkungen dieser nun schon rund ein Jahr andauernde faktische Ausnahmezustand auf die demokratische Architektur des Staates haben wird und ob die gegenwärtig deutlich in Richtung Executuve erfolgte Verschiebung der Machtverhältnisse einfach so wieder zurückgenommen wird.

Aus meiner Sicht haben die Parlamente deutlich an Einfluß verloren. Tatsächlich auch wegen der nun schon zum dritten Mal (nach Finanz-/Banken-Eurokrise und Flüchtlingskrise) erfolgten freiwilligen Selbstentmachtung.

Selbstverständlich kann man sich auf die durch den Bundestag geschaffene Rechtslage (Erklärung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Neufassung des § 28 und Einführung des § 28a des Infektionsschutzgesetzes) zurückziehen und alles für in bester Ordnung halten.

Man kann aber auch mit guten Gründen eine Erosion der demokratischen Kontrolle erkennen.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß immer wieder selbstaufgestellte Bedingungen für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Verdopplungszahl, R-Wert, Wocheninzidenz) regelmäßig kassiert und der Ausnahmezustand damit verlängert wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.02.2021 15:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.02.2021 20:22 Uhr
Naja, Repräsentativität und doppelt indirekte Repräsentativität bei den Ministerpräsidenten. Ist in der EU-Kommission ja auch nicht anders.

Und wenn man so will, kann man sagen, es ist wie im normalen Gesetzgebungsprozess eine Bundestagsmehrheit (die Koalition, vertreten durch die Kanzlerin) und der Bundesrat (vertreten durch die MPs) beteiligt gewesen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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